Glossar
Die wichtigsten Begriffe an einem Ort
In diesem Glossar finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Sammlung von Schlüsselbegriffen und Definitionen, die in der Versicherungsbranche häufig verwendet werden. Von grundlegenden Begriffen bis hin zu spezifischeren Fachausdrücken – wir haben alles abgedeckt.
Von A wie „Abstellort“ bis Z wie „Zustandsnote“ haben wir alles gesammelt und erläutert.
A:
Abstellort:
Bezieht sich auf den Ort, an dem ein Fahrzeug üblicherweise geparkt oder abgestellt wird, wenn es nicht benutzt wird. Dieser Ort ist in der Regel die Wohnadresse des Fahrzeughalters oder ein anderer regelmäßig genutzter Ort, wie ein Arbeitsplatz oder eine Garage. Damit das Fahrzeug bei OCC versichert werden kann, muss es mindestens auf dem privaten Grundstück abgestellt werden. Wird das Fahrzeug fest überdacht (z. B. in einer Garage) abgestellt, profitieren Sie von einem günstigeren Tarif.
Alltagsnutzung:
Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.
Allgefahrendeckung:
Wir schützen Ihren Klassiker unbegrenzt gegen alle Gefahren, die vertraglich nicht ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch: verschiedene Betriebsschäden, z. B. Schäden durch chemische Reaktionen, Leitungswasser sowie unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschluss-Folgekosten.
Anzeigepflicht:
Anzeigepflicht bezeichnet im Allgemeinen eine auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, bestimmte Tatsachen aus dem Bereich des Anzeigepflichtigen den betreffenden Vertragspartner in Kenntnis zu bringen.
Bei OCC bedeutet dies:
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtversicherung. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) oder AKB:
Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" (AVB) sind ein wesentlicher Bestandteil von Versicherungsverträgen. Sie definieren die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers. Die AVB legen die genauen Bedingungen fest, unter denen Leistungen erbracht werden.
Der Begriff "AKB" steht spezifisch für "Allgemeine Kraftfahrt-Bedingungen" und bezieht sich auf die AVB, die speziell für Kraftfahrzeugversicherungen gelten. Bei OCC werden die AKB durch die Sonderbedingungen für Liebhaberfahrzeuge ergänzt. https://occ.eu/information#akb
B:
Beitragsanpassung:
Beitragsanpassung bezieht sich auf die Änderung der Prämienhöhe, die der Versicherungsnehmer für seinen Versicherungsschutz zahlen muss. Diese Anpassungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise Veränderungen im Risikoprofil oder durch Rabatte.
Eine Anpassung des Versicherungsbeitrags kann mit der nächsten Fälligkeit des Beitrags in Kraft treten. Dies geschieht jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer über die Erhöhung des Beitrags sowie über sein Recht zur Kündigung und die dafür geltende Frist informiert wurde. Der Versicherungsnehmer muss spätestens einen Monat vor dem Datum, an dem die höhere Prämie gültig wird, über diese Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.
C:
Checkliste:
Unsere Kfz-Checklisten sind umfassend gestaltet, um Ihnen in vielen Belangen rund um Ihr Fahrzeug zu helfen. Sie finden darin detaillierte Anleitungen für die regelmäßige Wartung, wichtige Kontrollpunkte vor langen Fahrten, Tipps für den Winter, sowie Checklisten für den Fall eines Unfalls und Vieles mehr.
Unsere Checklisten finden Sie unter: https://vermittler.occ.eu/downloads
Camping:
Bei OCC ist eine Versicherung von historischen Campingfahrzeugen möglich
D:
Dauer des Versicherungsschutzes:
Die Dauer des Versicherungsschutzes bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Versicherungsvertrag aktiv ist und Schutz bietet. Diese Zeitspanne beginnt mit dem Startdatum des Vertrages und endet mit dem Ablaufdatum. Während dieser Periode ist der Versicherungsnehmer gegen die entsprechenden Risiken abgesichert, sofern die Prämie fristgerecht bezahlt wurde.
Deckungssumme:
Der maximale Betrag, den der Versicherer je Versicherungsfall leistet.
