Schaden melden: So einfach geht's!
So melden Sie einen Schaden
Per E-Mail
Senden Sie uns Ihre Schadenmeldung inkl. Anhängen (z.B. Rechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge, Fotos) einfach per E-Mail. Bitte teilen Sie uns mit, wie und wann wir Sie am besten erreichen – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is requiredemail hidden; JavaScript is required
Online im Portal
Haben Sie bereits einen Zugang zum Online-Portal, steht unser Service zum Melden eines Schadens auch dort zur Verfügung.
Schaden einfach online melden für Privat- und Firmenkunden
Schaden einfach online melden für Vermittler und Makler
Per Telefon
Sie erreichen das Team Schaden von OCC telefonisch Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter: T +49 - 451 - 8 71 84 - 83
Für einen bereits gemeldeten Schaden:
Bei Fragen oder Anmerkungen zu einem bereits gemeldeten Schaden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required
Schadenmeldung & Abwicklung – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet
Wie melde ich einen Schaden?
- Telefonisch von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Per E-Mail
- Über unser Online-Portal
Welche Informationen werden benötigt?
Damit wir Ihren Schaden schnell bearbeiten können, benötigen wir:
- Ihre Versicherungsnummer oder das Kfz-Kennzeichen
- Eine detaillierte Schadenanzeige (Hier herunterladen)
- Fotos des Schadens (falls möglich)
- Einen Kostenvoranschlag oder eine Schätzung
- Falls vorhanden: Polizeibericht oder Wildbescheinigung
Ein Anspruchsteller ist eine Person, die durch ein fremdverschuldetes Ereignis geschädigt wurde und Ansprüche gegenüber einer Versicherung geltend macht. Wenn Sie also durch einen OCC-Kunden geschädigt wurden, ist Ihr erster Ansprechpartner die Provinzial Brandkasse AG in Kiel: +49 431 603 9825. Bitte melden Sie sich dort für eine schnellere Bearbeitung.
Sofern Sie liegen geblieben sind, wenden Sie sich an unseren Dienstleister, die Deutsche Assistance Versicherung AG. Nutzen Sie hierfür die 24h Notfallhotline für die weitere Hilfe sowie Organisation des Transports in Deutschland und der EU unter der +49 431 603 3024.
Sachschäden in der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein können Sie von zu Hause aus regulieren. Kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 2600 oder das Büro Grüne Karte unter 030 2020 5757, um den zuständigen Regulierungsbeauftragten / gegnerischen Versicherer zu erfragen. Sie benötigen hier das Kennzeichen des Unfallgegners.
Sofern Sie nicht OCC Kunde sind, schauen Sie bitte unter Punkt 2 als Anspruchsteller.
Wenn Sie jedoch als OCC Kunde einen Schaden durch Dritte erlitten haben, dann unterscheiden wir nach Haftpflicht und Kasko.
Bei einem klaren Haftpflichtschaden wenden Sie sich persönlich oder aber Ihr Anwalt an die gegnerische Versicherung und machen dort Ihre Ansprüche geltend. Wenn Ihnen die gegnerische Versicherung nicht bekannt ist, Sie aber das Kennzeichen des Unfallgegners kennen, bekommen Sie unter Tel. 0800- 250 26 00 beim Zentralruf der Autoversicherer Auskunft über den Versicherer Ihres Unfallgegners.
Sofern es sich um einen Teilkaskoschaden (Vandalismus, Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch) handelt, melden Sie uns diesen bitte direkt, gerne per Mail. Gleiches gilt für einen Vollkaskoschaden.
Bei Hagelschäden ist immer eine detaillierte Schadensbewertung durch einen von uns beauftragten Gutachter erforderlich. Bitte teilen Sie uns deshalb direkt die Adresse des Standortes des Fahrzeuges sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Terminabsprache mit. Gerade bei Großschadenereignissen kann die Terminvereinbarung etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Glasbruchschäden melden Sie uns bitte vorab per Mail. In jedem Fall benötigen wir für die Abrechnung des Schadens 2 Fotos der beschädigten Scheibe. Ein Glasschaden kann bedingungsgemäß nicht fiktiv abgerechnet werden. Wir arbeiten auch mit den bekannten und etablierten Glasbruchanbietern, wie z.B. Carglass, Wintec, junited Autoglas, zusammen - dort wird eine Reparatur/Austausch besonders einfach und unkompliziert für Sie abgewickelt. Denken Sie gerne an die jeweilige Abtretungserklärung.
