Fragen und Antworten rund um OCC
Fragen zu meinem Fahrzeug
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist das Fahrzeug ein Oldtimer. Wahlweise kann für das Fahrzeug eine H-Begutachtung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) beauftragt werden. Bei einer erfolgreichen Prüfung erhalten Sie das H-Kennzeichen – und das Fahrzeug ist offiziell ein Oldtimer.
Nein, um Liebhaberfahrzeuge bei OCC zu versichern, benötigen diese keine H-Begutachtung. Allerdings hat ein H-Kennzeichen Vorteile, darunter eine pauschale Kfz-Steuer und die Erlaubnis, die grünen Umweltzonen befahren zu dürfen.
Damit wir allen Versicherten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu fairen Preisen bieten können, haben wir ein paar Annahmerichtlinien. Wenn eine Annahmerichtlinie nicht erfüllt ist, führt dies leider zu einer Ablehnung.
Fragen zu Versicherungsleistungen
OCC ist kein Versicherer, sondern ein Assekuradeur. Das bedeutet, dass wir für unser Produkt einen Risikoträger benötigen. Wir haben nicht nur einen für Ihren Vertrag, sondern 6 Versicherer schultern das Risiko gemeinschaftlich im Rahmen einer sogenannten Mitversichertengemeinschaft. Bei einer solchen Konstellation muss es immer einen Versicherer geben, der die sogenannte Führung hat. Das ist in dem Falle die Provinzial Nord Brandkasse AG in Kiel, da sie den größten Teil des Risikos trägt.
Das Fahrzeug erhält nach Abmeldung eine bis zu 18 monatige beitragsfreie Ruheversicherung. Diese beinhaltet die Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoschutz, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.
Der OCC-Fahrerschutz schützt alle berechtigten Fahrer vor den erheblichen finanziellen Folgen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls – bis zu einer Deckungssumme von maximal 15 Millionen Euro ab. Anders als die Mitfahrer, die über die Kfz-Haftpflicht versichert sind, haben die Fahrer keinen Anspruch gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Mit Ausnahme des Schmerzensgeldes wird der Fahrer bei uns einem Mitfahrer nahezu gleichgestellt. Die Fahrer haben Anspruch auf z.B. folgenden Schadenersatz:
• Differenz zwischen vorherigem Einkommen und Krankengeld
• Verdienstausfall wegen unfallbedingter
• Teilzeittätigkeit (inkl. Renteneinbußen)
• Barrierefreien Umbau des Hauses/der Wohnung (z.B. Treppenlift, Badezimmer)
• Notwendige Haushaltshilfekosten
• Versorgungsleistungen für Hinterbliebene
Den genauen Versicherungsumfang finden Sie hier.
Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch, Tierbiss, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der OCC-Teilkasko ist darüber hinaus Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren und die Kollision mit Tieren aller Art mit versichert - was nicht bei allen selbstverständlich ist.
Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB unter Punkt A 2.2.
In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen, Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers (z. B. Parkschäden) und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.
Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB.
OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens maximal der vereinbarte Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbstbewertung.
Bei regelmäßigem Einreichen eines Wertnachweises bieten wir eine kostenlose Vorsorgeversicherung gegen Wertsteigerung sowie eine Wertgarantie gegen Wertschwankungen an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.
Das Fahrzeug erhält nach Abmeldung eine bis zu 18-monatige beitragsfreie Ruheversicherung. Diese beinhaltet die Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoschutz, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.
Selbstverständlich. Unsere Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.
Trotz aller Liebe und Vorsicht ist es leider nie ausgeschlossen, dass einem Klassiker mal etwas passiert. Nachdem die Formalitäten an der Unfallstelle z.B. mit der Polizei geklärt wurden, wenden Sie sich bitte an OCC. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen hilfsbereit zur Seite, klären Werkstattfragen, beauftragen einen auf Klassiker spezialisierten Gutachter mit der Schadenbesichtigung – und begleiten den Schadenfall persönlich bis zur Regulierung.
Der Versicherungsnehmer genießt Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Damit sind dauerhaft nicht zugelassene Fahrzeuge während der Unterstellung in einer Garage, Werkstatt, auf Ausstellungen oder Veranstaltungen, während des Transports in Deutschland oder anderen europäischen Ländern umfassend versichert.
