Oldtimer bewerten, Risiken minimieren: Wie Gutachten vor bösen Überraschungen schützen
Ein Wertgutachten für Oldtimer geht weit über eine reine Fahrzeugbewertung hinaus – es ist der Schlüssel zur Absicherung und Werterhaltung! Ob bei Versicherungsfragen, im Schadensfall oder beim Verkauf, ein detailliertes Gutachten bietet Transparenz und belegt den wahren Wert eines Klassikers.
Doch nicht alle Gutachten sind gleich: Von Marktwert über Wiederherstellungswert bis hin zur Originalität spielen viele Faktoren eine Rolle. Lesen Sie im Gastbeitrag von Experte Helko Frank, Sachverständiger von TÜV SÜD ClassiC, warum ein professionelles Wertgutachten unverzichtbar ist, wie man eine Klassiker-Expertise auch als Laie richtig interpretiert und wie Sie Gutachten-Fälschungen erkennen können.
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Ohne Gutachten wird es kompliziert
Ein Gastbeitrag von Helko Frank, TÜV SÜD ClassiC / Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeug-Schäden und-Bewertungen
Im Rahmen eines Wertgutachtens soll ein Fahrzeug identifiziert, klassifiziert und von neutraler Seite transparent beschrieben werden. Auf Basis dieser Feststellungen beinhaltet ein Wertgutachten den Marktwert oder auch den Wiederbeschaffungswert respektive einen möglichen Wiederherstellungswert.
Ein solches Wertgutachten dient in aller Regel der Kommunikation zwischen Parteien, die sich über die Sachlage eines Objektes einig sein müssen. Wertgutachten könnten im Falle einer Kreditabsicherung zu Rate gezogen werden, beim An-u. Verkauf oder auch bei Zoll- und Steuerangelegenheiten hilfreich sein. Der häufigste Nutzen liegt jedoch bei der Kommunikation mit einem Versicherer. Es beginnt mit der Anfrage beim Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen, gleichbedeutend zu welchen Prämien ein klassisches Fahrzeug versichert werden kann. Die höchste Priorität hat ein Wertgutachten jedoch im Falle eines Schadens. Dies kann ein Brandschaden, ein Diebstahl, ein Elementarschaden oder auch ein Unfallschaden sein. In allen Fällen ist der Fahrzeughalter gegenüber einem Versicherer hinsichtlich der möglichen Schadenhöhe beweispflichtig. Als Höchstgrenze zur Regulierung zählt der Marktwert oder Wiederbeschaffungswert (der Wiederherstellungswert stellt eine erweiterte Regulierung von einigen Spezialversicherern dar) der individuell in einem Wertgutachten von neutraler Seite und kompetent ermittelt worden ist, entnommen werden.
Spätestens jetzt steht ein Wertgutachten im Mittelpunkt einer jeden Schadenregulierung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Fahrzeughalter schuldlos in ein Unfallereignis verwickelt ist, also im Fall eines Haftpflichtschadens. In einem solchen Fall könnte die Diskussion über den möglichen Fahrzeugwert hitziger werden, da eventuell ein Versicherer zur Zahlung gezwungen ist, der von besonderen Fahrzeugen und den Besonderheiten eines speziellen Marktes keine Kenntnisse hat, oder dessen Ausmaß außerhalb seiner Vorstellungskraft liegt.
Im besten Fall ist beim Kaskoversicherer ein aktuelles Gutachten Bestandteil der Fahrzeug-/ Kundenakte, oder dem Haftpflichtversicherer wird zum Zeitpunkt der Schadenregulierung ein Wertgutachten vorgelegt.
Aber Achtung: Wertgutachten ist nicht gleich Wertgutachten!
Zum besseren Verständnis sollten wir tiefer in die Materie einsteigen.