Deckungszusage:
Die Mitteilung des Versicherers an den Versicherungsnehmer über die Anerkennung der Leistungspflicht im Versicherungsfall.
Doppelkarte:
Die Doppelkarte, auch bekannt als Versicherungsbestätigungskarte, war ein früheres Dokument, das von Versicherungsunternehmen in Deutschland ausgestellt wurde, um die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs nachzuweisen. Sie war für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erforderlich und zeigte, dass für das betreffende Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Heutzutage wurde Sie ersetzt, durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
E:
Elementarschäden:
Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben und ähnliche Ereignisse verursacht werden.
Erstprämie:
Der erste Beitrag zu einem Versicherungsvertrag; Nichtzahlung kann zum Rücktritt des Vertrages führen. Die Erstprämie kann sich von den Folgeprämien in der Höhe unterscheiden.
E-Wallet:
Die neue digitale Servicekarte hält auf Ihrem Smartphone (iOS und Android) wichtige Kontaktdaten direkt parat und bietet Ihnen zusätzlich weitere nützliche Informationen. Und das ganz ohne Papierkarte oder Internetverbindung. Mehr unter: https://occ.eu/digitale-servic...
EVB-Nummer:
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein digitaler Nachweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt die früher verwendete Doppelkarte und wird von Versicherungsunternehmen ausgestellt. Diese siebenstellige Nummer wird bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt und dient der Zulassungsstelle als Beleg dafür, dass für das Fahrzeug eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Eigenschäden:
Eigenschäden sind Eigen verursachte Schäden. Wir übernehmen die Kosten für einen Schaden an Ihrem eigenen Klassiker auch dann, wenn Sie einen Unfall selbst verschulden, der Unfallgegner flüchtet oder bei unklarer Rechtslage – vor allem im Falle einer Mithaftung.
F:
Fahrlässigkeit:
Eine Person handelt fahrlässig, wenn sie die im Alltag übliche Aufmerksamkeit außer Acht lässt. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn diese Sorgfalt in erheblichem Maße missachtet wird, einfache und offensichtliche Überlegungen nicht angestellt werden und das ignoriert wird, was unter normalen Umständen jedem klar sein sollte. Im Kontext der Kraftfahrzeugversicherung bedeutet dies: Erwartet man einen Schaden, hofft jedoch darauf, dass er ausbleibt, liegt Fahrlässigkeit vor. In solchen Fällen werden die durch Fahrlässigkeit verursachten Schäden in der Regel ersetzt. Wird der Schaden jedoch absichtlich herbeigeführt, erfolgt keine Kostenerstattung.
Fahrzeugversicherung:
Eine Fahrzeugversicherung ist eine Versicherungsform, die Schäden abdeckt, die an oder durch ein Fahrzeug verursacht werden. Sie kann in verschiedene Kategorien unterteilt werden, je nach Umfang des Versicherungsschutzes:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die vom Versicherten mit seinem Fahrzeug an Dritten (sowohl Sach- als auch Personenschäden) verursacht werden. Sie schützt den Versicherungsinhaber vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen.
Teilkaskoversicherung: Diese bietet einen erweiterten Schutz, der bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, wie zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosionen, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.
Vollkaskoversicherung: Sie bietet den umfangreichsten Schutz. Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung deckt sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Vandalismus entstehen.
Zusatzversicherungen: Es gibt auch Zusatzoptionen wie Insassenunfallversicherung, Schutzbriefe (Pannenhilfe), Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich und andere, die je nach Bedarf hinzugefügt werden können.
Fährrisiko:
Das Fährrisiko in der Kfz-Versicherung bezieht sich auf die zusätzliche Deckung von Schäden, die während der Beförderung des Fahrzeugs auf einer Fähre entstehen können. Bei OCC sind diese mitversichert.
Freie Werkstattwahl:
Die freie Werkstattwahl in der Kfz-Versicherung ermöglicht es dem Versicherten, im Schadensfall eine Autowerkstatt seiner Wahl für Reparaturen zu nutzen, anstatt auf vom Versicherer vorgegebene Partnerwerkstätten beschränkt zu sein.
Alle OCC-Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.
