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Fragen und Antworten rund um OCC

Fragen rund um das Fahrzeug und ob es bei OCC versichert werden kann

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?

Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist das Fahrzeug ein Oldtimer. Wahlweise kann für das Fahrzeug eine H-Begutachtung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) beauftragt werden. Bei einer erfolgreichen Prüfung erhalten Sie das H-Kennzeichen – und das Fahrzeug ist offiziell ein Oldtimer.

Muss mein Fahrzeug ein H-Kennzeichen haben, um es bei OCC zu versichern?

Nein, um ein Liebhaberfahrzeug bei OCC zu versichern, benötigt das Fahrzeug keine H-Begutachtung. Allerdings hat ein H-Kennzeichen Vorteile - z.B. eine pauschale KFZ-Steuer und die Erlaubnis, die grünen Umweltzonen befahren zu dürfen.

Welche Kennzeichen können bei OCC versicherte Fahrzeuge haben?

Bei OCC können versicherte Fahrzeuge verschiedene Kennzeichenarten haben, darunter:

  • H-Kennzeichen (für Oldtimer):
    • Steuerlicher Vorteil: pauschaler Steuersatz
    • Einfachere Hauptuntersuchung (HU): In vielen Regionen sind Oldtimer von bestimmten HU-Anforderungen befreit oder unterliegen weniger strengen Prüfungen
    • Mit dem H Kennzeichen kann man in Umweltzonen fahren.
  • E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge)
  • Saison-H-Kennzeichen (für saisonale Zulassung von Oldtimern)
  • Saison-Kennzeichen (für saisonale Zulassung)
  • Rotes 07er Kennzeichen (Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge. Allerdings gilt das mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert. )
Versichert OCC auch jüngere Fahrzeuge?

Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- bzw. Liebhaberfahrzeugen, weil nur einige produziert wurden. Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner auf occ.eu/rechner, um herauszufinden, ob wir Ihr Fahrzeug versichern können. Wir bieten auch Versicherungen für Premium Cars ab einem Neuwert in Höhe von 150.000€ an.

Gibt es ein Mindestalter, ab wann die Fahrzeuge versichert werden?

Nein, wir versichern vom Vorkriegsfahrzeug bis zum aktuellen Premiumcar. Vorrausetzung ist allerdings immer, dass es sich mindestens um ein Zweit- und Liebhaberfahrzeug handelt.

Versichert OCC auch Alltagsfahrzeuge?

Wir sind die Spezialisten für die Versicherung von Liebhaberfahrzeugen und bieten deshalb keinen Schutz für Alltagsfahrzeuge an.

Versichert OCC auch Motorräder oder Kräder, wenn ja, wie alt muss dieses sein?

Ja, ein Motorrad muss mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Motorrädern oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen. Darüber hinaus ist bei der OCC-Motorradversicherung auch die Sicherheitsbekleidung im Schadenfall bis 1.000€ zum Neupreis beitragsfrei mitversichert.

Versichert OCC auch Busse?

Bei Campingbussen oder Kleinbussen ist dies mit PKW-Zulassung möglich. Busse zur Personenbeförderung sind bei OCC nicht versicherbar.

Für alle anderen Risiken gilt: Fahrzeuge mit Spezialaufbauten oder Umbauten werden unabhängig vom Fahrzeugalter weiterhin von unseren Spezialisten individuell bewertet und geprüft. Wählen Sie hier in der Antragsstrecke „Sonstiges“, dann erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.

Versichert OCC auch Wohnmobile?

Ja, das Wohnmobil muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Wohnmobilen oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.

Versichert OCC auch LKW?

Ja – Der LKW muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Wichtig: Der LKW darf nicht mehr der ursprünglichen Verwendung unterliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei LKW mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.

Versichert OCC auch Anhänger?

Das ist nicht möglich.

Versichert OCC auch bautechnisch veränderte Fahrzeuge?

Grundsätzlich versichern wir bautechnisch veränderte Fahrzeuge. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei veränderten Fahrzeugen mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.

Versichert OCC auch getunte Old- & Youngtimer?

OCC versichert auch Old- & Youngtimer mit zeitgenössischem Tuning z.B. Felgen und Reifen, Spoiler, Sport- und Gewindefahrwerk, Domstrebe oder leistungssteigernde Veränderungen, z.B. Luftfilter, Weber-Vergaser sowie klassische Motorumbauten.
Dazu benötigen wir einige Fotos des Fahrzeugs und das vollständige technische Datenblatt (Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit evtl. Beiblatt).

Welche Teile des Fahrzeugs sind versichert?

Wir haben uns für eine Rundum-Absicherung des Fahrzeugs entschieden, bei der nicht jede Schraube einzeln aufgezählt wird. Der Versicherungsschutz umfasst daher alle herstellerseitig verbauten mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteile des versicherten Fahrzeuges.

Es gibt jedoch Bereiche des Fahrzeugs, die nicht versichert werden können:

  • Nicht ölgeschmierte Teile, die konstruktions-, bestimmungs- oder nutzungsbedingt einem Verschleiß oder einer Abnutzung unterliegen (wie z. B. Bremsen, Reifen, Felgen, Kupplungsbelege)
  • Teile und Betriebsstoffe, die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßig oder nach Herstellerempfehlungen ausgewechselt werden müssen
  • Innenausstattungskomponenten und Fahrzeugzubehör
  • nicht serienmäßig verbaute Komponenten sowie Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen wurden
  • Die regelmäßigen und verschleiß abhängigen Pflege- und Servicearbeiten in einer Werkstatt
  • Abdichtungs-, Karosserie- und Lackierungsarbeiten, Instandsetzungen von Schäden im Zusammenhang mit Rost- oder Korrosion-Einfluss
  • mittelbare oder unmittelbare Folgekosten. Dazu zählen beispielsweise Transport- und Entsorgungskosten, Umweltgebühren, Altteilepfand, Telefon- und Übernachtungskosten, Abschleppkosten, Abstellgebühren und Entschädigung für entgangene Nutzung.
  • Schäden an Bauteilen, die bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt die Pflege- und Wartungsrichtlinien des Herstellers entsprechend hätten gewechselt werden müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit geboten war

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bis zu welchem Wert können Fahrzeuge online versichert werden?