Die sogenannten Klassiker haben ihr eigentliches Leben, zumindest wie es vom ursprünglichen Hersteller vorgesehen war hinter sich. Im Fachjargon sprechen wir von der eigentlichen Gebrauchsphase. Während dieser Gebrauchsphase, die mit 10 bis 12 Jahren angenommen werden kann, treten Veränderungen nicht nur hinsichtlich des Erhaltungszustands ein. Veränderungen in der Ausstattung, Farbgebung bis hin zum Tuning oder auch Umdeutung der Karosserieform sind keine Seltenheit.
Danach folgt die Phase des Vergessens, die sogenannte Vernachlässigungsphase. Nicht selten wurden Fahrzeuge als „billige Gebrauchtwagen“ abgestempelt und entsprechend behandelt. Erneut eine Phase, in der sich Fahrzeuge unter Umständen komplett verändern, bis hin zur Zerstörung.
Für Fahrzeuge, zu denen irgendwann eine historische, oder auch sentimentale Begehrlichkeit entsteht, beginnt nun die sogenannte Sammlungsphase. Wiederum eine Phase in der ein Fahrzeug nach individuellen Vorstellungen, entweder erhalten bleibt oder aber nach originaler Spezifikation restauriert oder neu aufgebaut wird. Auch ein Neuaufbau nach individuellen Vorstellungen unter Verwendung neuzeitlicher Materialien und/oder Techniken bis hin zur Veränderung des Designs und der Antriebseinheit sind möglich.
Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen „Lebensphasen“, oder technisch ausgedrückt der „Nutzungszyklen“ mit ihren individuellen Einflüssen auf Zustand, Erhalt und Originalität, müssen Fahrzeuge gleichen Typs nicht automatisch identisch oder nahezu identisch sein. Somit können ihre aktuellen Marktwerte weit auseinander liegen.
Eine Einstufung ausschließlich nach Zustandsnote (1–5) und unter Berücksichtigung einschlägiger Wertetabellen (Priceguide), wird der tatsächlichen Marktsituation häufig nicht gerecht. Darüber hinaus ist es zum besseren Verständnis für das jeweilige Objekt von besonderem Interesse, über welchen Status das Fahrzeug verfügt.
Eine neutrale Einstufung durch ein Klassiker-Gutachten stützt sich auf vier Säulen: Identifizierung, Status, Zustand und Marktanalyse.
Ausführliche Gutachten beginnen bei etwa 500 Euro, Sondergutachten bei etwa 1.200 Euro.
Warum braucht man ein Wertgutachten für die Versicherung eines Oldtimers?
Nur mit einem kompetent erstellten Gutachten kann ein Fahrzeug von neutraler Seite transparent dargestellt und eingestuft werden, und zwar von beiden Seiten. Der Fahrzeughalter zeigt mit einem Wertgutachten klar auf, was er versichert haben möchte.
Der Versicherer erkennt über das Wertgutachten, ob er ein seriennahes, ein umgebautes, ein im Originalzustand erhaltenes und historisch bedeutendes Fahrzeug versichert, oder ob es sich um ein zum Neuzustand hin renoviertes Fahrzeug handelt. Letztlich soll der ermittelte Fahrzeugwert auch im Vertrag bindend sein. Dies führt im Schadenfall dazu, dass für beide Parteien kein Zweifel über die maximale Schadenhöhe besteht und eine zügige Regulierung garantiert ist.
Welche Risiken gehen Oldtimer-Besitzer ein, wenn sie ihr Fahrzeug ohne ein Gutachten versichern?
Hierdurch ist der mögliche Ärger im Schadenfall vorprogrammiert. Der Fahrzeughalter geht evtl. von falschen Voraussetzungen aus (meist sind es verklärte Vorstellungen zum Fahrzeugwert) und der Versicherer berücksichtigt allgemeine Marktgegebenheiten, die evtl. dem individuellen Fahrzeug nicht gerecht werden.
An dieser Stelle muss betont werden, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber gegenüber beweispflichtig ist.