Folgebeitrag:
Bei Verlängerungen von Versicherungsverträgen bezeichnen Folgebeiträge die Zahlungen, die nach dem ersten Beitrag geleistet werden. Die Fälligkeit dieser Zahlungen wird durch die Versicherungsbedingungen bestimmt. Üblicherweise sind Folgebeiträge im Voraus zu zahlen, und zwar jeweils am Ersten des Monats, in dem sie fällig werden. Die Zahlungsintervalle können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein, abhängig von der ursprünglichen Vereinbarung im Vertrag.
Sollte ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt werden, versendet der Versicherer eine Mahnung, die eine Mindestfrist von zwei Wochen für die Zahlung setzt. Falls der Versicherungsnehmer auch nach der Mahnung die fälligen Beiträge nicht begleicht, ist die Versicherung berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Diese Kündigung wird jedoch hinfällig, wenn die ausstehenden Beiträge innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kündigung gezahlt werden.
Für den Fall, dass ein Schadensfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt und die geschuldeten Beiträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht entrichtet sind, besteht normalerweise kein Anspruch auf Versicherungsschutz. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
G:
Geltungsbereich:
Das Gebiet, in dem die versicherten Objekte oder Personen geschützt sind, variiert je nach Versicherung. Der Geltungsbereich ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Bei OCC erstreckt sich der Geltungsbereich auf:
Die geografischen Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist ein internationales Versicherungsdokument, das als Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge dient, wenn man mit dem Auto ins Ausland reist (außerhalb der EU). Sie bietet einen einfachen Nachweis, dass das Fahrzeug mindestens über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungsdeckung verfügt, die im Besuchsland erforderlich ist. Die grüne Karte nennt sich heutzutage internationale Versicherungskarte. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, eine internationale Versicherungskarte mitzuführen. Sie benötigen eine grüne Versicherungskarte? Rufen Sie uns gerne an: T +49-451-871 84 -0
Gutachten:
Ein Gutachten oder Wertgutachten für Fahrzeuge ist eine professionelle Bewertung eines Fahrzeugs, um dessen Marktwert zu ermitteln. Solche Gutachten werden in der Regel von Sachverständigen oder Gutachtern erstellt. Es gibt Sachverständige, die über umfassendes Wissen in Bezug auf Oldtimer und den klassischen Automobilmarkt verfügen. Sollte Sie auf der Suche nach einem Gutachter sein, können Sie auf unserer Website https://occ.eu/service/wertgutachten einen passenden Gutachter in Ihrer Nähe finden.
Ein Gutachten ist für Liebhaberfahrzeuge empfehlenswert, denn anders als bei Neufahrzeugen ist ein Liebhaberfahrzeug oft auch eine Wertanlage, wie ein schönes Gemälde oder Schmuck. Nur ein Wertgutachten stellt sicher, dass Sie im Versicherungsfall mit Fremdverschuldung mit einer Summe entschädigt werden, die auch dem tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs entspricht. Wir empfehlen, dieses Gutachten regelmäßig alle 2 Jahre zu aktualisieren und bei Änderungen den vereinbarten Versicherungswert anzupassen.
H:
H-Kennzeichen:
Das H-Kennzeichen in Deutschland ist ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge/Oldtimer. Es wird an Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und einen gut erhaltenen Originalzustand aufweisen. Das "H" im Kennzeichen steht dabei für "Historisch".
Es gelten folgende Aspekte für H-Kennzeichen:
- Alter des Fahrzeugs:
- Um für ein H-Kennzeichen in Frage zu kommen, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.
- Zustand des Fahrzeugs: Das Fahrzeug muss sich in einem originalgetreuen Zustand befinden. Dies bedeutet, dass es weitestgehend dem Originalzustand entsprechen muss, wie es vom Hersteller ausgeliefert wurde. Moderne Umbauten oder signifikante Abweichungen von der Originalspezifikation können zur Ablehnung führen.
- Begutachtung: Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug eine spezielle Untersuchung bestehen, die von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur durchgeführt wird. Diese Untersuchung beinhaltet eine gründliche Überprüfung des technischen Zustandes und der Originalität des Fahrzeugs.