Voraussetzung für die Transport-Stand-Versicherung bzw. Transport-Ruhe-Versicherung (TRV) ist:
- Unterbringung in einem massiven Gebäude mit harter Dachung
- Zugang fremder Personen am Standort nicht möglich
- Keine Hochwassergefährdung
- Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, weder in Deutschland noch im Ausland
- Das Fahrzeug darf nicht mit eigener Motorkraft bewegt werden
Weitere Infos finden Sie hier
Der Schutzbrief ist ein Zusatzprodukt für alle, die gerne und viel mit ihrem Klassiker unterwegs sind. Wenn eine unvorhergesehene Panne oder ein Unfall Ihre Weiterfahrt verhindert, bekommen Sie mit dem Schutzbrief rund um die Uhr schnelle Hilfe. Der OCC-Schutzbrief umfasst u.a. die Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs sowie das Zurückbringen von Wagen und Insassen an den Wohnort.
Den Versicherungsschutz genießt der Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Der Umfang der Vollkasko ist genau geregelt, in dem einzeln aufgezählt wird, was versichert ist. Die Vollkasko PLUS hingegen geht den umgekehrten Weg und bietet Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass deutlich mehr Schadenursachen mitversichert sind als bei der klassischen Vollkasko.
Hier einige Beispiele: Verschiedene Betriebsschäden wie z.B. das Aufschlagen der Motorhaube, Schäden durch chemische Reaktion wie z.B. saurer Regen und unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden. Dazu gibt es dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit, da wir beweisen müssen, dass im schlimmsten Fall der Schaden unter einen der genannten Ausschlüsse fällt. Die besonderen Ausschlüsse sind schnell aufgezählt: Schäden aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses wie Rost, Schäden durch thermische Probleme wie z.B. zu wenig Kühlmittel und Motor- und Getriebeschäden durch Fehlbedienung. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie hier. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen besonderen Versicherungsschutz nur überdurchschnittlich guten Fahrzeugen gegen Vorlage eines detaillierten Gutachtens bieten können.
Eine individuelle Servicekarte kann sich der Versicherungsnehmer ab sofort über das Kundenportal herunterladen. Mehr Infos erhalten Sie hier
Fragen zur Nutzung
Selbstverständlich darf der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer mit dem Klassiker in den Urlaub fahren. Aber die vereinbarte Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden.
OCC versichert Liebhaberfahrzeuge. Daher können wir bei früher gewerblich genutzten Fahrzeugen nur eine Liebhabernutzung versichern. Das ist bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten leider nicht der Fall.
Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.
Wir möchten, dass die Leidenschaft gemeinsam mit anderen Liebhabern geteilt werden kann. Deshalb besteht grundsätzlich bei allen Oldtimerveranstaltungen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für anerkannte Fahrsicherheitstrainings (z. B. ADAC, DEKRA).
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Touristenfahrten).
Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer
Gesamtveranstaltung stattfinden, sind mitversichert.
Auch wenn Streusalz, Schnee & Eis dem Liebhaberfahrzeug zusetzen, besteht der Versicherungsschutz selbstverständlich auch in den Wintermonaten.
Der Versicherungsschutz besteht für anerkannte Fahrsicherheitstrainings – z.B. von den Veranstaltern ADAC oder DEKRA.
Der Anbieter muss sich beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (kurz DVR) zertifizieren lassen. Auf der Homepage des DVR sind alle zertifizierten Anbieter aufgeführt, die Sie über den folgenden Link aufrufen können: https://www.dvr.de/site/sht-suche.aspx?training=pkw&training=motorrad&plz_ort=&sort=&filter=&addr=0
Die Zertifizierung beim DVR sichert den Versicherungsschutz für Fahrsicherheitstrainings, nicht aber für andere Veranstaltungen des zertifizierten Anbieters. Zertifizierten Firmen bieten in der Regel auch andere Veranstaltungen als Fahrsicherheitstrainings an!
Achten Sie bei einem Fahrsicherheitstraining also auf: den Anbieter und die Art des gebuchten Kurses.
