Deshalb ist ein aktuelles Wertgutachten wichtig!
Ein Neuwagen sinkt schon im Wert, sobald er zugelassen ist. Ein Liebhaberfahrzeug ist dagegen oft auch eine Wertanlage, wie ein schönes Gemälde oder Schmuck. Nur ein Wertgutachten stellt sicher, dass Sie im Versicherungsfall mit Fremdverschuldung mit einer Summe entschädigt werden, die auch dem tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs entspricht.
Deshalb sollten Sie ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen anfertigen lassen. Wir empfehlen, dieses Gutachten regelmäßig alle 2 Jahre zu aktualisieren und bei Änderungen den vereinbarten Versicherungswert anzupassen.
Wo kann ich ein Wertgutachten erstellen lassen?
Unsere interaktive Karte ermöglicht es Ihnen, gezielt nach Sachverständigen in Ihrer Region zu suchen und direkt Kontakt aufzunehmen. Ob Sie in Berlin, München, Hamburg oder einem anderen Ort in Deutschland leben – probieren Sie unsere praktische Sachverständigen-Karte gleich aus und finden Sie den idealen Experten für Ihr Wertgutachten – wo immer Sie auch sind.
CT Inspections – der einfache Weg zum Wertgutachten
In Kooperation mit Classic Trader / CT Inspections bieten wir den unkomplizierten Weg zu Ihrem Wertgutachten.
- Wertgutachten online oder telefonisch beauftragen
- Begutachtung durch zertifizierte Sachverständige aus Ihrer Nähe
- Bewertung kurzfristig per E-Mail erhalten (Auch als Buch erhältlich)
- Den aktualisierten Markt- oder Wiederbeschaffungswert über die OCC absichern
Mit unserem Rabattcode 10FOROCC23! erhalten Sie eine 10 EUR Gutschrift auf Ihren Warenkorb bei CT Inspections. (Gültigkeit: 31.12.2023).
Welche Varianten des Gutachtens gibt es?
A:
Abstellort:
Bezieht sich auf den Ort, an dem ein Fahrzeug üblicherweise geparkt oder abgestellt wird, wenn es nicht benutzt wird. Dieser Ort ist in der Regel die Wohnadresse des Fahrzeughalters oder ein anderer regelmäßig genutzter Ort, wie ein Arbeitsplatz oder eine Garage. Damit das Fahrzeug bei OCC versichert werden kann, muss es mindestens auf dem privaten Grundstück abgestellt werden. Wird das Fahrzeug fest überdacht (z. B. in einer Garage) abgestellt, profitieren Sie von einem günstigeren Tarif.
Alltagsnutzung:
Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.
Allgefahrendeckung:
Wir schützen Ihren Klassiker unbegrenzt gegen alle Gefahren, die vertraglich nicht ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch: verschiedene Betriebsschäden, z. B. Schäden durch chemische Reaktionen, Leitungswasser sowie unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschluss-Folgekosten.
Anzeigepflicht:
Anzeigepflicht bezeichnet im Allgemeinen eine auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, bestimmte Tatsachen aus dem Bereich des Anzeigepflichtigen den betreffenden Vertragspartner in Kenntnis zu bringen.
Bei OCC bedeutet dies:
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtversicherung. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) oder AKB:
Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" (AVB) sind ein wesentlicher Bestandteil von Versicherungsverträgen. Sie definieren die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers. Die AVB legen die genauen Bedingungen fest, unter denen Leistungen erbracht werden.
Der Begriff "AKB" steht spezifisch für "Allgemeine Kraftfahrt-Bedingungen" und bezieht sich auf die AVB, die speziell für Kraftfahrzeugversicherungen gelten. Bei OCC werden die AKB durch die Sonderbedingungen für Liebhaberfahrzeuge ergänzt. https://occ.eu/information#akb
B:
Beitragsanpassung:
Beitragsanpassung bezieht sich auf die Änderung der Prämienhöhe, die der Versicherungsnehmer für seinen Versicherungsschutz zahlen muss. Diese Anpassungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise Veränderungen im Risikoprofil oder durch Rabatte.
Eine Anpassung des Versicherungsbeitrags kann mit der nächsten Fälligkeit des Beitrags in Kraft treten. Dies geschieht jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer über die Erhöhung des Beitrags sowie über sein Recht zur Kündigung und die dafür geltende Frist informiert wurde. Der Versicherungsnehmer muss spätestens einen Monat vor dem Datum, an dem die höhere Prämie gültig wird, über diese Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.
C:
Checkliste:
Unsere Kfz-Checklisten sind umfassend gestaltet, um Ihnen in vielen Belangen rund um Ihr Fahrzeug zu helfen. Sie finden darin detaillierte Anleitungen für die regelmäßige Wartung, wichtige Kontrollpunkte vor langen Fahrten, Tipps für den Winter, sowie Checklisten für den Fall eines Unfalls und Vieles mehr.
Unsere Checklisten finden Sie unter: https://vermittler.occ.eu/downloads
Camping:
Bei OCC ist eine Versicherung von historischen Campingfahrzeugen möglich
D:
Dauer des Versicherungsschutzes:
Die Dauer des Versicherungsschutzes bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Versicherungsvertrag aktiv ist und Schutz bietet. Diese Zeitspanne beginnt mit dem Startdatum des Vertrages und endet mit dem Ablaufdatum. Während dieser Periode ist der Versicherungsnehmer gegen die entsprechenden Risiken abgesichert, sofern die Prämie fristgerecht bezahlt wurde.
Deckungssumme:
Der maximale Betrag, den der Versicherer je Versicherungsfall leistet.
Deckungszusage:
Die Mitteilung des Versicherers an den Versicherungsnehmer über die Anerkennung der Leistungspflicht im Versicherungsfall.
Doppelkarte:
Die Doppelkarte, auch bekannt als Versicherungsbestätigungskarte, war ein früheres Dokument, das von Versicherungsunternehmen in Deutschland ausgestellt wurde, um die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs nachzuweisen. Sie war für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erforderlich und zeigte, dass für das betreffende Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Heutzutage wurde Sie ersetzt, durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Eine umfassende Untersuchung, die den Fahrzeugzustand, die Originalität und den Wert genau dokumentiert. Ideal für hochwertige Oldtimer und Sammlerfahrzeuge.
Eine detaillierte Aufstellung des Fahrzeugzustands, die aber keine Wertermittlung beinhaltet.
Was kostet mich ein Gutachten?
Die Kosten für ein Wertgutachten variieren je nach Art des Gutachtens, dem Umfang der Untersuchung und dem Gutachter selbst. Im Durchschnitt liegen die Kosten für ein Kurzgutachten bei etwa 150–250 Euro, während ein detailliertes Gutachten zwischen 300 und 600 Euro kosten kann.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für ein Wertgutachten werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Nachweise über Reparaturen, Restaurationen oder Umbauten
- Informationen zu besonderen Merkmalen oder Seltenheit des Fahrzeugs
Wie lange ist dieses gültig?
Das Wertgutachten ist in der Regel für zwei bis drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist empfiehlt es sich, ein neues Gutachten erstellen zu lassen, um den aktuellen Zustand und Wert des Fahrzeugs korrekt zu erfassen. Vor allem bei Wertsteigerungen oder bedeutenden Veränderungen am Fahrzeug (z. B. nach einer Restaurierung) ist eine Aktualisierung des Gutachtens sinnvoll.
Haben Sie Fragen zum Gutachtenprozess?
Unser Team steht Ihnen bei sämtlichen Fragen gerne zur Verfügung.