Im Klartext: Der Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter muss dem Versicherer gegenüber beweisen, dass er ggf. ein besonderes Fahrzeug hat, welches über das übliche Marktangebot (meist Note 3–4) gehandelt wird.
Er muss weiterhin beweisen, dass im Rahmen einer Unfallinstandsetzung, das Fahrzeug keine Wertverbesserung erfährt und vom Versicherer angedachte Abzüge „neu für alt“ oder Abzüge wegen Wertverbesserung nicht gerechtfertigt sind. Ferner steht dem Fahrzeughalter z. B. bei einem unberührten Original ein Reparaturweg zu, der ausschließlich dem möglichen Erhalt entspricht. Er muss sich nicht mit Nachbauteilen oder neuzeitlichen Lackarten zufriedengeben.
Die Praxis zeigt, dass ein Schadenfall ohne vorliegendes Wertgutachten (ausführlicher Art) selten ohne juristische Auseinandersetzung ausgeht.
Gibt es spezielle Versicherungsarten, die nur mit einem Gutachten abgeschlossen werden können?
Im Rahmen einer Transportversicherung muss der Versicherer in aller Regel vorher dezidiert wissen, welches Risiko er zu versichern hat. Im Schadenfall gelten dieselben Regeln wie oben beschrieben.
Es gibt auch den Zusatz, einen sogenannten Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert versichern zu lassen. Dies kommt dann zum Tragen, wenn die getätigten Investitionen für die Restaurierung / Renovierung höher waren als der eigentliche Marktwert. In einem solchen Fall muss in einem Gutachten über den Marktwert hinaus der sogenannte Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert ermittelt werden.
Achtung: Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert sind nicht Bestandteil des deutschen Schadenrechts. Dies ist eine freiwillige Absprache zwischen dem Versicherungsnehmer und einigen Spezialversicherungen wie OCC.
Wie oft sollte ein Gutachten aktualisiert werden, um den Marktwert eines Oldtimers realistisch widerzuspiegeln?
Wir empfehlen, alle 2 bis 3 Jahre eine Aktualisierung durchführen zu lassen. Wie der Name schon sagt, es ist lediglich eine Aktualisierung auf Basis des bereits bestehenden Gutachtens, in dem der aktuelle Tachostand festgehalten wird, ggf. aktuelle Veränderungen am Fahrzeug gegenüber der Erstbesichtigung beschrieben werden und die aktuelle Marktsituation Berücksichtigung findet.
Eine solche Aktualisierung kann nur stattfinden, wenn zuvor ein ausführliches Gutachten erstellt worden ist. Eine solche Aktualisierung stellt eine preiswerte Auffrischung eines bestehenden Wertgutachtens dar.
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Kann ein professionelles Gutachten den Verkaufsprozess eines Oldtimers beeinflussen?
Wenn das Gutachten den Oldtimer in allen Facetten transparent und nachvollziehbar darstellt, kommt es häufig zu einem schnelleren Verkauf. Interessenten sparen sich möglicherweise weite Anreisen und sind Oldtimer mit Wertgutachten deutlich positiver eingestellt.
Welche Rolle spielt ein Gutachten, wenn es um den langfristigen Werterhalt oder die Wertsteigerung eines Oldtimers geht?
Ein möglicher Wert hängt auch von der Dokumentation des Fahrzeugs ab. Verfügt ein Klassiker über keinerlei Unterlagen, so wird insbesondere die Historie und der mögliche Status infrage gestellt. Wertgutachten können die Historie aufzeigen und eine Dokumentation der Gegenwartsgeschichte abbilden. Insofern wiederum ein wichtiges Dokument.
Wie kann ich ein gefälschtes Gutachten erkennen?
Die digitalen Möglichkeiten scheinen unbegrenzt zu sein, wodurch Fälschungen nicht ausgeschlossen sind. Letztlich sind es simple Fehler wie fortlaufende Seitenzahlen, die unterbrochen sind; Zahlen, Daten, Fakten, die nicht in derselben Schreibweise ausgeführt sind oder auch Bilder, die nicht einen ähnlichen Charakter wie Farbwiedergabe aufweisen.