Wer nach dem Ende oder vor Beginn des Fahrsicherheitstrainings noch Runden drehen will, bewegt sich außerhalb des Veranstaltungsrahmens und es greifen die Ausschlüsse aus den AKB bzw. unserer SB. Ein Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bitte bei uns an. Wir prüfen dann die Veranstaltung für Sie und geben Ihnen gern eine Bestätigung, wenn alles passt.
Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer Gesamtveranstaltung stattfinden, sind mitversichert.
Laut der Bedingungen haben OCC-Kunden keinen Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).
Als Motorsport-Rennstrecken gelten unter anderem auch:
- ehemalige Motorsport-Rennstrecken
- Flugplätze
- Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden
- Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter
- Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z. B. sogenannte „Städtekurse“).
Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer
Gesamtveranstaltung stattfinden, sind allerdings mitversichert.
Nein. Der Hintergrund: Sobald das in Deutschland zugelassene Fahrzeug dauerhaft im Ausland ist, steht dem jeweiligen Staat die Kfz-Steuer zu. Somit muss das Fahrzeug auch im Ausland versichert werden.
Nein. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht – zum Beispiel in einer Tiefgarage des Hotels – wird damit auch das Liebhaberfahrzeug geschützt.
Mit dem Roten Dauerkennzeichen dürfen Fahrten zu Veranstaltungen & Messen oder Probe- und Wartungsfahrten durchgeführt werden.
Bei Saisonzulassung: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.
Nein, dies erfüllt leider nicht die Annahmerichtlinien von OCC und die Liebhabernutzung. Der überwiegende, regelmäßige Abstellplatz muss eine harte Dachung haben.
Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- bzw. Liebhaberfahrzeugen, weil nur einige produziert wurden. Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner auf occ.eu/rechner, um herauszufinden, ob wir Ihr Fahrzeug versichern können. Wir bieten auch Versicherungen für Premium Cars ab einem Neuwert in Höhe von 150.000€ an.
Ja – Der LKW muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Wichtig: Der LKW darf nicht mehr der ursprünglichen Verwendung unterliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei LKW mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Ja, das Wohnmobil muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Wohnmobilen oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Selbstverständlich. Mit der Transport-Stand-Versicherung können Sie auch Fahrzeuge versichern, die sich in Restaurierung befinden.
Wir sind die Spezialisten für die Versicherung von Liebhaberfahrzeugen und bieten deshalb keinen Schutz für Alltagsfahrzeuge an.
Das ist nicht möglich.
Grundsätzlich versichern wir bautechnisch veränderte Fahrzeuge. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei veränderten Fahrzeugen mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Das ist leider nicht möglich.
Fragen zu Wert & Gutachten
Bis zu einem Wert von 100.000 EUR können Sie die digitale Selbstbewertung im OCC-Kundenportal nutzen oder Sie füllen unseren OCC-Selbstbewertungsbogen aus. Für die OCC-Vollkasko PLUS, komplett restaurierte oder bautechnisch veränderte Fahrzeugen ist jedoch ein ausführliches Wertgutachen von Nöten. Unabhängig von unseren Wertgrenzen empfehlen wir, ein Wertgutachten für das Liebhaberfahrzeug erstellen zu lassen.
Bei einfachen Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 100.000€ kann der Wert eines Fahrzeugs anhand unseres speziellen Fragenkatalogs geschätzt werden - ohne Gutachter.
Hier geht es direkt zum Download für den Selbstbewertungsbogen.
Die Selbstbewertung kann einfach im Anschluss an den Online-Antrag oder über das Kundenportal eingereicht werden.
Ein Kurzgutachten ist eine fachlich fundierte Werteinschätzung eines Sachverständigen - oft anhand Ihrer Angaben. Sie dient nur zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet. Beim detaillierten Wertgutachten werden die einzelnen Baugruppen inklusive Unterboden beschrieben und benotet, eine Probefahrt wird durchgeführt und eine umfangreiche Fotodokumentation hinterlegt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, der für einen Fahrzeugkauf bei einem professionellen Händler aufgewendet werden muss. Er entspricht also dem Marktwert zuzüglich der Händlerspanne.
