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Das ändert sich 2024 für uns Autofahrer

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Was bringt uns das neue Jahr 2024? Auf jeden Fall eine Menge neue Regeln, Gesetze und Anordnungen, die uns Autofahrer direkt betreffen.
Kraftstoff wird teurer werden, aber auch bei Bußgeldern im Ausland heißt es Vorsicht! Desweiteren erwartet uns eine neue Winterreifenregelung und alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden. Aber auch bei den TÜV-Plaketten gibt es eine Änderung.
Wir erläutern Ihnen hier die zehn wichtigsten neuen Regelungen und Bestimmungen, die auch für Oldtimerbesitzer Relevanz haben.

Symbolbild Kraftstoffe

Kraftstoffpreise steigen wieder an

Mit der Einführung der CO₂-Preisgestaltung für fossile Brennstoffe steigen die Kosten für Kraftstoff und Heizung allmählich an. Zum 1. Januar 2024 wird die nächste Erhöhung der CO₂-Abgabe wirksam. Der Tarif erhöht sich von den bisherigen 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne. Dadurch verteuern sich Benzin und Diesel an Tankstellen um circa drei Cent pro Liter. Die bereits im Jahr 2022 angehobene Entfernungspauschale bleibt bestehen: Pendler erhalten weiterhin 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. gefahrenen Kilometer.

Austauschpflicht für Führerscheine

Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat auszutauschen. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Der umgetauschte Führerschein muss der Polizei nachträglich vorgelegt werden, um ein weiteres Bußgeld zu vermeiden.
Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kostet 25 Euro. Ab dem 19. Januar 2025 müssen Personen, die 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen.
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite unter Punkt 4a zu finden. Für Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ablaufdatum bereits unter Punkt 4b vermerkt.

Kinder brauchen neuen Reisepass

Ab Januar 2024 benötigen Kinder unter zwölf Jahren für Reisen außerhalb der EU einen herkömmlichen Reisepass mit integriertem Chip. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Bestehende Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, aber es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Länder diese Pässe akzeptieren.
Für Reisen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis. Dieser kostet etwa 23 Euro und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Eine frühzeitige Beantragung der Reisedokumente wird empfohlen, da die Bearbeitungszeit für Pässe mehrere Wochen dauern kann.

Österreich führt die Tagesvignette ein

Ab 2024 wird in Österreich eine Tagesvignette für Autobahnen eingeführt. Im Gegenzug wird die 10-Tages-Vignette teurer. Die Tagesvignette ist nur digital erhältlich und kostet 8,60 Euro. Der Preis für die 10-Tages-Vignette steigt auf 11,50 Euro. Am 1. März 2024 tritt außerdem der letzte Teil eines Maßnahmenpakets gegen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung ermächtigt Behörden unter anderem dazu, Fahrzeuge zu konfiszieren und einzuziehen.

Italien: Erhöhung der Verkehrsbußgelder

Italien plant eine Erhöhung der Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße. Diese Maßnahme folgt auf die signifikante Zunahme von Unfällen auf italienischen Straßen. Besonders Verhaltensweisen, die die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen, wie die Nutzung des Handys während der Fahrt und das Fahren unter Alkoholeinfluss, sollen strenger geahndet werden. Auch für Falschparken und erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen sind höhere Strafen vorgesehen. Das Parlament muss diesen Vorschlag noch genehmigen. Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte bereits im Januar 2024 erfolgen.

Schweizer Bußgelder auch in Deutschland geahndet

Anfang 2024, ein genaues Datum steht noch aus, wird der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft treten. Dies führt dazu, dass Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz auch in Deutschland geahndet werden können und umgekehrt. Dies gilt, sofern das Bußgeld zuzüglich der Verfahrenskosten die Mindestgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.


Mautpflicht für schwere Wohnmobile in Deutschland?

Die Lkw-Maut in Deutschland wird ab Dezember 2023 an den CO₂-Ausstoß angepasst und ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Ausgenommen bleiben Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Rund 160.000 in Deutschland registrierte Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen könnten von dieser Regelung betroffen sein. Fahrzeuge, die klar als Wohnmobile erkennbar sind, bleiben laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) von der Mautpflicht befreit, sofern sie mit fester Wohneinrichtung ausgestattet sind und der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche einnimmt.

Winterreifen: Nur Alpine-Symbol zählt noch

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen, um als Winterreifen anerkannt zu werden. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Reifen mit alleiniger "M+S"-Kennzeichnung dürfen dann bei winterlichen Bedingungen nicht mehr verwendet werden.

Mögliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung für Senioren

Die EU plant, ab 2024 die Führerscheinregelungen zu reformieren. Diese Reform könnte Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für Autofahrer über 70 Jahre alle fünf Jahre einschließen. Zusätzlich sollen Auffrischungskurse und das begleitete Fahren im Ausland erleichtert werden.

Neue TÜV-Plaketten

Fahrzeuge, die derzeit eine grüne Plakette vom TÜV auf ihrem Kennzeichen tragen, sind 2024 zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO verpflichtet. Nach einer erfolgreichen Untersuchung wird eine blaue Plakette ausgestellt, und das nächste Prüfdatum ist für 2026 angesetzt. Bei neuen Fahrzeugen, speziell Pkw und Wohnmobilen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig, erkennbar an der gelben Plakette."

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