Bei OCC können Sie Fahrzeuge bis zu einem Wert von max 200.000 EUR online versichern. Davon ausgeschlossen sind Premium Cars und Sonderfahrzeuge, die immer eine individuelle Bewertung erfordern. Fahrzeuge in sehr gutem Zustand, geringer Stückzahl, besonderer belegbarer Historie oder Originalität werden unabhängig vom Fahrzeugalter weiterhin von unseren Spezialisten individuell bewertet, weil ihr Marktwert weit über dem Durchschnitt liegt. mmmmm

Versichert OCC ausländische Kennzeichen?

Das ist leider nicht möglich.

Gibt es Fahrzeuge, die nicht versichert werden können?

Wir können keine Fahrzeuge versichern, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Eine höhere Motorlaufleistung als 300.000 km (mit dem verbauten Motor)
  • Fahrzeuge, welche nachträglich oder nicht werkseitig getunt worden sind
  • Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung genutzt werden.
Warum ist mein Fahrzeug nicht versicherbar?

Damit wir allen Versicherten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu fairen Preisen bieten können, haben wir ein paar Annahmerichtlinien. Wenn eine Annahmerichtlinie nicht erfüllt ist, führt dies leider zu einer Ablehnung.

Meine vorherige Versicherung wurde von meinem Versicherer gekündigt. Versichert OCC mein Fahrzeug dennoch?

Die Kündigung Ihres Vorversicherers ist für uns vorerst kein Ablehnungsgrund. Bei OCC betrachten wir solche Anfragen individuell und treffen manuelle Entscheidungen. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Situation angemessen berücksichtigt wird.

Fragen zur Nutzung des Fahrzeuges

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Selbstverständlich. Alle OCC-Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.

Was versteht OCC unter alltäglichem Gebrauch?

Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.

Darf mein Fahrzeug auch mal draußen stehen?

Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, zum Beispiel ein Carport oder eine Garage.

Darf ich mein Fahrzeug auch im Winter fahren?

Auch wenn Streusalz, Schnee & Eis dem Liebhaberfahrzeug zusetzen, besteht der Versicherungsschutz selbstverständlich auch in den Wintermonaten.

Darf ich mit meinem Fahrzeug an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen?

Der Versicherungsschutz besteht für anerkannte Fahrsicherheitstrainings – z.B. von den Veranstaltern ADAC oder DEKRA.

Was ist ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining?

Der Anbieter muss sich beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (kurz DVR) zertifizieren lassen. Auf der Homepage des DVR sind alle zertifizierten Anbieter aufgeführt, die Sie über den folgenden Link aufrufen können: https://www.dvr.de/site/sht-suche.aspx?training=pkw&training=motorrad&plz_ort=&sort=&filter=&addr=0

Die Zertifizierung beim DVR sichert den Versicherungsschutz für Fahrsicherheitstrainings, nicht aber für andere Veranstaltungen des zertifizierten Anbieters. Zertifizierten Firmen bieten in der Regel auch andere Veranstaltungen als Fahrsicherheitstrainings an!

Achten Sie bei einem Fahrsicherheitstraining also auf: den Anbieter und die Art des gebuchten Kurses.

Wer nach dem Ende oder vor Beginn des Fahrsicherheitstrainings noch Runden drehen will, bewegt sich außerhalb des Veranstaltungsrahmens und es greifen die Ausschlüsse aus den AKB bzw. unserer SB. Ein Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bitte bei uns an. Wir prüfen dann die Veranstaltung für Sie und geben Ihnen gern eine Bestätigung, wenn alles passt.

Bei welchen Oldtimerveranstaltungen besteht Versicherungsschutz?

Wir möchten, dass die Leidenschaft gemeinsam mit anderen Liebhabern geteilt werden kann. Deshalb besteht grundsätzlich bei allen Oldtimerveranstaltungen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für anerkannte Fahrsicherheitstrainings (z. B. ADAC, DEKRA).

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Touristenfahrten).

Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer
Gesamtveranstaltung stattfinden, sind mitversichert.


Bei welchen Veranstaltungen habe ich keinen Versicherungsschutz?

Laut der Bedingungen haben OCC-Kunden keinen Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).

Als Motorsport-Rennstrecken gelten unter anderem auch:

  • ehemalige Motorsport-Rennstrecken
  • Flugplätze
  • Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden
  • Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter
  • Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z. B. sogenannte „Städtekurse“).

Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer
Gesamtveranstaltung stattfinden, sind allerdings mitversichert.

Darf ich mit meinem Fahrzeug auf die Rennstrecke?

Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer Gesamtveranstaltung stattfinden, sind mitversichert.

Darf ich mit meinem Traktor Holz aus dem Wald holen?

OCC versichert Liebhaberfahrzeuge. Daher können wir bei früher gewerblich genutzten Fahrzeugen nur eine Liebhabernutzung versichern. Das ist bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten leider nicht der Fall.

Darf mein Wohnmobil dauerhaft auf dem Campingplatz stehen?

Nein, dies erfüllt leider nicht die Annahmerichtlinien von OCC und die Liebhabernutzung. Der überwiegende, regelmäßige Abstellplatz muss eine harte Dachung haben.

Welche Fahrten sind mit dem Roten Dauerkennzeichen erlaubt?

Mit dem Roten Dauerkennzeichen dürfen Fahrten zu Veranstaltungen & Messen oder Probe- und Wartungsfahrten durchgeführt werden.

Darf ich mein Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen?

Bei Saisonzulassung: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.

Darf ich mit meinem Fahrzeug in den Urlaub fahren?

Selbstverständlich darf der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer mit dem Klassiker in den Urlaub fahren. Aber die vereinbarte Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden.

