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Ihre Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung: Rundum-Schutz für historische Camper

  • Ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren
  • Mit Selbstgutachten bis 100.000 € Fahrzeugwert
  • Bereits mit Teilkasko bei Vandalismus geschützt
  • Keine Rückstufung im Schadenfall
  • Online-Tarifrechner mit Sofort-eVB
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Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung vom Experten

Historische Fahrzeuge sind unser Steckenpferd. Sie verdienen besonderen Schutz, immerhin ist Ihr Camper für Sie so etwas wie Ihr zweites Zuhause. Bei uns ist Ihr abenteuerfreudiger Klassiker – Oldtimer-Wohnwagen im Übrigen ebenso – daher umfangreich versichert. Profitieren Sie von unserer maßgeschneiderten Wohnmobil-Oldtimer-Versicherung, die Ihre Bedürfnisse als reiseaffiner Oldtimer-Besitzer besonders in den Fokus stellt. Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Expertise und genießen Sie einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der Sie nicht im Stich lässt.

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Vier gute Gründe, Ihr Wohnmobil bei OCC zu versichern:

Beitrag in wenigen Minuten ermitteln

Direkt online abschließbar

Sofortiger Versicherungsnachweis

Einfache Selbstbewertung möglich

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Ein Überblick über unsere verschiedenen Tarife

Die Versicherung vom Testsieger:

Der beste Schutz für Ihr Wohnmobil

Maximaler Schutz, minimale Kosten

Das ist unser Maßstab zur Einstufung Ihres Versicherungsbeitrags.

Bis zu 12.000 Kilometer / Jahr

Fahren Sie bis zu 12.000 Kilometer pro Jahr.

Keine Rückstufung im Schadenfall

Bei einem Schaden an Ihrem Klassiker werden Sie nicht zurückgestuft. Unsere Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung kennt keine Schadenfreiheitsklassen!

Bei Vandalismus geschützt

Bereits in der Teilkasko sichern wir Ihren Klassiker gegen mutwillige Handlungen Dritter – z.B. ein abgebrochener Spiegel oder einen Kratzer – ab.

Ohne Gutachten bis 100.000 €

Bis zu einem Versicherungswert von 100.000 € verzichten wir auf ein aufwendiges Wertgutachten.

Wertvorsorge inklusive

Wenn eine Wertsteigerung eintritt, erstatten wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis zu 150 % des Versicherungswertes.

Classic Cars Testsieger 2024

Die renommierte Oldtimer-Zeitschrift Classic Cars zeichnete uns im vergangenen Jahr als beste Oldtimer-Versicherung aus.

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Wohnmobile bei OCC versichern: unsere Voraussetzungen

Wir möchten Ihnen erstklassige Leistungen bieten. Damit das jederzeit gelingt, sind für den Abschluss einer Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung bei uns folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Ihr Wohnmobil ist mindestens 20 Jahre alt.
  • Der überwiegende, regelmäßige Abstellplatz muss überdacht sein.
  • Sie besitzen ein Alltagsfahrzeug.
  • Das Fahrzeug muss in einem gepflegten Zustand sein (mindestens Zustandsnote 3).
Screenshot Wertermittler

1. Daten eingeben

Geben Sie ein paar Daten zu Ihrem Fahrzeug ein und ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihren Versicherungsbeitrag.

2. Angebot erhalten

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell zusammen. Sie bestimmen die Versicherungsart, die Höhe der Selbstbeteiligung oder optional Zusatzleistungen aus.

3. Antrag abschließen

Überprüfen Sie Ihre Angaben und Auswahl. Ist alles in Ordnung, können Sie mit wenigen Klicks Ihre Klassiker-Versicherung online abschließen.

Mit Oldtimern kennen wir uns bestens aus

Wir haben Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge erfunden, als viele von den heute versicherten Oldtimern noch Neuwagen waren: Nur mit Sonnenschirm, Campingstühlen, Klapptisch und einem Stapel Info-Blätter präsentierten wir 1985 beim Oldtimer Grand Prix am Nürburgring unser revolutionäres Versicherungskonzept.

Heute sorgen über 120 Mitarbeitende für die vollste Zufriedenheit unserer Kunden in Deutschland und Österreich. Vom Selbstschrauber bis zum Exoten-Sammler vertrauen über 100.000 Menschen unserem ausgezeichneten Versicherungsschutz. Gehören Sie und Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen schon bald dazu?

Occ messestand1985

Fragen und Antworten zu unserer Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung

Ich habe ein Saisonkennzeichen. Wie ist mein Fahrzeug außerhalb der Saison versichert?

Das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Hochwasser, Erdrutsch, Tierbiss und Kurzschlusschäden an der Verkabelung versichert. Bei der OCC-Teilkasko sind darüber hinaus Leitungswasserschäden, Schneedruck, Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren, mut- oder böswillige Handlungen, die Kollision mit Tieren aller Art und Parkschäden mitversichert - was nicht bei allen Versicherungsgesellschaften selbstverständlich ist.

Was ist in der Vollkasko versichert?

In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen. Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.

Zur Information – hier die Leistungen der Teilkasko:

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch, Tierbiss, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der OCC-Teilkasko ist darüber hinaus Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren und die Kollision mit Tieren aller Art mit versichert – was nicht bei allen selbstverständlich ist.

Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB unter Punkt A 2.2.

Welchen Wert entschädigt OCC?

OCC versichert den Marktwert, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:

OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)

und

OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)

ergänzt werden.

Versichert OCC auch Wohnmobile?

Ja, das Wohnmobil muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Wohnmobilen oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.

Darf mein Wohnmobil dauerhaft auf dem Campingplatz stehen?

Nein, dies erfüllt leider nicht die Annahmerichtlinien von OCC und die Liebhabernutzung. Der überwiegende, regelmäßige Abstellplatz muss eine harte Dachung haben.

Muss mein Fahrzeug ein H-Kennzeichen haben, um es bei OCC zu versichern?

Nein, um Liebhaberfahrzeuge bei OCC zu versichern, benötigen diese keine H-Begutachtung. Allerdings hat ein H-Kennzeichen Vorteile, darunter eine pauschale Kfz-Steuer und die Erlaubnis, die grünen Umweltzonen befahren zu dürfen.

Wie melde ich einen Schaden?

Per E-Mail
Senden Sie uns Ihren Schaden inkl. Anhänge einfach per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required

Online im Portal

Haben Sie bereits einen Zugang zum Online-Portal, steht unser Service zum Melden eines Schadens auch dort zur Verfügung.

Schaden einfach online melden für Privat- und Firmenkunden

Schaden einfach online melden für Vermittler und Makler

Per Telefon
Sie erreichen das Team Schaden von OCC telefonisch Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter: T +49 - 451 - 8 71 84 - 83

Für einen bereits gemeldeten Schaden:
Bei Fragen oder Anmerkungen zu einem bereits gemeldeten Schaden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required

Wichtige Infos für Sie

Hier finden Sie alle Downloads zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):

Kundeninformation (AKB)
Informationsblatt IPID
Sonderbedingungen Liebhaberfahrzeuge
Sonderbedingungen Rote Kennzeichen