Im Zweifel sollte man den Gutachter, der mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten im Gutachten genannt sein muss (gehört zu den Mindestanforderungen eines Gutachtens), anschreiben oder anrufen, um die Authentizität zu vergleichen.
Wie lese ich ein Gutachten richtig?
Gibt es gewisse Punkte, auf die ein Käufer beim Lesen des Gutachtens besonders achten sollte? Ja unbedingt! So sollten die Identifikationsnummer und andere Nummern nicht nur unter „technische Daten“ erfasst sein, es sollte auch beschrieben werden, wo man welche Nummern abgelesen hat.
Überhaupt sollten eingetragene technische Daten auf Nachvollziehbarkeit geprüft werden: Z. B. kann das angegebene Baujahr überhaupt zum angegebenen Fahrzeugtyp passen? Sind angegebene Leistungsdaten nachvollziehbar …? Im Text sollte auf mögliche Widersprüchlichkeit geachtet werden. Sätze wie z. B. „Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und wurde in sehr guter Qualität restauriert“. Es stellt sich die Frage: „was denn nun, Originalzustand oder restauriert …“? Solche Aussagen sind meist ein Indiz dafür, dass die Kompetenz zum Thema historische Fahrzeuge infrage gestellt werden muss.
Wichtiger Bestandteil eines Wertgutachtens stellt auch die Aussage über eine technische Funktionsprüfung dar. Im Text sollte erwähnt werden, in welchem Umfang eine Probefahrt oder ein Probelauf stattgefunden haben. Auch wenn es viele Gründe, gibt am Tage der Besichtigung keine Funktionsprüfung durchgeführt zu haben, so müssen die Gründe hierfür erwähnt werden. Achtung bei Gutachten, in denen zum Thema technische Funktionsprüfung nichts erwähnt wird. Sie dürfen sich zurecht die Frage stellen: „Wie konnte der Gutachter eine Note 2 vergeben, wenn er das Fahrzeug nicht gefahren ist, oder zumindest hat laufen hören …?“
Zum Umfang eines Gutachtens gehört auch die Erklärung, wie man zu dem im Gutachten beschriebenen Wert gekommen ist, welche Möglichkeiten der Marktrecherche wurden genutzt, welche individuellen Gedanken führten letztlich zum angegebenen Wert.
Auch die im Anhang befindlichen Fotos geben Aufschluss über den möglichen Besichtigungsumfang. Sehe ich nur Fotos, in dem ein Fahrzeug in einer Garage mit schlechter Beleuchtung und nicht genügend Platz zum Öffnen der Türe steht, so muss die Aussagekraft eines solchen Gutachtens in Zweifel gezogen werden. Wichtig sind die Fotos, in denen die Identnummern (Fahrgestellnummer, Motornummer und andere im Gutachten genannte Nummern) abgelichtet sind. Diese sollten mit den „Angaben unter technischen Daten“ verglichen werden (s. hierzu auch oben „Wie kann ich ein gefälschtes Gutachten erkennen?“).
Die Fotodokumentation sollte unbedingt Fotos beinhalten, auf denen man klar erkennen kann, dass der in Rede stehende Klassiker mittels einer Hebebühne von unten inspiziert worden ist! Datum und Unterschrift sind obligatorisch.
Bei welchen Rechtsstreitigkeiten kann Oldtimer-Gutachten helfen?
Immer dann, wenn sich Parteien über den Istzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt streiten. Oder auch, wenn die Identifizierung eines Fahrzeugs infrage gestellt wird. So kommt es vor, dass plötzlich identische Fahrgestellnummern an verschiedenen Fahrzeugen zu erkennen sind. In einem solchen Fall könnte die Beschreibung, wann und wo die Fahrgestellnummer abgelesen wurde (inkl. durch den Gutachter erstellten Fotos) von hoher Bedeutung sein.