- Steuerliche Vorteile: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen steuerliche Vorteile. Sie werden pauschal besteuert, was günstiger sein kann als die normale Kfz-Steuer für ältere Fahrzeuge.
- Umweltzonen: Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen sind von den Einschränkungen vieler Umweltzonen befreit und dürfen auch in diese Zonen einfahren.
Haftpflicht:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Fahrzeughalter in Deutschland und vielen anderen Ländern. Sie dient dem Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Schäden entstehen können, die der Fahrzeughalter oder der Fahrer eines Fahrzeugs Dritten zufügt. Den genauen Umfang der OCC-Haftpflicht finden Sie unter: https://occ.eu/versichern/versicherungsloesungen
Handel- und Handwerkversicherung:
Die Handel- und Handwerkversicherung bietet volle Absicherung rund um den Werkstattbetrieb und Fahrzeughandel. Sie umfasst:
- Absicherung von Geschäftsinhalt
- Absicherung der elektronischen Geschäftsausstattung und Software
- Betriebshaftpflicht inkl. Umwelt-, Internet- und Zusatzhaftpflicht
Hundeinsassenversicherung:
Die OCC-Hundeinsassenversicherung deckt Behandlungskosten für Hunde im Falle eines selbst verschuldeten Autounfalls. Diese Versicherung schließt eine Lücke in der herkömmlichen Kfz-Haftpflichtversicherung, die Tiere nicht abdeckt. Für eine Jahresprämie von 40 € bietet sie bis zu 5.000 € Deckung für Verletzungen eines Hundes, der als Autoinsasse an einem Unfall beteiligt ist.
I:
Kein Eintrag
J:
Jahresprämie:
Die Jahresprämie ist der jährlich zu zahlende Betrag für eine Versicherungs- oder Finanzdienstleistung. Sie hängt von Risiko, Deckungssumme und Vertragsdetails ab.
Jahresfahrleistung:
Die Jahresfahrleistung bezeichnet die Gesamtstrecke in Kilometern, die ein Fahrzeug innerhalb eines Jahres zurücklegt. Diese Angabe wird in der Regel bei der Berechnung von Versicherungsprämien verwendet. OCC Fahrleistung max. 12.000 km ergänzen
K:
Kriegsklausel:
Ein Ausschluss in Versicherungsverträgen, der Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen nicht abdeckt.
Kündigung:
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen:
- Ordentliche Kündigung: Dies ist die reguläre Form der Kündigung. Sie erfolgt meist zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von in der Regel einem Monat. Die genauen Kündigungsfristen sind im Versicherungsvertrag festgelegt.
- Außerordentliche Kündigung: Hierbei handelt es sich um eine Kündigung aus besonderen Gründen, die jederzeit möglich ist. Dazu gehören:
- Schadensfall: Nach einem Schadensfall können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen.
- Prämienerhöhung: Bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie ohne gleichzeitige Verbesserung des Leistungsumfangs hat der Versicherungsnehmer das Recht zur Kündigung.
- Fahrzeugwechsel: Beim Wechsel des Fahrzeugs kann die Versicherung neu verhandelt oder gekündigt werden.
- Sonderkündigungsrecht: In bestimmten Situationen, wie etwa bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, das ihnen erlaubt, die Police außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu kündigen.
L:
kein Eintrag
M:
Magazin:
Unser Kunden-Magazin finden Sie unter: https://occ.eu/szene/magazin oder unser Vermittler-Magazin unter: https://occ.eu/vermittler/magazin
Makler:
Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag von Kunden verschiedene Versicherungsoptionen prüft und berät, um die passendste und kosteneffizienteste Versicherungslösung zu finden.
N:
Newsletter:
Zur Anmeldung zu unserem Newsletter gelangen Sie hier: https://occ.eu/szene/newsletter
Newtimer:
Ein Newtimer ist ein relativ junger Gebrauchtwagen, der aufgrund seines Alters, seiner Seltenheit oder speziellen Eigenschaften als Sammlerstück oder Liebhaberfahrzeug angesehen wird, aber noch nicht alt genug ist, um als klassischer Oldtimer zu gelten.