Muss mein Fahrzeug bei Urlaubsfahrten überdacht abgestellt werden?

Nein. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht – zum Beispiel in einer Tiefgarage des Hotels – wird damit auch das Liebhaberfahrzeug geschützt.

Darf mein Fahrzeug dauerhaft im Ausland stehen?

Nein. Der Hintergrund: Sobald das in Deutschland zugelassene Fahrzeug dauerhaft im Ausland ist, steht dem jeweiligen Staat die Kfz-Steuer zu. Somit muss das Fahrzeug auch im Ausland versichert werden.

Fragen rund um die Nutzung und Versicherungsleistung im Ausland

Darf ich mit meinem Fahrzeug in den Urlaub fahren?

Selbstverständlich darf der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer mit dem Klassiker in den Urlaub fahren. Aber die vereinbarte Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden.

Muss mein Fahrzeug bei Urlaubsfahrten überdacht abgestellt werden?

Nein. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht – zum Beispiel in einer Tiefgarage des Hotels – wird damit auch das Liebhaberfahrzeug geschützt.

Darf mein Fahrzeug dauerhaft im Ausland stehen?

Nein. Der Hintergrund: Sobald das in Deutschland zugelassene Fahrzeug dauerhaft im Ausland ist, steht dem jeweiligen Staat die Kfz-Steuer zu. Somit muss das Fahrzeug auch im Ausland versichert werden.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsnehmer genießt Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.

Benötige ich eine internationale Versicherungskarte (ehemals grüne Karte)?

Für das EU-Ausland benötigen Sie keine internationale Versicherungskarte (grüne Karte). Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jedoch, eine internationale Versicherungskarte mit zu führen.

Wie erhalte ich eine internationale Versicherungskarte (ehemals grüne Karte)?

Das machen wir gerne für Sie. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformularemail hidden; JavaScript is required – oder rufen uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82

Fragen zu Versicherungsleistungen (auch ergänzender Schutz)

Welchen Wert entschädigt OCC?

OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:

OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)

und

OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)

ergänzt werden.




Was ist in der Teilkasko versichert?

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch, Tierbiss, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der OCC-Teilkasko ist darüber hinaus Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren und die Kollision mit Tieren aller Art mit versichert - was nicht bei allen selbstverständlich ist.

Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB unter Punkt A 2.2.

Was ist in der Vollkasko versichert?

In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen. Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.

Zur Information - hier die Leistungen der Teilkasko:

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch, Tierbiss, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der OCC-Teilkasko ist darüber hinaus Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren und die Kollision mit Tieren aller Art mit versichert - was nicht bei allen selbstverständlich ist.

Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB unter Punkt A 2.2.

Was ist in der VollkaskoPlus/All Risk versichert?

Wir schützen Ihren Klassiker unbegrenzt gegen alle Gefahren, die vertraglich nicht ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch: verschiedene Betriebsschäden, z. B. Schäden durch chemische Reaktionen, Bremsschäden sowie unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschluss-Folgekosten.

Kurz gesagt: Die Vollkasko PLUS bietet Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Was ist der Unterschied zwischen der OCC-Vollkasko und der OCC-Vollkasko PLUS (AllRisk)?

Der Umfang der Vollkasko ist genau geregelt, in dem einzeln aufgezählt wird, was versichert ist. Die Vollkasko PLUS hingegen geht den umgekehrten Weg und bietet Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass deutlich mehr Schadenursachen mitversichert sind als bei der klassischen Vollkasko.

Hier einige Beispiele: Verschiedene Betriebsschäden wie z.B. das Aufschlagen der Motorhaube, Schäden durch chemische Reaktion wie z.B. saurer Regen und unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden. Dazu gibt es dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit, da wir beweisen müssen, dass im schlimmsten Fall der Schaden unter einen der genannten Ausschlüsse fällt. Die besonderen Ausschlüsse sind schnell aufgezählt: Schäden aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses wie Rost, Schäden durch thermische Probleme wie z.B. zu wenig Kühlmittel und Motor- und Getriebeschäden durch Fehlbedienung. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie hier. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen besonderen Versicherungsschutz nur überdurchschnittlich guten Fahrzeugen gegen Vorlage eines detaillierten Gutachtens bieten können.

Gibt es bei OCC eine Servicekarte?

Eine individuelle Servicekarte kann sich der Versicherungsnehmer ab sofort über das Kundenportal herunterladen. Mehr Infos erhalten Sie hier

Was bedeutet Ruheversicherung?

Das Fahrzeug erhält nach Abmeldung eine bis zu 18 monatige beitragsfreie Ruheversicherung. Diese beinhaltet die Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoschutz, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Ich habe ein Saisonkennzeichen. Wie ist mein Fahrzeug außerhalb der Saison versichert?

Das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Wie ist mein Fahrzeug bei einer vorübergehenden Abmeldung versichert?

Das Fahrzeug erhält nach Abmeldung eine bis zu 18-monatige beitragsfreie Ruheversicherung. Diese beinhaltet die Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoschutz, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Ich bin bei OCC versichert und habe Versicherungsbedingungen der Provinzial. Warum ist das so?

OCC ist kein Versicherer, sondern ein Assekuradeur. Das bedeutet, dass wir für unser Produkt einen Risikoträger benötigen. Wir haben nicht nur einen für Ihren Vertrag, sondern 6 Versicherer schultern das Risiko gemeinschaftlich im Rahmen einer sogenannten Mitversichertengemeinschaft. Bei einer solchen Konstellation muss es immer einen Versicherer geben, der die sogenannte Führung hat. Das ist in dem Falle die Provinzial Nord Brandkasse AG in Kiel, da sie den größten Teil des Risikos trägt.

Was ist der OCC Fahrerschutz?

Als Fahrer sind Sie bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen gesetzlich nicht geschützt. Der OCC-Fahrerschutz schließt diese Lücke – und schützt alle berechtigten Fahrer mit einer Deckungssumme von max. 15 Mio. EUR – z.B. für Verdienstausfall, barrierefreien Umbau uvm. Weitere Informationen zum OCC-Fahrerschutz finden Sie hier.