Wir benötigen das Wert- bzw. Selbstgutachten lediglich als PDF. Das Original bleibt bei den Fahrzeugunterlagen.
Bei der Wahl des Gutachters sind Sie grundsätzlich frei. Detailierte Informationen zum Thema Gutachten finden Sie in unseren Video.
Einen Gutachter finden Sie hier:
Wenn Sie den Zustand vor Schadeneintritt wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlt. Ansonsten wird maximal der vereinbarte Versicherungswert ersetzt. Im Falle eines Totalschadens entschädigen wir zunächst den Versicherungswert. Beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs des gleichen Typs erstatten wir den Kaufpreis zuzüglich nachweislich aufgewendeter und erforderlicher Wiederherstellungskosten. Die Versicherung des Wiederherstellungswertes ist nur mit Vorlage eines detaillierten Wertgutachtens möglich.
Bei Antragstellung darf der geforderte Wertnachweis maximal zwei Jahre alt sein.
Bis zu einen marktüblichen Wert von 100.000 EUR reicht der OCC-Selbstbewertungsbogen aus. Ab einem Wert über 100.000 EUR, für die OCC-Vollkasko PLUS, komplett restaurierte oder bautechnisch veränderte Fahrzeuge ist jedoch ein ausführliches Wertgutachten notwendig. Wir empfehlen, generell ein Wertgutachten für Ihr Liebhaberfahrzeug erstellen zu lassen. Günstige Gutachten werden von den Experten bei CT-Inspections erstellt: https://www.ct-inspections.com.
Die Kosten für ein Wertgutachten können wir leider nicht übernehmen.
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die über den Markt-/ Wiederbeschaffungswert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Restaurierungskosten. Wenn Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Schadeneintritt nachweislich wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert erstattet.
Der Marktwert eines Oldtimers oder anderen Klassikers beziffert den Durchschnittspreis, zu dem ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug üblicherweise am Privatmarkt zum Zeitpunkt des Schadenfalls gehandelt wird. Er ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges. Er wird grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer festgelegt.
Fragen zum Kundenportal
Den Login-Bereich für das OCC-Kundenportal finden Sie hier. Die Zugangsdaten entnehmen Sie den beiden zugesendeten Registrierungsmails. Diese Registrierungsmails erhalten Sie, wenn Ihnen ein Neuangebot von OCC im Portal bereitgestellt wird. Im OCC-Kundenportal können Sie Ihr Angebot einsehen und den Versicherungsvertrag abschließen.
Ihr Benutzername ist systemisch bedingt zunächst Ihre hinterlegte Emailadresse, sofern Sie keine Umstellungen im Portal vorgenommen haben.
Eine kurze Videoanleitung finden Sie hier.
Das Angebot können Sie unter dem Menüpunkt „Angebote“ auf der Startseite des Kundenportals annehmen. Hierfür wählen Sie das entsprechende Angebot aus und gehen anschließend auf den Punkt „Zum Angebot“. Um den Antrag einzureichen, klicken Sie nun auf „Jetzt Angebot beantragen“. Anschließend erhalten Sie umgehend Ihre eVB in Ihr Postfach.
Sie erhalten Ihre eVB umgehend in Ihr Postfach ("Postfach" in der linken Menüleiste), sobald Ihr Angebot im Portal bestätigt ist.
Das Angebot können Sie unter dem Menüpunkt "Angebote" in der linken Menüleiste annehmen. Hierfür wählen Sie das entsprechende Angebot aus und gehen anschließend auf den Punkt "Aktionen". Um den Antrag einzureichen klicken Sie nun auf "kostenpflichtig beantragen". Ein kurze Videoanleitung finden Sie hier.
Fragen zum Vermittlerportal
Das OCC-Portal können Sie beliebig über Ihren PC, Tablet oder Smartphone in einem Webbrowser nutzen.
Beachten Sie, dass das Portal für Chrome und Safari optimiert ist. Bei älteren Webbrowsern wie dem Internet Explorer kann es leider zu technischen Einschränkungen kommen.
