Braucht ein Oldtimer wirklich
immer ein H-Kennzeichen?
Die Diskussion um das H-Kennzeichen ist der Klassiker bei jedem Oldtimer-Stammtisch. Braucht man es? Oder braucht man es nicht? Fest steht: Das H-Kennzeichen ist nicht nur eine Auszeichnung für historische Fahrzeuge, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich.
Über 650.000 Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind, besitzen laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon ein H-Kennzeichen. Tendenz steigend.
Als stolzer Besitzer eines Oldtimers können Sie von steuerlichen Begünstigungen und weiteren Privilegien profitieren. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche welche Schritte nötig sind, um das begehrte H-Kennzeichen zu erhalten und was es insgesamt kostet.
Ein H-Kennzeichen manifestiert die amtliche Entscheidung: Dieses Fahrzeug ist automobiles Kulturgut.
Voraussetzungen und Anforderungen für das H-Kennzeichen
Nach §2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Oldtimer wie folgt definiert: „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
Um Ihren Klassiker offiziell als Oldtimer mit H-Kennzeichen einstufen zu lassen, wird nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Oldtimergutachten verlangt.
Die Begutachtung nimmt eine amtlich anerkannter Sachverständiger oder Gutachter vor, er legt fest, ob Ihr Fahrzeug;
- vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam,
- weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
- über einen guten erhaltungswürdigen Zustand verfügt
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen einer Hauptuntersuchung. Der Sachverständige begutachtet auch die Originalität der Hauptbaugruppen wie Aufbau/Karosserie, Motor/Antrieb, Bremsanlage, den Fahrzeuginnenraum, Lenkung, Räder/Reifen Rahmen/Fahrwerk und die elektrische Anlagen.
Änderungen und Modifikationen müssen im Einklang mit der Historie und den technischen Vorgaben des Fahrzeugs stehen, ansonsten kann das H-Kennzeichen nicht erteilt werden. Dass der Oldtimer natürlich verkehrssicher sein sollte, versteht sich von selbst.
Ein H-Kennzeichen gibt es nur, wenn Gutachter feststellen, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und weitgehend dem Originalzustand bei Auslieferung/Erstzulassung entspricht.
Welche Unterlagen benötigt man für das Gutachten?
Die Sachverständigen benötigen für die Untersuchung zum H-Kennzeichen (Oldtimer-Gutachten) folgende Unterlagen:
- Angaben zum Hersteller, Fahrzeug und Baujahr/Herstellungsdatum
- Datum der Erstzulassung
- Amtliches Kennzeichen
- Originale Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder die TP-Nummer
- Zulassungsbescheinigungen
Ein originales Gutachten nach §23 StVZO für die Einstufung zum Oldtimer. Ist diese Prüfung bestanden, kann das H-Kennzeichen erteilt werden.
Welche Unterlagen benötigt das Straßenverkehrsamt?
Zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde sollten Sie dann folgende Unterlagen mitbringen, um das begehrte H-Kennzeichen zu erhalten:
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- die Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
- einen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - den aktuellen Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß Oldtimergutachten nach §21 StVZO
- gegebenenfalls das bisherige Kfz-Kennzeichen
- das gültige Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Was kostet die Erteilung des H-Kennzeichens?
Laut TÜV kostet das Gutachten (je nach Aufwand und Bundesland) ab etwa 100 Euro. Dazu kommen die Kosten von rund 40 Euro für die Zulassungsgebühren, etwa 20 Euro Gebühren für Wunschkennzeichen und rund 40 Euro für das Prägen der Nummernschilder.
Welche Vorteile hat das H-Kennzeichen?
Mit dem H-Kennzeichen sparen Sie als Oldtimerbesitzer mit bestimmten Fahrzeugen bei der Kfz-Steuer. Beispiel: Ein Mercedes-Benz 560 SEL (Baujahr 1986) kostet ohne H-Kennzeichen aufgrund seines großen Hubraums (5,6 Liter) 412 Euro Kfz-Steuer im Jahr. Mit H-Kennzeichen zahlen Sie pauschal 191 Euro.
Aber: Bei manchen Fahrzeugen (z.B. Youngtimern wie Golf II) lohnt sich das H-Kennzeichen steuerlich nicht. Für den Golf II (1600 ccm Hubraum, Euro 2) würden regulär nur 117 Euro Steuern fällig – 74 Euro weniger als mit H-Kennzeichen.
Ein weiterer Vorteil des H-Kennzeichens ist die Zufahrtberechtigung in Umweltzonen ohne Plakette. Und es gibt noch einen weiteren Pluspunkt, den das H-Kennzeichen mit sich bringt: die historische Bedeutung und Einstufung als automobiles Kulturgut. Das H-Kennzeichen würdigt den historischen Wert und die kulturelle Bedeutung des Fahrzeugs. Es ist eine Auszeichnung für die Erhaltung des automobilen Erbes und selbstverständlich auch ein gutes Argument bei einem möglichen Verkauf des Oldtimers.
Und was ist mit der Oldtimer-Versicherung? Um ein Liebhaberfahrzeug bei OCC zu versichern, benötigt der Klassiker kein H-Kennzeichen. Aber wenn er es hat, freuen wir uns auch.
Fazit: Das H-Kennzeichen bietet Oldtimerbesitzern eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere in Bezug auf Steuerermäßigungen und der Feststellung des Wertes des Fahrzeugs. und weitere Privilegien. Zeigen Sie mit dem H-Kennzeichen, dass Sie automobiles Kulturgut besitzen und bewahren. (dr)
Fotos: OCC Assekuradeur
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