Was ist der OCC-Autoschutzbrief?

Für alle, die viel mit ihrem Klassiker unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall erhalten Sie rund um die Uhr eine unkomplizierte Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, einen Abschlepp- oder Bergungsservice sowie den Transport der Insassen zum Wohnort. Weitere Informationen zum OCC-Autoschutzbrief finden Sie hier.

Was leistet die OCC-Transportversicherung?

Die Transportversicherung bietet Schutz für weltweite Einzel-Transporte von Klassikern und Premium Cars, z.B. bei Fahrzeugimporten aus Übersee.

Die in der Transportversicherung versicherbaren Fahrzeuge sind grundsätzlich alle Fahrzeuge, die über OCC versicherbar sind, auch im Rahmen der Transport-Versicherung abgesichert werden.

Die Transport-Versicherung kann für Fahrzeug in jeglichem Zustand abgeschlossen werden, von neuwertigen bis hin zu restaurationsbedürftigen Oldtimern.

Mehr zur Transportversicherung finden Sie hier.

Was bietet die OCC-Transport-Standort Versicherung?

Dauerhaft nicht zugelassene Fahrzeuge sind mit der OCC-Transport-Standort Versicherung während der Unterstellung in einer Garage, Werkstatt, auf Ausstellungen oder Veranstaltungen, während des Transports in Deutschland oder anderen europäischen Ländern umfassend versichert.

Für die kombinierte Transport-Standortversicherung gelten folgende Bedingungen:

  • Unterbringung in einem massiven Gebäude mit harter Dachung
  • Zugang fremder Personen am Standort ist nicht möglich
  • Keine Hochwassergefährdung
  • Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, weder in Deutschland noch im Ausland
  • Das Fahrzeug darf nicht mit eigener Motorkraft bewegt werden

Erfahren Sie mehr hier:

Was bietet die OCC-Transport-Standort Versicherung für Gewerbe?

Diese Versicherungslösung haben wir speziell auf die Bedürfnisse von Händlern, Restaurateuren, Werkstätten uvm. abgestimmt – und bieten spezielle Deckungskonzepte für das Bewegungs- (06-Kennzeichen) und Standrisiko für eigene und Kundenfahrzeuge.

Sie finden in unseren Produkten darüber hinaus eine klassische Versicherung für Handel und Handwerk, über die wir Sie auch gerne persönlich informieren. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf gerne.

Gibt es die Möglichkeit Vermietungsfahrzeuge zu versichern?

OCC-Vermietung: Wir bieten ebenfalls Versicherungskonzepte für Oldtimer und Youngtimer als Selbstfahrer- oder Chauffeur-Vermietfahrzeuge. Die Kategorien Premium Cars und Nutzfahrzeuge sind jedoch davon grundsätzlich ausgeschlossen.

Was bietet die Reparaturkostenversicherung?

Genießen Sie das Gefühl, sich keine Gedanken mehr um die Reparatur Ihres Klassikers machen zu müssen. Für einen fixen jährlichen Beitrag schützen Sie sich mit der KFZ Reparaturkostenversicherung vor allen anfallenden Werkstattkosten bis zu einer maximalen Leistung von 10.000 €.

Die Reparaturkostenversicherung ist die Krankenversicherung für Ihr Auto. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen, die plötzlich auftauchen.

Erfahren Sie alles zur Reparaturkostenversicherung hier:

Was bietet die Veranstaltungshaftpflicht?

OCC bietet den beste Schutz für Ihr Event!

Schützen Sie Ihre Klassiker-Veranstaltung vor ungeplanten Überraschungen.

  • Schutz Ihrer Oldtimer-Treffen und Ausfahrten
  • Für Events mit bis zu 300 Teilnehmenden
  • Abdeckung von Schäden durch Nebenrisiken wie Auf- und Abbauarbeiten

Ihre Vorteile auf einem Blick:

Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

Finanzieller Schutz vor Schäden an für die Veranstaltung gemieteten Räumen und Gebäuden.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Abdeckung von Schäden an für die Veranstaltung gemieteter Ausrüstung, z. B. Tribünen.

Abhandenkommen fremder Schlüssel

Übernahme der Kosten des Objektschutzes (max. 14 Tage) und der Auswechslung der Schlösser.

Rundum-sorglos-Paket

Absicherung vor Schäden durch Nebenrisiken wie z. B. Auf- und Abbauarbeiten oder Angeboten zur Kinderbelustigung.

Kontaktieren Sie uns gerne! email hidden; JavaScript is required
T: +49-451-871 84 220

Was bietet die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung?

Sie sind versichert als: Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, Veräußerer und Fahrer eines Kfz.

Darüber hinaus sind Sie als: berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer versichert.

Ihr Verkehrsrechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt.

Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Was ist die Hundeinsassenversicherung?

Was passiert, wenn Sie einen Autounfall verursachen und Ihr Hund als Insasse einen Schaden erleidet? Dafür haben wir mit der OCC-Hundeinsassenversicherung ein einzigartiges Produkt auf den Markt gebracht.

Jeder mitfahrende menschliche Insasse im Fahrzeug kann im Falle eines Unfalls Ansprüche an Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung stellen. Doch was ist mit Ihrem Vierbeiner? Bei Tieren ist das anders. Tiere sind - rein juristisch gesehen - Sachen in Ihrem Eigentum - und können somit keinen Anspruch stellen. Sollten Sie also einen Unfall mit Ihrem Hund als Insassen des Fahrzeugs verursachen und Ihr Hund einen Schaden davontragen, sind Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner im Normalfall nicht abgedeckt.

Schützen Sie jetzt Ihren Hund mit der OCC-Hundeinsassenversicherung: Mit einer Jahresprämie in Höhe von nur 40,- € im Jahr können Sie im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles mit Ihrem Hund als Auto-Insasse die Behandlungskosten bis 5.000€ im Jahr absichern.