Ein Gutachten kann auch den Ausgang eines Rechtsstreits zugunsten des Besitzers beeinflussen. Dazu ist uns tatsächlich ein Fall noch sehr präsent, da wir selbst von der Wichtigkeit eines Protokolls, welches Bestandteil eines Wertgutachtens war, überrascht waren. Ein Fahrzeug wurde gestohlen und viele Monate später von der Kripo wiedergefunden. Alle ursprünglich am Fahrzeug befindlichen Nummern waren weggeschliffen. Die Karosserie war umlackiert und sogar Teile der Innenausstattung waren ausgetauscht. Dennoch hat der ursprüngliche Besitzer sein Fahrzeug wiedererkannt. Nachdem dies in Zweifel gezogen worden ist, begann die Suche nach der Beweislage. Eine Anfrage bei uns hinsichtlich des ursprünglichen Wertgutachtens zog unsererseits eine Auswertung des ursprünglichen Protokolls einer Lackschichtenmessung nach sich, da signifikante Spachtelflächen auffällig waren. Eine erneute Messung der Karosserie erbrachte identische Wertdifferenzen (unter Berücksichtigung einer weiteren Nachlackierung) an denselben Stellen der Karosserie. Damit war der Beweis über die Identität erbracht.
Wie detailliert muss ein Gutachten für sehr seltene oder wertvolle Oldtimer sein, um den Sammlerwert zu belegen?
Für derartig historisch bedeutende Fahrzeuge steht die Identität des Fahrzeugs im Vordergrund. Und somit spielt die Auswertung der Historie (welche Dokumente liegen in welcher Form hinsichtlich der Historie vor) in Verbindung mit dem Status, also dem Grad der historischen Originalität eine entscheidende Rolle. Nicht selten tritt der eigentliche Zustand zur Bestimmung der Wertigkeit in den Hintergrund.
Die textliche Ausarbeitung zu den Parametern Identität, Status und vorliegenden Dokumenten muss mit hoher Sorgfalt und detailliert erfolgen.
Auch die mögliche Besonderheit am Markt aufgrund von Seltenheit in Verbindung mit Begehrlichkeit, oder der besondere museale- oder Sammlerstatus muss ausführlich erklärt werden.
Was wird in einem Gutachten als „originaler Zustand“ betrachtet, und wie wichtig ist das für Sammler?
Die Definition „originaler Zustand“ ist uneinheitlich. Nicht wenige Sachverständige oder Institutionen verwenden diese Beschreibung bereits, wenn ein Fahrzeug so hergerichtet wurde, wie es damals ausgeliefert worden ist, also …“sieht aus wie …“. Die historische und materielle Originalität wird hierbei außer Acht gelassen.
Wir von der TÜV SÜD Service-Line-Classic haben eine klare Definition: Originaler Zustand wird nur verwendet, wenn sich ein Fahrzeug in einem unberührten Zustand befindet. Diese Unberührtheit bezieht sich entweder auf den Tag der Auslieferung oder aber auch auf den Moment eines bekannten (dokumentierten) Umbaus während der üblichen Gebrauchsphase. Ein solcher und aus heutiger Sicht „originaler Umbau“ nach Erstauslieferung, findet man insbesondere im Bereich des Rennsports.
Nach historischer Lesart kann einmal vernichtete Originalsubstanz nicht wieder im Original hergestellt werden, sondern nur authentisch kopiert werden.
Auch wenn wir von TÜV SÜD sehr klar in der Formulierung sind, so gibt es (noch) keine allgemein verbindliche Definition. Sollte ein solcher Begriff im Gutachten verwendet worden sein, so ist die Nachfrage nach der Definition äußerst wichtig.