Sind auch seltene Oldtimer-Gläser versichert?
Ja, auch seltene oder nicht mehr produzierte Scheiben sind abgedeckt. Für seltene oder schwer ersetzbare Glasbauteile ist eine genauere Prüfung notwendig.
Über die bestehende Teilkaskoversicherung sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Dach-, Seiten-, und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
Bei einigen Fahrzeugmodellen, kommt es immer wieder vor, dass die Werkstatt bei einem Glasbruch der Kunststoffscheiben im Verdeck als Reparaturweg den Austausch des gesamten Verdecks vorsieht.
Der Austausch eines Verdeckteils bzw. des gesamten Verdeckes fällt nicht unter Deckungsschutz der Teilkaskoversicherung!
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges und somit reiner Ersatz der Scheiben.
Ein versicherter Sturmschaden liegt in der Teilkaskoversicherung erst ab einer Windstärke 8 vor. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm auf das Fahrzeug. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch die Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, welches durch jene Naturgewalten veranlasst wurden.
Bitte teilen Sie uns dringend den genauen Schadenort (Straße mit Hausnummer, Ort mit PLZ - ggf. mit Koordinaten) mit.
Bei einem Überschwemmungsschaden treffen Sie bitte erste Maßnahmen, um eine Schadenausweitung zu verhindern. Bitte holen Sie das Fahrzeug so schnell wie möglich aus dem Wasser und beachten dabei, den Motor nicht zu starten, sollte dieser ebenfalls überflutet worden sein.
Dokumentieren Sie bitte mit entsprechenden Schadenfotos, wie weit Ihr Fahrzeug unter Wasser stand. Es bietet sich an, Fotos sowohl von außen als auch von innen anzufertigen, damit wir das Schadenausmaß vorab einschätzen können.
Teilen Sie uns bei der Schadenmeldung den Standort Ihres Fahrzeuges sowie ein Ansprechpartner mit Telefonnummer mit, damit wir schnellstmöglich einen Sachverständigen mit der Besichtigung beauftragen können.
Bei einem Brandschaden benötigen wir in jedem Fall Fotos der Beschädigungen für eine erste Einschätzung. Sofern Ihr Fahrzeug vollständig in Flammen stand, teilen Sie uns bitte den Standort Ihres Fahrzeuges sowie ein Ansprechpartner mit Telefonnummer mit, damit wir schnellstmöglich einen Sachverständigen mit der Besichtigung beauftragen können.
Bei kleineren Brandschäden lassen Sie bitte einen Kostenvoranschlag in Ihrer Werkstatt erstellen und senden uns diesen zusammen mit den Fotos zur Prüfung zu.
Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz sind über die bestehende Haftpflichtversicherung versichert.
Bei Diebstahlschäden benötigen wir nach erfolgter Schadenmeldung nebst einem speziellen Fragebogen zusätzlich:
- Anzeigenbescheinigung der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (nach Abmeldung)
- Alle Fahrzeugschlüssel im Original
- Kaufvertrag
- Rechnungen über Sonderausstattung und Reparaturen
- Aktuelle Fotos des Fahrzeugs
- Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft (sobald vorliegend)
Falls Ihr Fahrzeug wiedergefunden wird, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Entschädigung erfolgt frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige.
Bei einem Wildschaden benötigen wir zwingend eine Wildbescheinigung durch die zuständige Polizeidienststelle oder den entsprechenden Jäger. Bitte fertigen Sie Fotos von den Beschädigungen an und reichen uns diese zusammen mit einem Kostenvoranschlag ein. Wir behalten uns die Besichtigung durch einen von uns beauftragten Gutachter vor.
- Anzeige bei der Polizei erforderlich.
- Bestätigung der Anzeige, Fotos & Kostenvoranschlag einreichen.
- Besichtigung durch einen Gutachter möglich.
In unseren Versicherungstarifen führen wir keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In diesem Punkt unterscheiden wir uns von herkömmlichen Kfz-Versicherern und deren Vorgehen bezüglich der Rückstufungen. Bei uns erfolgt somit im Schadenfall keine automatische ,,Rückstufung". Stattdessen erfassen wir lediglich die schadenfreie Zeit, die Sie während Ihrer Versicherungsdauer bei uns gesammelt haben. Sollten Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einem anderen Versicherer wechseln, können wir diesem auf Anfrage die schadenfreie Zeit bestätigen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird somit ,,geparkt".