Erfahren Sie mehr hier

Was ist die Handel und Handwerk Versicherung?

Volle Absicherung rund um den Werkstattbetrieb und Fahrzeughandel.

Gewöhnliche Versicherer haben oft wenig Erfahrung mit Liebhaberfahrzeugen. Wenn diese Fahrzeuge versichert werden, dann zu geringen Summen. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, werden oft ausgeschlossen. Daher bieten wir von OCC den perfekten Schutz für die Werkstatt und den Handel an.

Unsere Handel- und Handwerkversicherung bietet den besten Schutz für Ihren Betrieb – das sehen nicht nur wir so, sondern auch die AUTO ZEITUNG Classic Cars. Darin wurden wir zur besten Oldtimer-Versicherung 2022 gekürt.

Erfahren Sie hier mehr.

Jeder Betrieb ist individuell. Damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen können, senden Sie den Anfragebogen vollständig ausgefüllt an email hidden; JavaScript is required

Fragen zu den Versicherungsbedingungen bei OCC

Ich bin bei OCC versichert und habe Versicherungsbedingungen der Provinzial. Warum ist das so?

OCC ist kein Versicherer, sondern ein Assekuradeur. Das bedeutet, dass wir für unser Produkt einen Risikoträger benötigen. Wir haben nicht nur einen für Ihren Vertrag, sondern 6 Versicherer schultern das Risiko gemeinschaftlich im Rahmen einer sogenannten Mitversichertengemeinschaft. Bei einer solchen Konstellation muss es immer einen Versicherer geben, der die sogenannte Führung hat. Das ist in dem Falle die Provinzial Nord Brandkasse AG in Kiel, da sie den größten Teil des Risikos trägt.

Versichert OCC auch jüngere oder ältere Fahrer?

Selbstverständlich! Bei OCC versichern wir Fahrer in einem Standard-Altersbereich von 23 bis 74 Jahren. Sollten Sie außerhalb dieses Rahmens liegen, bieten wir flexibel angepasste Versicherungslösungen an, die mit Prämienzuschlägen einhergehen können.

Versichert OCC auch Fahrer, die begleitetes Fahren nutzen (BF17)?

Ja, wir bei OCC versichern Fahrer, die das begleitete Fahren (BF17) nutzen, beitragsfrei. Wir verstehen die Bedeutung dieses Programms für junge Fahrer und möchten sie auf ihrem Weg zur Mobilität unterstützen, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen dabei eingehalten werden müssen. Kein Versicherungsschutz besteht für Premium Cars, Krads und für Fahrzeuge über 110kW.

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Selbstverständlich. Alle OCC-Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.

Kundeninformation (AKB)
Informationsblatt IPID
Sonderbedingungen Rote Kennzeichen
Sonderbedingungen Liebhaberfahrzeuge
Sonderbedingungen Premium Cars

Fragen zu Wert & Gutachten

Was bedeutet der Begriff Marktwert?

Der Marktwert ist der Wert eines Fahrzeugs am Privatmarkt, also wenn Käufer und Verkäufer Privatmenschen sind. Er kann bei OCC versichert werden und ist in den OCC-Dokumenten als Versicherungswert zu finden.

Was bedeutet der Begriff Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert eines Fahrzeugs am Händlermarkt, also wenn Käufer eine Privatperson und der Verkäufer ein Händler ist. Darin ist die Händlermarge vorhanden. Er kann bei OCC versichert werden und ist in den OCC-Dokumenten als Versicherungswert zu finden.

Was bedeutet der Begriff Wiederherstellungswert?

Der Wiederherstellungswert ist der Wert, der über den Wiederbeschaffungswert hinusgeht und durchgeführte Restaurierungsmaßnahmen wie z.B. Motorrevisionen un dähnliches beinhaltet. Er kann bei OCC versichert werden und ist in den OCC-Dokumenten neben dem Versicherungswert als Wiederherstellungswert zu finden.

Welche Entschädigung erhalte ich bei Versicherung des Wiederherstellungswerts?

Wenn Sie den Zustand vor Schadeneintritt wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlt. Ansonsten wird maximal der vereinbarte Versicherungswert ersetzt. Im Falle eines Totalschadens entschädigen wir zunächst den Versicherungswert. Beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs des gleichen Typs erstatten wir den Kaufpreis zuzüglich nachweislich aufgewendeter und erforderlicher Wiederherstellungskosten. Die Versicherung des Wiederherstellungswertes ist nur mit Vorlage eines detaillierten Wertgutachtens möglich.

Was bedeutet die OCC-Wertgarantie?

Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.

Was bedeutet die OCC- Vorsorgeversicherung?

Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.

Mein Fahrzeug ist durch die Restauration im Wert gestiegen. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns zeitnah ganz einfach und formlos den aktualisierten Wert mit. Gerne nehmen wir auch Wertnachweise wie Rechnungen auf, die Sie uns per E-Mail als Anhang an trv@occ.eu senden können.

Was ist ein Selbstbewertungsbogen?

Bei einfachen Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 100.000€ kann der Wert eines Fahrzeugs anhand unseres speziellen Fragenkatalogs geschätzt werden - ohne Gutachter.

Hier geht es direkt zum Download für den Selbstbewertungsbogen.

Die Selbstbewertung kann einfach im Anschluss an den Online-Antrag oder über das Kundenportal eingereicht werden.

Welche Fahrzeugbewertung braucht OCC? Gutachten, Kurzgutachten oder reicht eine Kurzbewertung?

Fahrzeuge in sehr gutem Zustand, geringer Stückzahl, besonderer belegbarer Historie oder Originalität werden unabhängig vom Fahrzeugalter weiterhin von unseren Spezialisten individuell bewertet, weil sie überdurchschnittliche Marktpreise erzielen. Bei Angebotserstellung werden Sie bei Abweichungen über die benötigte Wertermittlung informiert (AKB/Sonderbedingungen).

