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Die OCC-Verkehrsrechtsschutzversicherung

Ihre Vorteile auf einen Blick.

  • Alle in Ihrem Haushalt vorhandenen Fahrzeuge sind versichert
  • Versicherungsschutz auch als Fußgänger, Radfahrer und in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Anwaltsempfehlung
  • Vermittlung eines Konfliktmanagers
  • Telefonische Rechtsberatung, auch in nicht versicherten Fällen
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Sinnvolle Absicherung mit unserem Partner: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Schützen Sie sich vor den Risiken auf der Straße
Bei einem Unfall ist oft unklar, wer der Schuldige ist – und das kann schnell vor Gericht landen. Ein Verkehrsrechtsschutz ist Ihre finanzielle Sicherheitsleine, die verhindert, dass die hohen Kosten eines Rechtsstreits Ihr Konto sprengen.

Sparen Sie sich den finanziellen Ärger
Sie kauften einen Klassiker und stellen nach dem Kauf fest, dass das Fahrzeug gravierende Mängel, beispielsweise durch einen verschwiegenen schweren Unfall, aufweist und der Händler weigert sich, das Fahrzeug zurückzunehmen?

Das kann ein teurer Rechtsstreit werden. Mit unserem Verkehrsrechtsschutz übernehmen wir die Anwaltskosten – selbst bei kleinen Verkehrsdelikten wie Einsprüchen gegen Bußgelder.

Ein Beitrag, der sich lohnt
Bereits ein einziger Rechtsstreit kann die Kosten für die jährliche Versicherungsprämie übertreffen. Vermeiden Sie unnötige Ausgaben und fahren Sie mit dem Gefühl der Sicherheit.

Mit Verkehrsrechtsschutz fahren Sie besser
Wählen Sie den smarten Weg – schützen Sie sich vor rechtlichen Überraschungen im Straßenverkehr.


Örag

Ihre Leistungen im Überblick

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Deckt rechtliche Auseinandersetzungen, die aus Verwaltungsakten resultieren, wie z.B. Streitigkeiten über die Zulassung oder den Entzug einer Fahrerlaubnis.

Steuer-Rechtsschutz

Unterstützt bei rechtlichen Problemen mit den Finanzbehörden bezüglich der Steuern, die auf Ihr Fahrzeug anfallen, etwa bei der Einspruchseinlegung gegen einen Steuerbescheid.

Straf-Rechtsschutz

Bietet Schutz bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Fahrzeugs stehen, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Greift bei Bußgeldverfahren, z. B. wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Parkverstoß vorgeworfen wird.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Unterstützt Sie dabei, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wenn Ihnen im Straßenverkehr ein Schaden zugefügt wurde.

Sozial-Rechtsschutz

Hilft bei Rechtsstreitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern, z.B. wenn es um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall geht.

Opfer-Rechtsschutz

Bietet rechtliche Hilfe für den Fall, dass Sie als Unfallopfer gegen den Verursacher vorgehen möchten, um Ihr Recht und mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Schützt bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, wie beim Kauf oder der Reparatur Ihres Fahrzeugs, und bei sachenrechtlichen Problemen, wie bei der Durchsetzung von Eigentumsansprüchen.

Wie es in der Praxis aussieht.

Egal, ob Sie mit dem eigenen Kfz oder einem Leihwagen, als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind – rechtlich geschützt sind Sie fast immer. Ihr Verkehrs-Rechtsschutz greift zum Beispiel bei folgenden Fällen:

  • Bei einem Verkehrsunfall bestreitet Ihr Unfallgegner jegliche Schuld und es kommt zu einem Prozess.
  • Sie werden bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt und fordern Schmerzensgeld vom Verursacher
  • Die Verwaltungsbehörde wei­gert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen.
  • Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf.
  • Kurz nach dem Kauf eines Oldtimers tauchen Mängel auf, die sich auch nach mehrfachen Nachbesserungsver­suchen nicht beheben lassen. Sie wollen vom Vertrag zurücktreten, doch der Händler verweigert die Rücknahme.
  • Sie erhalten einen Kfz-Steuerbescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie legen Widerspruch ein.
  • Sie sollen an einer Feuerwehrzufahrt Ihr Fahrzeug so abgestellt haben, dass ein Rettungseinsatz behindert wurde.
  • Aufgrund von Unfallfolgen werden sie teilweise erwerbsunfähig und der Rentenversicherungsträger will nicht in der Höhe leisten.
Bernd uhlenbruck
Unsere Empfehlungen

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Wer ist im Verkehrsrechtsschutz versichert?

Sie sind versichert als: Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber und Veräußerer und Fahrer eines Kfz. Darüber hinaus sind Sie als: berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer versichert.

Was zahlt der Verkehrsrechtsschutz?

Ihr Verkehrsrechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt.

Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Wann können die Leistungen des Rechtsschutzes nicht in Anspruch genommen werden?

Erfolgt beispielsweise eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat (zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht. In diesem Fall müssen Versicherte die Kosten etwa für Anwalt und Gericht zurückbezahlen, sofern die Versicherung diese bereits erstattet hatte.

Wie kann ich die Verkehrsrechtsschutz abschließen?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie bequem über Ihr OCC-Kundenportal abschließen

Welcher Personenkreis ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihre Ehe- oder Lebenspartner*in, die minderjährigen Kinder und auch volljährige Kinder, sofern sie noch kein dauerhaftes Einkommen haben und noch unverheiratet (auch nach Lebenspartnerschaftsgesetz) sind.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

In diesem Vertrag wird Versicherungsschutz für einen Personenkreis (-> siehe "Welcher Personenkreis ist versichert?") gewährt, unabhängig davon ob das genutzte Verkehrsmittel auf Sie oder eine versicherte Person zugelassen ist. Sie und die versicherten Personen sind rundum im Straßenverkehr abgesichert.

Was ist nicht versichert?


Da es sich um einen privaten Rechtsschutzvertrag handelt, sind rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit nicht mitversichert.

Habe ich Wartezeiten zu beachten?

Nein, die OCC-Verkehrsrechtschutzversicherung verzichtet auf Wartezeiten. Bitte beachten Sie, dass für Schadenfälle, die sich vor Abschluss des Vertrages ereignet haben, kein Versicherungsschutz besteht.