O:
Obliegenheit:
Obliegenheit bezeichnet die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, bestimmte Verhaltensregeln zu befolgen, die vor, während oder nach einem Versicherungsfall relevant sind. Die Einhaltung dieser Obliegenheiten ist entscheidend, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein Verstoß kann zur Reduzierung oder zum Verlust des Versicherungsanspruchs führen. Obliegenheiten umfassen beispielsweise die Pflicht, Risiko erhöhende Umstände zu melden, bei Schadensfällen korrekt und rechtzeitig zu informieren oder Maßnahmen zur Schadensverhütung zu ergreifen. Die genauen Obliegenheiten finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Oldtimer:
Ein "Oldtimer" ist ein historisch bedeutsames Fahrzeug, das aufgrund seines Alters (mindestens 30 Jahre alt), seines Erhaltungszustands und seiner Originalität als Kulturgut und Sammlerstück angesehen wird.
Online-Rechner:
Mit unserem Online-Rechner können Sie einfach und bequem Ihr Fahrzeug bei OCC versichern. Erhalten Sie jetzt Ihren Versicherungsvorschlag unter: https://occ.eu/rechner
P:
Prämie:
Die Prämie ist in der Versicherung der Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig (z.B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an den Versicherer zahlt, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Sie spiegelt das vom Versicherer übernommene Risiko wider.
Premium Cars:
Premium Cars sind aktuelle und junge Luxus- und Sportwagen ab einem Neupreis von 150.000 EUR. Die Anerkennung eines Fahrzeuges erfolgt durch OCC Assekuradeur GmbH im Rahmen des Antragsprozesses.
Portal:
Unser Kundenportal erreichen Sie unter: https://occ.eu/portal/#/login dort können Sie bequem Ihre Verträge verwalten und Änderungen vornehmen. Das Portal für Vermittler erreichen Sie unter: https://meinportal.occ.eu/
Police:
Police wird in der Versicherungsbranche der Versicherungsschein genannt.
Der Versicherungsschein (§ 3 VVG) ist eine Beweisurkunde. Sie muss vom Versicherer unterzeichnet sein und enthält den Versicherungsinhalt sowie die Versicherungsbedingungen.
Q:
kein Eintrag
R:
Regress:
Im Versicherungswesen bezeichnet Regress das Recht eines Versicherers, nach der Zahlung eines Schadens an den Versicherungsnehmer, sich das Geld von einer dritten Partei zurückzuholen, die für den Schaden verantwortlich ist. Dies geschieht, um die finanzielle Last des Schadens auf die tatsächlich haftende Partei zu übertragen.
Rallye:
Oldtimer-Rallye - Anders als bei herkömmlichen Rennen steht hier nicht die Geschwindigkeit im Vordergrund, sondern die Genauigkeit des Fahrens und die Zuverlässigkeit des Oldtimers. Die Teilnehmer müssen oft verschiedene Aufgaben bewältigen, wie Zeitkontrollen oder Gleichmäßigkeitsprüfungen, und die Rallyes führen häufig durch malerische Landschaften oder historische Orte. Während einer Oldtimer-Rallye genießt Ihr Fahrzeug vollen Versicherungsschutz durch OCC, sofern es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Rabatte:
Ab drei versicherbaren Klassikern in privater Eigenverwendung ist ein Sammlungsvertrag mit einem erheblichen Nachlass gegenüber Einzelverträgen möglich. Jetzt eine Sammlung https://occ.eu/versicherung/sa... ganz bequem digital anfragen.
Reparaturkostenversicherung:
Die Kfz-Reparaturkostenversicherung ist eine Versicherungsleistung, die die Kosten für Reparaturen eines klassischen Fahrzeugs bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 € abdeckt. Für einen festen jährlichen Beitrag bietet sie Schutz vor unerwarteten Werkstattkosten, sodass Besitzer eines Oldtimers ohne Sorgen um unvorhergesehene Reparaturen ihr Fahrzeug genießen können.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://occ.eu/zusatzversicherung/reparaturkostenversicherung
S:
Schengen Staaten:
Die Schengen-Staaten sind eine Gruppe von europäischen Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dieses Abkommen ermöglicht den freien Personenverkehr innerhalb dieser Länder durch die Abschaffung der systematischen Grenzkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen. Auch genannt Schengen-Raum.
