Wir versichern Ihren Klassiker.
- Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Klassiker
- Angebotserstellung per Onlineformular
- Keine Rückstufung im Schadenfall
Hier finden Sie alle Downloads zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- Bzw. Liebhaberfahrzeugen, weil nur einige produziert wurden. Fragen Sie doch einfach bei uns an, ob wie Ihr Fahrzeug bereits versichern können.
Im Augenblick leider noch nicht. Wir entwicklen uns permanent weiter - vielleicht
können wir auch bald Mofas kaskoversichern.
Wir haben uns für eine Rundum-Absicherung des Fahrzeugs entschieden, bei der nicht jede Schraube einzeln aufgezählt wird. Der Versicherungsschutz umfasst daher alle herstellerseitig verbauten mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteile des versicherten Fahrzeuges.
Es gibt jedoch Bereiche des Fahrzeugs, die nicht versichert werden können:
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer. Sie können für Ihr Fahrzeug eine H-Begutachtung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellen lassen. Bei einer erfolgreichen Prüfung erhalten Sie das H-Kennzeichen – und das Fahrzeug ist offiziell ein Oldtimer.
Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, zum Beispiel ein Carport oder eine Garage.
Grundsätzlich versichern wir bautechnisch veränderte Fahrzeuge. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei veränderten Fahrzeugen mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Wir können keine Fahrzeuge versichern, die folgende Merkmale aufweisen:
Ja, bei OCC können sowohl Fahrzeuge mit klassischem Verbrenner versichert werden, als auch Fahrzeuge mit E-Antrieb oder Plug-In-Hybride.
Darüber hinaus bieten wir sogar Schutz für spezielle Elektro-Umbauten an. So können auch Klassiker, die nachträglich mit einem E-Antrieb ausgestattet wurden bei uns versichert werden.
Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.
Leider besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Als Motorsport-Rennstrecken gelten unter anderem auch: ehemalige Motorsport-Rennstrecken
- Flugplätze
- Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden
- Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter
- Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z. B. sogenannte „Städtekurse“).
Wir haben Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge erfunden, als viele von den heute versicherten Oldtimern noch Neuwagen waren: Nur mit Sonnenschirm, Campingstühlen, Klapptisch und einem Stapel Info-Blätter präsentierten wir 1985 beim Oldtimer Grand Prix am Nürburgring unser revolutionäres Versicherungskonzept.
Heute sorgen über 100 Mitarbeiter für die vollste Zufriedenheit unserer Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vom Selbstschrauber bis zum Exoten-Sammler vertrauen über 100.000 Menschen unserem ausgezeichneten Versicherungsschutz.
Unsere Experten kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.