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Vorsicht: Alle zwei Minuten ein Wildunfall!

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Von DORIAN RÄTZKE
Der goldene Herbst lockt, um mit dem Oldtimer herrliche Ausfahrten zu erleben. Leider kommt es immer wieder zu schweren Wildunfällen. Statistisch kollidierten im Jahr 2023 etwa alle zwei Minuten Autos und Wildtiere, so eine Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei Oldtimern und Youngtimern können Wildunfälle gravierende Auswirkungen auf Mensch und Maschine haben. Grund: Oft fehlt schützende Sicherheitstechnik (z. B. Airbags, ABS, ASR, ESP, Seitenaufprallschutz) wie in modernen Fahrzeugen. Dabei gibt es einfache Maßnahmen, um den Crash mit Wildschwein, Reh &  Co. zu vermeiden.

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Unfallkosten um 24 Prozent gestiegen

Insgesamt haben die deutschen Autoversicherer 2023 rund 280.000 Wildunfälle registriert. Im Schnitt kommt es alle zwei Minuten zu einem Wildunfall. Die Kosten sind enorm: Für jeden Unfall zahlten die Versicherer 2023 im Schnitt 3.850 Euro, im Jahr 2020 waren es noch durchschnittlich 3100 Euro – das macht eine Steigerung von 24 Prozent innerhalb drei Jahren. Ein Hauptgrund dürften die gestiegenen Werkstattkosten (u. a. höhere Preise für Karosserieteile, Energiekosten, Personalkosten) sein. 
Summiert kosteten Wildunfälle die Autoversicherer über eine Milliarde Euro im Jahr 2023 (ein Plus von 17 Prozent (!) gegenüber 2020).

Zwei Tonnen Aufprallgewicht

Die höchste Gefahr eines Zusammenstoßes mit Wild besteht immer im Frühjahr und am Jahresende. Untersuchungen haben ergeben, welch gewaltige Kräfte bei einem Wildunfall auf Fahrzeug und Fahrer einwirken. Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein 80 kg schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von zwei Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein. 
Autofahrer sollten daher in Waldabschnitten und an Feldrändern besonders vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein. „Vorausschauendes Fahren hilft, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Gefahr droht insbesondere in den Morgenstunden und während der Dämmerung. „Mit der Zeitumstellung ist der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung gerückt, wenn viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind. Das bedeutet erhöhte Kollisionsgefahr“, warnt die GDV-Hauptgeschäftsführerin.

Langsam fahren schützt Mensch und Tier

Gerade ohne Hightech-Sicherheitssysteme sollte jeder Oldtimer-Fahrer folgende Ratschläge bei Begegnung mit Wild auf der Straße beherzigen:

  • zunächst bremsen
  • dann abblenden
  • dann mehrmals hupen
  • wichtig: ein Ausweichmanöver, womöglich unkontrolliert in Wald, ist oft riskanter als Zusammenstoß mit dem Wild – stattdessen lieber stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten
  • da Oldtimer weder Airbags noch ABS oder andere Stabilisierungsprogramme an Bord haben, ist es ratsamer, durch Wildwechselgebiete zu „schleichen“ als Gas zu geben

So werden bei OCC Wildschäden reguliert

Was tun, wenn es wirklich gekracht hat?

Die Gefahrenstelle muss nach dem Unfall unverzüglich abgesichert und die Polizei verständigt werden. Es besteht Meldepflicht für den Wildunfall.

Sind bei OCC Wildunfälle abgedeckt?

Tobias Philipp (Team Lead Claim Services bei OCC): „Wildunfälle sind im Rahmen unserer Teilkasko-Versicherungslösungen abgedeckt, was sich aber nicht ausschließlich auf Wild beschränkt. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.“

Und wie reguliert OCC den Schaden?

Tobias Philipp: „Grundsätzlich wird ein Wildschaden durch einen Sachverständigen begutachtet. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis maximal zur Höhe des versicherten Versicherungswertes. Die Regulierung eines Schadens erfolgt unter Abzug des individuell vereinbarten Selbstbehalts für Teilkasko-Schäden.“

Fotos: GDV | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) | OCC Assekuradeur 

Teilkasko sichert Wildschäden ab

„Wildunfälle sind im Rahmen unserer Teilkasko-Versicherungslösungen abgedeckt, was sich aber nicht ausschließlich auf Wild beschränkt. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.“

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