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Premium Car Versicherung – hochwertiger Schutz für hochwertige Fahrzeuge

  • Für Luxusautos & Sportwagen ab 150.000 € Fahrzeugwert
  • Bereits mit Teilkasko bei Vandalismus geschützt
  • Keine Rückstufung im Schadenfall
  • Schutz des eigenen Fahrzeugs bei Selbstverschulden
Unsere Versicherungen
Kundenstimmen
Häufige Fragen

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Sportwagen und Luxusautos versichern

Als Experten für klassische Fahrzeuge ist OCC bereits seit 1984 der Spezialist für die Absicherung von besonderen Fahrzeugen. Die Versicherung des Premium Fahrzeugs Ihrer Kunden ist uns eine Herzenssache. Unsere Versicherungstarife eignen sich für alle Fahrzeuge mit besonderen Ansprüchen an die Wert-Absicherung und die außergewöhnliche Alltagsnutzung. Dies ist nicht nur für die Beiträge entscheidend, sondern auch für die Versicherungsbedingungen und die Wertbemessung im Schadenfall.

Hier finden Sie besonderen Schutz für Premium Cars

Wolfgang Nix
„Kompetent, günstig und unkompliziert in der Abwicklung – ich kann OCC uneingeschränkt empfehlen.“
„Ich arbeite nun schon seit sehr vielen Jahren mit der OCC zusammen in allen Versicherungsfragen rund um unsere Oldtimer, und bis dato wurde immer alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.“
„Sehr guter Service, freundliches Personal und die Möglichkeit das eigene Fahrzeug auch online versichern zu können.“
„Wenn man nach einer Versicherung für sein altes Auto sucht, dann wird man hier online fündig. Der Online-Prozess ist gut handhabbar und zeigt in nicht einmal fünf Minuten, welche Kosten auf einen zukommen. Gut gemacht!“
„Ich hatte einen sehr speziellen Fall zu versichern und habe keine Abdeckung bei meinem Versicherungsmakler bekommen. OCC hat mir individuell geholfen und hat alles geklappt. Ist aber schon etwas her! Vielen Dank für die unkomplizierte Lösung und den netten Kontakt am Telefon!“

Wichtige Infos für Sie

Hier finden Sie alle Downloads zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):

Kundeninformation (AKB)
Informationsblatt IPID
Sonderbedingungen Premium Cars
Sonderbedingungen Rote Kennzeichen

Fragen und Antworten zu unserer Versicherung für Premium Cars

Welchen Wert entschädigt OCC?

OCC versichert den Marktwert, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:

OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)

und

OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)

ergänzt werden.

OCC-Fahrerschutz

Schon gewusst? Als Fahrer sind Sie bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen gesetzlich nicht geschützt. Der OCC-Fahrerschutz schließt diese Lücke – und schützt alle berechtigten Fahrer mit einer Deckungssumme von max. 15 Mio. EUR – z.B. für Verdienstausfall, barrierefreien Umbau uvm. Weitere Informationen zum OCC-Fahrerschutz finden Sie hier.

Was versteht OCC unter alltäglichem Gebrauch?

Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.

Darf mein Fahrzeug auch mal draußen stehen?

Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, zum Beispiel ein Carport oder eine Garage.

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Selbstverständlich. Unsere Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.

Ich habe ein Saisonkennzeichen. Wie ist mein Fahrzeug außerhalb der Saison versichert?

Das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Darf ich mein Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen?

Bei Saisonzulassung: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.