Hier sind Klassiker in guten Händen: Der TÜV SÜD verfügt über eine Plattform, auf der sich Gutachter austauschen können. Zudem pflegt er auch Kontakte zu den unzähligen Oldtimer-Clubs und deren Typreferenten.
Wieviel kostet ein echtes Experten-Gutachten?
Wie viel Euro muss man etwa in ein aussagekräftiges, von einem anerkannten Experten verfasstes Gutachten investieren?
Es gibt keine einheitliche Gebührenordnung, weshalb individuell beim zu beauftragenden Gutachter nachgefragt werden sollte. Dennoch möchten wir dieser Frage nicht ausweichen und können Anhaltswerte aus unserem eigenen Haus geben.
Nachfolgend sprechen wir nicht von sogenannten Kurzgutachten, die eine reine Preisalternative darstellen (z.Z. 200 € bis 250 €) und in Absprache mit Versicherern erstellt werden.
Ausführliche Gutachten für seriennahe Fahrzeuge, die im sogenannten Standardverfahren abgearbeitet werden können, beginnen meist bei knapp unter 500 €.
Stellen sich Phänomene ein wie unberührte und historisch besonders zu berücksichtigende Exemplare, aber auch individuell umgebaute Fahrzeuge, so muss der tatsächliche Aufwand berechnet werden. Durchschnittlich schwanken Honorare zwischen 600 € und 1.000 €.
Es können auch Sonderprüfungen wie metallurgische Untersuchungen, „magnetooptische“ Prüfungen oder aber auch eingehende Recherchen zur Historie anfallen, die gesondert zu berechnen sind. Auch Fahrzeuge aus dem historischen Rennsport sind gesondert zu betrachten, da hier Spezialwissen und differenzierte Betrachtungsweise, die aufwendige Recherchen nach sich ziehen können, gefragt sind.
Derartige Sondergutachten beginnen im Honorarbereich von 1.200 € und werden ausschließlich nach detaillierter Kostenabsprache mit dem Auftraggeber erstellt.
Welche Rolle spielt ein Gutachten vor und nach einer Restaurierung?
Eine optimale Dokumentation entsteht durch die Begleitung einer Restaurierung durch den Sachverständigen. Dies sollte mit der Bestandsaufnahme, also bevor Beginn einer möglichen Restaurierung beginnen. In diesem Stadium sollte auch der Umfang anstehender Arbeiten detailliert besprochen werden, schließlich hat jeder Fahrzeugbesitzer eigene Vorstellungen, wie oder was sein Fahrzeug später darstellen soll. Wichtig, dass auch die zu beauftragende Werkstatt / Restaurator mit einbezogen wird. Hieraus kann ein Pflichtenheft entstehen, an das sich alle Beteiligten abarbeiten können.
Danach werden Besichtigungszeitpunkte in verschiedenen Baustadien vereinbart. Diese Besichtigungen werden von Seiten des Sachverständigen protokolliert und mit Fotos ergänzt. Letztlich erfolgt eine Endabnahme mit ausführlichem Gutachten.
Hierdurch entsteht ein umfangreiches Gutachten, welches die Restaurierungsphase oder Wiederaufbauphase inkl. getätigter Eingriffe dokumentiert und die Fahrzeugakte enorm bereichert.
Aber: Aufgrund der hohen Anzahl an Fahrzeugmodellen ist es selbst einem erfahrenen Gutachter nicht möglich, immer alle Details zu einem spezifischen Modell zu kennen. Ein guter Gutachter verfügt über genug Selbstreflexion, um dies zu erkennen und sich Hilfe in seinem Netzwerk zu holen. Bei TÜV SÜD verfügen wir hierzu über eine Plattform, auf der sich unsere Gutachter austauschen können. Zudem pflegen wir auch Kontakte zu den unzähligen Oldtimer-Clubs und deren Typreferenten.
Fotos: TÜV SÜD
Mehr Informationen zum Klassiker-Service von TÜV SÜD gibt es hier oder unter der Telefon-Nummer 0800 128 8812
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