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Wir versichern Ihren Klassiker.

Hier finden Sie den passenden Schutz.
  • Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Klassiker
  • Angebotserstellung per Onlineformular
  • Keine Rückstufung im Schadenfall
Jetzt Angebot einholen

Unsere Versicherungsleistungen im Überblick:

Wolfgang Nix
"Kompetent, günstig und unkompliziert in der Abwicklung – ich kann OCC uneingeschränkt empfehlen."
"Ich arbeite nun schon seit sehr vielen Jahren mit der OCC zusammen in allen Versicherungsfragen rund um unsere Oldtimer, und bis dato wurde immer alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt."
"Sehr guter Service, freundliches Personal und die Möglichkeit das eigene Fahrzeug auch online versichern zu können."
"Wenn man nach einer Versicherung für sein altes Auto sucht, dann wird man hier online fündig. Der Online-Prozess ist gut handhabbar und zeigt in nicht einmal fünf Minuten, welche Kosten auf einen zukommen. Gut gemacht!"
"Ich hatte ein sehr speziellen Fall zu versichern und habe keine Abdeckung bei meinem Versicherungsmakler bekommen. OCC hat mir individuell geholfen und hat alles geklappt. Ist aber schon etwas her! Vielen Dank für die unkomplizierte Lösung und den netten Kontakt am Telefon!"

Wichtige Infos für Sie

Hier finden Sie alle Downloads zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):

Informationsblatt
Sonderbedingungen Liebhaberfahrzeuge
Sonderbedingungen Premium Cars
Sonderbedingungen Rote Kennzeichen

Fragen und Antworten zu unserer Versicherung für Liebhaberfahrzeuge

Versichert OCC auch jüngere Fahrzeuge?

Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- Bzw. Liebhaberfahrzeugen, weil nur einige produziert wurden. Fragen Sie doch einfach bei uns an, ob wie Ihr Fahrzeug bereits versichern können.

Ich habe ein Mofa aus den 70er Jahren. Kann ich das bei OCC versichern?

Im Augenblick leider noch nicht. Wir entwicklen uns permanent weiter - vielleicht

können wir auch bald Mofas kaskoversichern.

Welche Teile des Fahrzeugs sind versichert?

Wir haben uns für eine Rundum-Absicherung des Fahrzeugs entschieden, bei der nicht jede Schraube einzeln aufgezählt wird. Der Versicherungsschutz umfasst daher alle herstellerseitig verbauten mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteile des versicherten Fahrzeuges.

Es gibt jedoch Bereiche des Fahrzeugs, die nicht versichert werden können:

  • Nicht ölgeschmierte Teile die konstruktions-, bestimmungs- oder nutzungsbedingt einem Verschleiß oder einer Abnutzung unterliegen (wie z.B. Bremsen, Reifen, Felgen, Kupplungsbelege)
  • Teile und Betriebsstoffe, die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßig oder nach Herstellerempfehlungen ausgewechselt werden müssen
  • Innenausstattungskomponenten und Fahrzeugzubehör
  • nicht serienmäßig verbaute Komponenten sowie Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen wurden
  • Die regelmäßigen und verschleißabhängigen Pflege- und Servicearbeiten in einer Werkstatt
  • Abdichtungs-, Karosserie- und Lackierungsarbeiten, Instandsetzungen von Schäden im Zusammenhang mit Rost- oder Korrosionseinfluss
  • mittelbare oder unmittelbare Folgekosten. Dazu zählen beispielsweise Transport- und Entsorgungskosten, Umweltgebühren, Altteilepfand, Telefon- und Übernachtungskosten, Abschleppkosten, Abstellgebühren und Entschädigung für entgangene Nutzung
  • Schäden an Bauteilen, die bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt die Pflege- und Wartungsrichtlinien des Herstellers entsprechend hätten gewechselt werden müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit geboten war

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?

Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer. Sie können für Ihr Fahrzeug eine H-Begutachtung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellen lassen. Bei einer erfolgreichen Prüfung erhalten Sie das H-Kennzeichen – und das Fahrzeug ist offiziell ein Oldtimer.

Darf mein Fahrzeug auch mal draußen stehen?

Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, zum Beispiel ein Carport oder eine Garage.

Versichert OCC auch bautechnisch veränderte oder getunte Fahrzeuge?

Grundsätzlich versichern wir bautechnisch veränderte Fahrzeuge. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei veränderten Fahrzeugen mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.

Gibt es Fahrzeuge, die nicht versichert werden können?

Wir können keine Fahrzeuge versichern, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Eine höhere Motorlaufleistung als 300.000 km (also mit dem verbauten Motor)
  • Fahrzeuge, nachträglich oder nicht werkseitig getunten und leistungsgesteigert worden sind
  • Fahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung genutzt werden
Versichert OCC auch Elektro-Fahrzeuge und Elektro-Umbauten?

Ja, bei OCC können sowohl Fahrzeuge mit klassischem Verbrenner versichert werden, als auch Fahrzeuge mit E-Antrieb oder Plug-In-Hybride.

Darüber hinaus bieten wir sogar Schutz für spezielle Elektro-Umbauten an. So können auch Klassiker, die nachträglich mit einem E-Antrieb ausgestattet wurden bei uns versichert werden.

Darf ich mein Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen?

Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.

Darf ich mit meinem Fahrzeug auf die Rennstrecke?

Leider besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Als Motorsport-Rennstrecken gelten unter anderem auch: ehemalige Motorsport-Rennstrecken

- Flugplätze

- Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden

- Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter

- Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z. B. sogenannte „Städtekurse“).

Geballtes Expertenwissen für Ihr Liebhaberfahrzeug

Wir haben Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge erfunden, als viele von den heute versicherten Oldtimern noch Neuwagen waren: Nur mit Sonnenschirm, Campingstühlen, Klapptisch und einem Stapel Info-Blätter präsentierten wir 1985 beim Oldtimer Grand Prix am Nürburgring unser revolutionäres Versicherungskonzept.

Heute sorgen über 100 Mitarbeiter für die vollste Zufriedenheit unserer Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vom Selbstschrauber bis zum Exoten-Sammler vertrauen über 100.000 Menschen unserem ausgezeichneten Versicherungsschutz.

Occ messestand1985

Haben Sie noch Fragen oder Wünsche?

Unsere Experten kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.

Till Waitzinger
Managing Director Schweiz