Grundsätzlich:
Ø Bei Vertragsabschluss werden Gutachten akzeptiert, wenn sie nicht älter als zwei Jahre sind
Ø Eine Kaskoversicherung ist nur für Fahrzeuge innerhalb der Wertgrenzen Zustandsnoten 1-3 versicherbar

Marktwert/ Wiederbeschaffungswert:
Ø bis 100.000 (OCC Selbstbewertung)
Ø ab 100.000 (ausführliches Wertgutachten = Det.-GA)

Für Premium Cars gilt: Wenn der Versicherungswert größer ist als der Neupreis und/oder das Premium Car 10 Jahre alt oder älter ist, ist ein Kurzgutachten nötig.

Wiederherstellungswert/ Vollkasko Plus (Allgefahrendeckung): Bei Versicherung des Wiederherstellungswertes der Vollkasko Plus (Allgefahrendeckung) oder bei zeitgenössischen Tuningfahrzeugen ist ein detailliertes Wertgutachten notwendig, was spätestens sechs Monate nach Vertragsbeginn bei OCC vorliegen muss.

Benötige ich ein Wertgutachten bzw. Wertnachweis?

Bis zu einem Wert von 100.000 EUR füllen Sie unseren OCC-Selbstbewertungsbogen aus. Für die OCC-Vollkasko PLUS, komplett restaurierte oder bautechnisch veränderte Fahrzeugen ist jedoch ein ausführliches Wertgutachen von Nöten. Unabhängig von unseren Wertgrenzen empfehlen wir, ein Wertgutachten für das Liebhaberfahrzeug erstellen zu lassen.

Benötigt OCC das Wert-Gutachten in Original?

Wir benötigen das Wert- bzw. Selbstgutachten lediglich als PDF. Das Original bleibt bei den Fahrzeugunterlagen.

Was unterscheidet das Kurzgutachten vom detaillierten Gutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine fachlich fundierte Werteinschätzung eines Sachverständigen - oft anhand Ihrer Angaben. Sie dient nur zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet. Beim detaillierten Wertgutachten werden die einzelnen Baugruppen inklusive Unterboden beschrieben und benotet, eine Probefahrt wird durchgeführt und eine umfangreiche Fotodokumentation hinterlegt.

Ab wann braucht OCC das große Wertgutachten?

Bis zu einen marktüblichen Wert von 100.000 EUR reicht der OCC-Selbstbewertungsbogen aus. Ab einem Wert über 100.000 EUR, für die OCC-Vollkasko PLUS, komplett restaurierte oder bautechnisch veränderte Fahrzeuge ist jedoch ein ausführliches Wertgutachten notwendig. Wir empfehlen, generell ein Wertgutachten für Ihr Liebhaberfahrzeug erstellen zu lassen. Günstige Gutachten werden von den Experten bei CT-Inspections erstellt: https://www.ct-inspections.com.

Wo kann ich einen Gutachter finden?

Bei der Wahl des Gutachters sind Sie grundsätzlich frei. Detailierte Informationen zum Thema Gutachten finden Sie in unseren Video.

Einen Gutachter finden Sie hier:

Wie alt darf das Gutachten sein?

Bei Antragstellung darf der geforderte Wertnachweis maximal zwei Jahre alt sein.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

Die Kosten für ein Wertgutachten können wir leider nicht übernehmen.

Fragen rund um die Antragstellung, eVB und Ummeldung

Wo finde ich den Online Antrag um mein Fahrzeug bei OCC zu versichern?

Auf der Startseite unserer Homepage links mittig finden Sie unsere online Antragsstrecke über den türkis farbenen Button "Zum Online-Rechner". Oder direkt hier:

Wie kann ich bei OCC einen Versicherungsantrag einreichen?

Sie können ganz bequem online einen Versicherungsantrag bei OCC einreichen, indem Sie unseren Rechner nutzen. Klicken Sie einfach hier und folgen Sie den einfachen Schritten. Wir haben den Prozess so gestaltet, dass es für Sie schnell und unkompliziert ist. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne unter: T +49-451-871 84-0 zur Verfügung.

Muss der Halter gleich dem Versicherungsnehmer sein?

Eine abweichende Haltereigenschaft ist unter Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Lebenspartnern in häuslicher Gemeinschaft möglich.

Was mache ich, wenn ich einen Fahrzeugtyp in der Antragsstrecke nicht finde?

Wenn Sie ein Modell innerhalb der OCC-Antragsstrecke nicht finden können, handelt es sich in der Regel um ein außergewöhnliches Fahrzeug. Bitte geben Sie in der Auswahl „Sonstiges“ ein und füllen das Kontaktformular aus.

Wir haben die Wege für Ihre Fragen und Wünsche extra kurz gemacht. Am einfachsten geht es mit unserem Kontaktformular – unsere Experten melden sich schnellstmöglich bei Ihnen. Oder Sie finden die Antwort schnell und einfach in unseren FAQs.

Kann ich den Vertrag vom Vorbesitzer übernehmen?

Leider ist dies aufgrund der verschiedenen Tarifgenerationen nicht möglich.

Wie bekomme ich eine eVB?

• Für ein komplett neues Fahrzeug schreiben Sie eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451 8 71 84-81

• Bei der Um- & Neuanmeldung eines Bestandsfahrzeugs, das nicht länger als 18 Monate in Ruhe gesetzt wurde, schreiben Sie eine Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451-87184-87

• Bei Wiederzulassung eines Bestandsfahrzeuges in einem Sammlungsvertrag, schreiben Sie eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451-87184-87

Muss man erst einen Antrag auf Versicherung einreichen und wird dann die eVB ausgeben?

Mit Antragstellung gibt es im Portal bei einer Neuzulassung im Anschluss sofort eine eVB. Bei einem Versichererwechsel versendet OCC eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle, wenn alle Daten vorliegen und der Antrag vollständig ist.

Benötige ich eine eVB, wenn ich das Fahrzeug von Saison auf ganzjährig ummelden möchte?

