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OCC-Produktupdate 2023

  • Neue Leistungen für Premium Cars
  • Neue Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
  • Tierbiss- und Kurzschlussschäden bis 10.000,– €
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Neu jetzt bei OCC

Ab jetzt auch für Premium Cars verfügbar

Mit dem neuen Tarif haben wir ein erhebliches Leistungsupdate für Ihr Premium Car erschaffen.

Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung

Wenn eine Wertsteigerung eintritt, erstatten wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges bis zu 130 % des im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswertes oder Wiederherstellungswertes.

Wertgarantie bei Wertverlust

Wenn ein Wertverlust eintritt, erstatten wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges anstatt des Wiederbeschaffungswertes den im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert als Höchstentschädigung.

Einfacher Schlüsselverlust

Der einfache Schlüsselverlust sowie die Funktionsuntüchtigkeit sind ab sofort mitversichert.

Absicherung des Wiederherstellungswertes

Premium Cars sind nicht zwangläufig Neufahrzeuge. Daher versichern wir nun auch den Wiederherstellungswert Ihres Premium Cars. Dazu ist ein detailliertes Gutachten notwendig.

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Tierbissschäden im Innenraum

Eine Abdeckung von Schäden durch Tierbisse, beispielsweise an Kabeln, Schläuchen oder Dämmmaterial, gehört zum Standard der OCC-Basis-Versicherung.

Um einen bestmöglichen Schutz für Ihren Klassiker zu gewähren sind die Folgeschäden durch Tierbiss und Kurzschluss bis zu 10.000,- € mitversichert.​

Diese Mehrleistung steht unseren Bestandskunden mit Oldtimer, Newtimer und Youngtimer ab sofort ohne Mehrbeitrag automatisch zur Verfügung.

Innenraum

Neue Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

Diese Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gelten ab dem 18.09.2023:

Abstellort

Damit das Fahrzeug bei OCC versichert werden kann, muss es mindestens auf dem privaten Grundstück abgestellt werden. Wird das Fahrzeug fest überdacht (z.b. in einer Garage) abgestellt, profitieren Sie von einem günstigeren Tarif.

Jahresfahrleistung

Statt 10.000km jährlich sind ab dem 18.09.2023 12.000km jährlich gegen einen angemessenen Prämienzuschlag versicherbar.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren - beitragsfrei

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren wird nun unter den gesetzlichen Vorschriften beitragsfrei mitversichert. Wichtig ist, dass ihr PKW, Campingfahrzeug oder LKW bis 3,5t weniger als 110kW Leistung aufbringt. Begleitetes Fahren gilt nicht für Premium Cars.

Wir sind ausgezeichnet

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Anna-Lena Kruse
VIP Specialist
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