Schadensfreiheitsklasse:
Bei OCC findet die Schadenfreiheitsklasse keine Anwendung.
Die Schadenfreiheitsklasse (SFK) in der Kfz-Versicherung ist ein Bewertungssystem, das das Risiko eines Fahrers basierend auf seiner bisherigen Schadenshistorie einstuft. Je länger ein Fahrer ohne gemeldeten Schaden fährt, desto höher ist seine SFK.
Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherungsleistung greift.
SEPA:
Das SEPA-Mandat finden Sie unter: https://occ.eu/assets/content/downloads/D_OCC_ANT_SEPA_2022_05.pdf
Selbstbewertungsbogen:
Bei einfachen Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 100.000€ kann der Wert eines Fahrzeugs anhand unseres speziellen Fragenkatalogs geschätzt werden - ohne Gutachter. Hier geht es direkt zum Download für den Selbstbewertungsbogen. Die Selbstbewertung kann einfach im Anschluss an den Online-Antrag oder über das Kundenportal eingereicht werden. Den Selbstbewertungsbogen finden Sie unter: https://occ.eu/information/faq#selbstbewertungsbogen
Sonderkündigungsrecht:
Eine Sonderkündigung ist ein außerordentliches Kündigungsrecht, das es Vertragspartnern ermöglicht, einen Vertrag unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall, vorzeitig und unabhängig von der regulären Laufzeit oder Kündigungsfrist zu beenden.
Saisonkennzeichen:
Ein Saisonkennzeichen ist ein Kennzeichen, das es erlaubt, ein Fahrzeug nur während eines festgelegten Zeitraums im Jahr zu nutzen und zu versichern. Bei OCC ist das Fahrzeug auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.
Standortversicherung:
Eine Transport-Standort-Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für dauerhaft nicht zugelassene Fahrzeuge, wenn diese an verschiedenen Standorten wie Garagen, Werkstätten, auf Ausstellungen oder Veranstaltungen untergestellt sind. Sie deckt auch die Zeit während des Transports innerhalb Deutschlands oder anderer europäischer Länder ab. Diese Art von Versicherung ist ideal für Fahrzeuge, die nicht im regulären Straßenverkehr genutzt, sondern beispielsweise für Ausstellungen, Messen oder ähnliche Anlässe transportiert und präsentiert werden. Weitere Einzelheiten zur Transport-Standort-Versicherung können hier abgerufen werden: https://occ.eu/zusatzversicherung/transportversicherung
Sonderbedingungen:
Die Sonderbedingungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Bestandteil der Kundeninformation der Provinzial Nord Brandkasse AG). Die Sonderbedingungen finden Sie unter: https://occ.eu/information/faq#versicherungsbedingungen
T:
Typklassen:
Kfz-Typklassen sind Kategorien, die von Versicherungen genutzt werden, um Fahrzeuge für die Berechnung der Versicherungsprämien zu klassifizieren. Diese Typklassen werden jährlich von der deutschen Versicherungswirtschaft überprüft und angepasst. Die Einstufung eines Fahrzeugs in eine bestimmte Typklasse basiert auf verschiedenen Faktoren, wie Schadens- und Unfallstatistiken, Reparaturkosten, Anschaffungswert und Diebstahlrisiko des jeweiligen Fahrzeugmodells.
Transportversicherung:
Eine Transport-Standort-Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für dauerhaft nicht zugelassene Fahrzeuge, wenn diese an verschiedenen Standorten wie Garagen, Werkstätten, auf Ausstellungen oder Veranstaltungen untergestellt sind. Sie deckt auch die Zeit während des Transports innerhalb Deutschlands oder anderer europäischer Länder ab. Diese Art von Versicherung ist ideal für Fahrzeuge, die nicht im regulären Straßenverkehr genutzt, sondern beispielsweise für Ausstellungen, Messen oder ähnliche Anlässe transportiert und präsentiert werden. Weitere Einzelheiten zur Transport-Standort-Versicherung können hier abgerufen werden: https://occ.eu/zusatzversicherung/transportversicherung
U:
Unterversicherung:
Unterversicherung in der Kfz-Versicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme eines Fahrzeugs niedriger ist als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs. Bei OCC verzichten wir auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.