In diesem Fall wird eine eVB benötigt. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular – oder rufen Sie uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82

Benötige ich eine eVB zur Ummeldung?

Ja. Wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug ummelden möchte, wird in jedem Fall eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt.

Brauche ich eine eVB, um weitere Fahrzeuge auf meinem Roten Dauerkennzeichen (07er) anzumelden?

Nein. Grundsätzlich wird für weitere Eintragungen keine neue eVB benötigt.

Benötige ich eine internationale Versicherungskarte (ehemals grüne Karte)?

Für das EU-Ausland benötigen Sie keine internationale Versicherungskarte (grüne Karte). Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jedoch, eine internationale Versicherungskarte mit zu führen.

Wie erhalte ich eine internationale Versicherungskarte (ehemals grüne Karte)?

Das machen wir gerne für Sie. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformularemail hidden; JavaScript is required – oder rufen uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82

Wird OCC automatisch von der Zulassungsstelle über An- oder Abmeldungen informiert?

Darüber werden wir automatisch informiert. Gerne können Sie uns aber auch vorab eine An- oder Abmeldung mitteilen - nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.email hidden; JavaScript is required

Wie viele Fahrzeuge kann ich auf dem roten Dauerkennzeichen eintragen lassen?

Wir grenzen dies nicht ein. Jedoch wird die Anzahl der Fahrzeuge und Fahrzeugklasse von der Zulassungsstelle vorgegeben.

Gibt es vor dem Absenden des Antrags eine Zusammenfassung?

Bevor Sie den Antrag final an OCC absenden, sehen Sie eine komplette Zusammenfassung, so wie Sie es gewohnt sind.

Wie lange dauert es, bis mein Fahrzeug versichert ist?

Sobald unsere EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) genutzt wird, ist das Fahrzeug gemäß dem eingereichten Antrag versichert.

Fragen rund um Vertrag, Vertragsänderungen und Beiträgen

Wie kann ich einen Vertrag bei OCC abschließen?

Sie können Ihr Angebot ganz bequem hier abschließen. Ohne Wartezeiten.

Bei Fragen oder Wünschen helfen wir Ihnen gern weiter.

Kontakt aufnehmen

Kann ich den Vertrag vom Vorbesitzer übernehmen?

Leider ist dies aufgrund der verschiedenen Tarifgenerationen nicht möglich.

Führen die Verträge einen Schadenfreiheitsrabatt?

OCC führt die Verträge frei von Schadenfreiheitsrabatten.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung?

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Das geht einfach und schnell. Senden Sie uns das SEPA-Mandat mit den neuen Daten bequem per E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Das SEPA-Mandat finden Sie hier zum Download.

Wie teile ich meine neue Adresse mit?

Das geht einfach und schnell. Nutzen Sie für Ihre Änderung unser Kontaktformular – oder rufen uns an: +49-451-871 84-82

Benötige ich eine EVB für eine Adressänderung?

Grundsätzlich wird bei einem Wohnortwechsel keine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt. Sollte die Zulassungsstelle dennoch eine EVB benötigen, senden wir Ihnen gerne eine zu – nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular – oder rufen uns an: +49-451-871 84-82

Benötige ich eine eVB, wenn ich das Fahrzeug von Saison auf ganzjährig ummelden möchte?

In diesem Fall wird eine eVB benötigt. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular – oder rufen Sie uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82

Wie lang ist die Laufzeit des Vertrages?

Die Versicherungsperiode umfasst stets ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird.

Wann ist der Zahlungstermin meines Versicherungsbeitrages?

Der Zahlungstermin für Ihren Versicherungsbeitrag ist für gewöhnlich der 01.01. eines Jahres. Der Termin ist jedoch auch in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Ist der Beitrag auf das ganze Jahr berechnet oder auf die Saison?

Die Beiträge beziehen sich auf die die Kennzeichenart und werden nach Saison- oder Ganzjahreskennzeichen unterschieden. Dementsprechend werden die Beiträge berechnet.

Fragen rund um Rabatte und Sammlungen

Welche Vergünstigungen gewährt OCC?

OCC gewährt verschiedene Vergünstigungen, um unseren Versicherungsnehmern entgegenzukommen. Dazu zählen besonders attraktive Konditionen für Fahrzeughalter mit geringerer Fahrleistung. Des Weiteren bieten wir Vergünstigungen für die Nutzung von GPS-Trackern an, die zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Zudem kommen Fahrzeugliebhaber mit Sammlungen bei OCC in den Genuss spezieller Vorteile. Wir setzen uns dafür ein, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht werden.

Ab wie vielen Fahrzeugen bekomme ich einen Rabatt?

Ab drei versicherbaren Klassikern in privater Eigenverwendung ist ein Sammlungsvertrag mit einem erheblichen Nachlass gegenüber Einzelverträgen möglich. Jetzt eine Sammlung ganz bequem digital anfragen.

Führen die Verträge einen Schadenfreiheitsrabatt?

OCC führt die Verträge frei von Schadenfreiheitsrabatten.

Ab wie vielen Fahrzeugen ist es eine Sammlung?

Ab drei versicherbaren Klassikern in privater Eigenverwendung ist ein Sammlungsvertrag möglich. Jetzt eine Sammlung ganz bequem digital anfragen.

Welche Vorteile hat die Sammlungsversicherung?

Ab mindestens drei Klassikern oder Premiumfahrzeugen können Ihre Kunden von der OCC-Sammlungsversicherung profitieren und folgendene Vorteile genießen:

  • Ein attraktiver Nachlass gegenüber Einzelverträgen
  • Zwei Fahrzeuge können bei Angabe der berechtigten Fahrer parallel bewegt werden
  • Die gegenseitige Beschädigung zweier in der OCC-Sammlung versicherten Fahrzeuge ist versichert
  • Die Fahrzeuge können zugelassen oder abgemeldet sein
Ist die Versicherung einer Sammlung einer Familie nur möglich, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft lebt?