Bei Antragstellung von neuen Verträgen werden im Portal automatisch auch EVBs/VBÜs erstellt. Ohne Antragstellung kann keine EVB/VBÜ generiert werden.
Im Portal ist unter dem Punkt „Produkte“ ein Tarifrechner hinterlegt. Ein Großteil der bei OCC versicherbaren Fahrzeuge ist hier für Sie rechenbar.
Vorliegende Angebote können dann online abgeschlossen bzw. die Anträge an OCC versendet werden.
Ja, Policen und Nachträge stehen Ihnen nun (auch herunterladbar) im Portal zur Verfügung.
Wir werden Ihnen im „News“-Bereich unterschiedliche Unterlagen zur Verfügung stellen, wie z. B. Bedingungswerke, Flyer, SEPA-Formulare oder auch Erklärvideos zur Portalnutzung.
Sie haben die Möglichkeit, Unterlagen zu Angeboten, Anträgen, Verträgen und Schäden im Portal hochzuladen, z. B. Gutachten o. ä.
Ja, Sie haben Einblick in Schäden Ihres Bestandes und können auch die jeweiligen Bearbeitungsstände erkennen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, neue Schäden zu melden.
Wenn der Kunde bereits bei OCC bekannt und auch Ihrem Bestand zugeordnet ist, ist dies nicht erforderlich.
Nein. Da Sie die Anfrage über Ihren Portalzugang gestellt haben, ist dies nicht erforderlich. Der Vorgang ist dann automatisch Ihrer Vermittlernummer zugeordnet.
Leider ist dies aktuell noch nicht möglich. Andere Varianten müssen daher separat neu berechnet werden.
Nehmen Sie die Berechnung im Tarifrechner vor und speichern diese. Senden Sie dann aus dem Angebot heraus eine Nachricht an OCC, dass das Fahrzeug in den Sammlungsvertrag KXXXXXXXXXXX eingeschlossen werden soll. Sie erhalten dann ein neues Angebot mit Sammlungsnachlass und ggf. eine EVB zur Verfügung gestellt. Alternativ können Sie uns eine Mail an email hidden; JavaScript is required senden.
Fragen zur Antragstellung
Den Login-Bereich für das OCC-Kundenportal finden Sie hier. Die Zugangsdaten entnehmen Sie den beiden zugesendeten Registrierungsmails. Diese Registrierungsmails erhalten Sie, wenn Ihnen ein Neuangebot von OCC im Portal bereitgestellt wird. Im OCC-Kundenportal können Sie Ihr Angebot einsehen und den Versicherungsvertrag abschließen.
Ja, denn wir versichern nur eine Liebhabernutzung. Das bedeutet unter anderem, dass ein Alltags-PKW zur Verfügung stehen muss.
Nein. Grundsätzlich wird für weitere Eintragungen keine neue eVB benötigt.
Leider ist dies aufgrund der verschiedenen Tarifgenerationen nicht möglich.
Nein. Wichtig ist, dass dem Versicherungsnehmer uneingeschränkt ein weiterer PKW zur Nutzung zur Verfügung steht.
Eine abweichende Haltereigenschaft ist unter Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Lebenspartnern in häuslicher Gemeinschaft möglich.
• Für ein komplett neues Fahrzeug schreiben Sie eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451 8 71 84-81
• Bei der Um- & Neuanmeldung eines Bestandsfahrzeugs, das nicht länger als 18 Monate in Ruhe gesetzt wurde, schreiben Sie eine Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451-87184-87
• Bei Wiederzulassung eines Bestandsfahrzeuges in einem Sammlungsvertrag, schreiben Sie eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder rufen uns an: +49 451-87184-87
In diesem Fall wird eine eVB benötigt. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular – oder rufen Sie uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82
Für das EU-Ausland benötigen Sie keine internationale Versicherungskarte (grüne Karte). Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jedoch, eine internationale Versicherungskarte mit zu führen.
Das machen wir gerne für Sie. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformularemail hidden; JavaScript is required – oder rufen uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82
Darüber werden wir automatisch informiert. Gerne können Sie uns aber auch vorab eine An- oder Abmeldung mitteilen - nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.email hidden; JavaScript is required
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug ummelden möchte, wird in jedem Fall eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt.