V:
Versicherungsschein:
Ein Versicherungsschein oder auch Versicherungspolice ist ein offizielles Dokument, das die Details einer Versicherungspolice festhält. Er enthält Informationen über den Versicherungsnehmer, das versicherte Fahrzeug, den Deckungsumfang, die Versicherungssumme, die Höhe der Prämie, die Laufzeit der Police sowie spezifische Bedingungen und Klauseln. Dieses Dokument dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und ist rechtlich bindend.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Sie repräsentiert die maximale Deckung, die der Versicherungsnehmer für Schäden oder Verluste am eigenen Fahrzeug oder an Dritten erhält, je nach Art der Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko).
Vorläufige Deckung:
Die vorläufige Deckung ist eine zeitlich begrenzte Zusage des Versicherungsschutzes, die in Kraft tritt, sobald der Antrag auf eine Kfz-Versicherung gestellt wird. Sie bietet sofortigen Schutz, während die endgültige Police bearbeitet und ausgestellt wird.
Vandalismus:
Vandalismus bezieht sich auf Schäden am Fahrzeug, die absichtlich und mutwillig von Dritten verursacht werden. Dies kann beispielsweise Kratzer am Lack, eingeschlagene Fenster, zerstochene Reifen oder andere Formen der mutwilligen Beschädigung umfassen. Vandalismusschäden sind bei OCC bereits mit der Teilkasko-Versicherung abgesichert.
Veranstaltungshaftpflicht:
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung von OCC bietet Schutz bei Schäden und Unfällen während Automobil-Events. Sie deckt Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und beweglichen Sachen, Kosten bei Verlust fremder Schlüssel sowie Risiken durch Auf- und Abbau und weitere Event-Aktivitäten ab. Diese Versicherung sichert Veranstalter gegen finanzielle Risiken ab und ermöglicht eine unbeschwerte Fokussierung auf das Event. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter: https://occ.eu/zusatzversicherung/veranstaltungshaftpflicht
W:
Wertvorsorge und Wertgarantie:
Die Wertvorsorge beinhaltet eine Vereinbarung, die eine Wertsteigerung des Fahrzeugs automatisch bis zu einem vereinbarten Prozentsatz mitversichert, während die Wertgarantie eine Zusage des Versicherers ist, im Schadensfall den vorab festgelegten Wert des Oldtimers zu erstatten. Bei OCC gibt es eine Wertgarantie inklusive einer Wertvorsorge in Höhe von 50 %.
Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, der für einen Fahrzeugkauf bei einem professionellen Händler aufgewendet werden muss. Er entspricht also dem Marktwert zuzüglich der Händlerspanne.
Wiederherstellungswert:
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die über den Markt-/ Wiederbeschaffungswert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Restaurierungskosten. Wenn Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Schadeneintritt nachweislich wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert erstattet.
Widerrufsrecht:
Nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages steht dem Versicherungsnehmer das Recht zu, diesen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Damit die Widerrufsfrist beginnt, muss der Versicherer dem Kunden sämtliche Versicherungsunterlagen vollständig übergeben haben. Dazu zählen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen inklusive der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, zusätzliche Informationen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die Widerrufsbelehrung in Textform.
X:
kein Eintrag
Y:
kein Eintrag
Z:
Zahlungsverzug:
Wird der Folgebeitrag nicht pünktlich entrichtet, so erhält man seitens der Versicherung eine Mahnung mit einer Zahlfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Zahlt der Versicherungsnehmer die geschuldeten Beiträge trotz der Mahnung nicht, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die rückständigen Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer bezahlt werden.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der gesetzten, mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beiträge noch nicht gezahlt, besteht bei einem Schaden normalerweise kein Versicherungsschutz. Der Versicherer muss allerdings leisten, wenn der Versicherungsnehmer, die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat.
Zustandsnote:
Die Zustandsnote bei Oldtimern dient als Maßstab, um den allgemeinen Zustand und die Qualität der Erhaltung des Fahrzeugs zu bewerten. Sie basiert auf einer detaillierten Klassifizierung, die verschiedene Aspekte wie Originalität, Funktionalität und optische Mängel berücksichtigt.