Bei natürlichen Personen ist ein abweichender nur Halter möglich, wenn der/die Lebenspartner/-in mit dem/der Versicherungsnehmer/-in in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die gilt für Einzel und für Sammlungskunden.

Bekomme ich eine Vergünstigung bei OCC wenn ich einen GPS-Tracker benutze?

OCC gewährt verschiedene Vergünstigungen, um unseren Versicherungsnehmern entgegenzukommen. So bieten wir Vergünstigungen für die Nutzung von GPS-Trackern an, die zur Verbesserung der Sicherheit beitragen.

Bekomme ich eine Vergünstigung, wenn ich ein Fahrzeug mit niedriger Laufleistung versichern möchte?

OCC gewährt verschiedene Vergünstigungen, um unseren Versicherungsnehmern entgegenzukommen.

Dazu zählen besonders attraktive Konditionen für Fahrzeughalter mit geringerer Fahrleistung.

Kuss im Auto
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Fragen zum Thema Schaden

Was muss ich in einem Schadenfall tun?

Trotz aller Liebe und Vorsicht ist es leider nie ausgeschlossen, dass einem Klassiker mal etwas passiert. Nachdem die Formalitäten an der Unfallstelle z.B. mit der Polizei geklärt wurden, wenden Sie sich bitte an OCC. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen hilfsbereit zur Seite, klären Werkstattfragen, beauftragen einen auf Klassiker spezialisierten Gutachter mit der Schadenbesichtigung – und begleiten den Schadenfall persönlich bis zur Regulierung.

Kontakt hier

Wie melde ich einen Schaden?

Per E-Mail
Senden Sie uns Ihren Schaden inkl. Anhänge einfach per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required

Online im Portal

Haben Sie bereits einen Zugang zum Online-Portal, steht unser Service zum Melden eines Schadens auch dort zur Verfügung.

Schaden einfach online melden für Privat- und Firmenkunden

Schaden einfach online melden für Vermittler und Makler

Per Telefon
Sie erreichen das Team Schaden von OCC telefonisch Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter: T +49 - 451 - 8 71 84 - 83

Für einen bereits gemeldeten Schaden:
Bei Fragen oder Anmerkungen zu einem bereits gemeldeten Schaden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Selbstverständlich. Alle OCC-Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.

Welchen Wert entschädigt OCC?

OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:

OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)

und

OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)

ergänzt werden.




Führen die Verträge einen Schadenfreiheitsrabatt?

OCC führt die Verträge frei von Schadenfreiheitsrabatten.

Welche Schäden sind bei OCC nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden:

  • die im Zusammenhang mit mangelhaften Vorreparaturen stehen
  • die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
  • im Zusammenhang mit der Missachtung der Betriebsanleitung oder der unsachgemäßen Behandlung oder Überlastung stehen
  • die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe (z.B. Wasser, Frostschutz, Kraftstoff, Öle) bzw. deren Mangel, Überschuss oder Verunreinigung entstehen
  • Durch den Einbau von nicht herstellerseitig freigegebenem Zubehör oder aus baulichen Veränderungen entstanden sind
  • im Zusammenhang mit optischen oder akustischen Mängeln, z. B. Kratzer, Dellen, Beulen, Klapper-, Quietsch-, Windgeräusche, etc., sowie Beschädigungen, welche keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit versicherter Komponenten haben

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Fragen zum Kundenportal

Wo finde ich das OCC-Kundenportal?


Den Login-Bereich für das OCC-Kundenportal finden Sie hier. Die Zugangsdaten entnehmen Sie den beiden zugesendeten Registrierungsmails. Diese Registrierungsmails erhalten Sie, wenn Ihnen ein Neuangebot von OCC im Portal bereitgestellt wird. Im OCC-Kundenportal können Sie Ihr Angebot einsehen und den Versicherungsvertrag abschließen.

Wo finde ich den Login zum OCC-Kundenportal?


Den Login-Bereich für das OCC-Kundenportal finden Sie hier. Die Zugangsdaten entnehmen Sie den beiden zugesendeten Registrierungsmails. Diese Registrierungsmails erhalten Sie, wenn Ihnen ein Neuangebot von OCC im Portal bereitgestellt wird. Im OCC-Kundenportal können Sie Ihr Angebot einsehen und den Versicherungsvertrag abschließen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen, was kann ich tun?

Ihr Benutzername ist systemisch bedingt zunächst Ihre hinterlegte Emailadresse, sofern Sie keine Umstellungen im Portal vorgenommen haben.

Wie kann ich mein Angebot im Kundenportal annehmen?

Eine kurze Videoanleitung finden Sie hier.

Das Angebot können Sie unter dem Menüpunkt „Angebote“ auf der Startseite des Kundenportals annehmen. Hierfür wählen Sie das entsprechende Angebot aus und gehen anschließend auf den Punkt „Zum Angebot“. Um den Antrag einzureichen, klicken Sie nun auf „Jetzt Angebot beantragen“. Anschließend erhalten Sie umgehend Ihre eVB in Ihr Postfach.

Wo bekomme ich meine eVB im Kundenportal?

Sie erhalten Ihre eVB umgehend in Ihr Postfach ("Postfach" in der linken Menüleiste), sobald Ihr Angebot im Portal bestätigt ist.

Das Angebot können Sie unter dem Menüpunkt "Angebote" in der linken Menüleiste annehmen. Hierfür wählen Sie das entsprechende Angebot aus und gehen anschließend auf den Punkt "Aktionen". Um den Antrag einzureichen klicken Sie nun auf "kostenpflichtig beantragen". Ein kurze Videoanleitung finden Sie hier.



Haben Sie noch Fragen oder Wünsche?

Sie möchten eine Prämie anfragen, Ihre Vertragsdaten ändern oder haben ein anderes Anliegen? Unsere Experten sind für Sie da!

Anna-Lena Kruse
VIP Agent
Anna Kruse Kontakt