Ja, das Alltagsfahrzeug muss ein PKW sein.
Diese schicken wir gerne zu. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformularemail hidden; JavaScript is required – oder rufen uns an: +49-451-871 84-81 oder +49-451-871 84-82
Wir grenzen dies nicht ein. Jedoch wird die Anzahl der Fahrzeuge und Fahrzeugklasse von der Zulassungsstelle vorgegeben.
Sobald unsere EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) genutzt wird, ist das Fahrzeug gemäß dem eingereichten Antrag versichert.
Fragen zu Beiträgen & Rabatten
Ab drei versicherbaren Klassikern in privater Eigenverwendung ist ein Sammlungsvertrag möglich. Jetzt eine Sammlung ganz bequem digital anfragen.
Ab drei versicherbaren Klassikern in privater Eigenverwendung ist ein Sammlungsvertrag mit einem erheblichen Nachlass gegenüber Einzelverträgen möglich. Jetzt eine Sammlung ganz bequem digital anfragen.
OCC führt die Verträge frei von Schadenfreiheitsrabatten.
Die Beiträge beziehen sich auf die die Kennzeichenart und werden nach Saison- oder Ganzjahreskennzeichen unterschieden. Dementsprechend werden die Beiträge berechnet.
Ab mindestens drei Klassikern oder Premium Cars kann von der OCC-Sammlungsversicherung profitiert werden.
Die Vorteile:
- Ein attraktiver Nachlass gegenüber Einzelverträgen
- Zwei Fahrzeuge können bei Angabe der berechtigten Fahrer parallel bewegt werden
- Die gegenseitige Beschädigung zweier in der OCC-Sammlung versicherten Fahrzeuge ist versichert
- Die Fahrzeuge können zugelassen oder abgemeldet sein
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist in den Vertragsunterlagen festgehalten.
Der Zahlungstermin für Ihren Versicherungsbeitrag ist für gewöhnlich der 01.01. eines Jahres. Der Termin ist jedoch auch in den Vertragsunterlagen festgehalten.
Fragen zu Vertragsänderungen
Grundsätzlich wird bei einem Wohnortwechsel keine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt. Sollte die Zulassungsstelle dennoch eine EVB benötigen, senden wir Ihnen gerne eine zu – nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular – oder rufen uns an: +49-451-871 84-82
Das geht einfach und schnell. Nutzen Sie für Ihre Änderung unser Kontaktformular – oder rufen uns an: +49-451-871 84-82
Das geht einfach und schnell. Senden Sie uns das SEPA-Mandat mit den neuen Daten bequem per E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Das SEPA-Mandat finden Sie hier zum Download.
Versicherungsbedingungen
Fragen zum Thema Schaden
Per E-Mail
Senden Sie uns Ihren Schaden inkl. Anhänge einfach per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required
Online im Portal
Haben Sie bereits einen Zugang zum Online-Portal, steht unser Service zum Melden eines Schadens auch dort zur Verfügung.
Schaden einfach online melden für Privat- und Firmenkunden
Schaden einfach online melden für Vermittler und Makler
Per Telefon
Sie erreichen das Team Schaden von OCC telefonisch Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter: T +49 - 451 - 8 71 84 - 83
Für einen bereits gemeldeten Schaden:
Bei Fragen oder Anmerkungen zu einem bereits gemeldeten Schaden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen: email hidden; JavaScript is required
OCC führt die Verträge frei von Schadenfreiheitsrabatten.
Trotz aller Liebe und Vorsicht ist es leider nie ausgeschlossen, dass einem Klassiker mal etwas passiert. Nachdem die Formalitäten an der Unfallstelle z.B. mit der Polizei geklärt wurden, wenden Sie sich bitte an OCC. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen hilfsbereit zur Seite, klären Werkstattfragen, beauftragen einen auf Klassiker spezialisierten Gutachter mit der Schadenbesichtigung – und begleiten den Schadenfall persönlich bis zur Regulierung.
OCC versichert den Marktwert, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:
OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)
und
OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)
ergänzt werden.
Downloads
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