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Der richtige Sitz: So fahren
Kinder sicher im Oldtimer mit

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„Papa, kann ich mal mitfahren…?“ Na klar, aber nur mit Gurt und Kindersitz! Bitte anschnallen für die Oldtimer-Ausfahrt mit den Kids. Aber dürfen die lieben Kleinen überhaupt im Klassiker mitfahren? Schließlich haben viele ältere Fahrzeuge nur Zweipunkt-Beckengurte, manche weder Kopfstützen noch Sicherheitsgurt. Dazu fehlen oft wichtige Sicherheitsfeatures moderner Autos wie Antiblockiersystem ABS, Antischlupfregelung ASR, elektronische Stabilätskontrolle ESP, Airbags oder Seitenaufprallschutz.

Keine Sorge, trotzdem dürfen Kinder unter bestimmten Bedingungen in Ihrem Oldtimer oder Youngtimer mitfahren. Wir haben den Heidelberger Klassiker-Experten und Anwalt für Oldtimerrecht Michael Eckert zur Thematik befragt und für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema "Kinder im Oldtimer" zusammengetragen.

Vom richtigen Kindersitz über Nachrüstmöglichkeiten für Sicherheitsgurte bis hin zu den gesetzlichen Vorschriften – hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um eine sichere und unvergessliche Fahrt im Oldtimer mit Ihrem Nachwuchs oder Ihren Enkeln zu erleben.

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Kinder müssen im Auto immer sicher transportiert werden. Ohne Kindersitz und Sicherheitsgurte dürfen sie nicht mitfahren.

Wo darf das Kind im Oldtimer sitzen?

Anwalt Michael Eckert: „Grundsätzlich gilt: Wenn in Ihrem Oldtimer vorgeschriebene oder freiwillig montierte Gurte vorhanden sind, müssen diese auch verwendet werden! Ansonsten regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraph 21, Absatz 1a, die Beförderung von Kindern.“

Dort heißt es:

• Kinder unter drei Jahren dürfen ohne Gurte und entsprechende Kindersitze nicht mitfahren! Das gilt sogar dann, wenn Ihr Auto aufgrund seines Baujahres keine Gurte hat!

• Kinder ab drei Jahren (und unter 150 cm Körpergröße) sollten auf dem Rücksitz Platz nehmen. Wenn jedoch nur vorne Gurte vorhanden sind, die für ein alters- und größenangepasstes Kinderrückhaltesystem geeignet sind, müssen diese genutzt werden. Zum Beispiel: Ihr Oldtimer aus dem Jahr 1978 hat werkseitig nur vorn Gurte, aber nicht auf den Rücksitzen. In diesem Fall sollten Sie den geeigneten (amtlich zugelassenen) Kindersitz auf den Vordersitz stellen.

• Wenn Sie Kinder unter zwölf Jahren und 150 cm Körpergröße mitnehmen möchten, müssen immer Gurte vorhanden sein, um einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung zu befestigen - unabhängig vom Baujahr des Oldtimers und seiner Gurtnachrüstungspflicht.

Beachten Sie, dass Zweipunktgurte oft nicht ausreichen, da moderne Kindersitze hauptsächlich für Dreipunktgurte ausgelegt sind.

„Wenn Ihre Kinder bereits über 12 Jahre alt und/oder über 1,50 Meter groß sind, sind sie in Bezug auf die Sicherungspflicht den Erwachsenen gleichgestellt. Obwohl sie dann nicht mehr speziell gesichert werden müssen, sollten vorhandene Gurte immer angelegt werden! Also: Nutzen Sie die Gurte im Fahrzeug oder rüsten Sie solche nach. Anschnallen ist immer sicherer und die Sicherheit (insbesondere unserer Kinder) ist wichtiger als Originalität“, so Anwalt Michael Eckert.

Kindersitze: ab September 2023 gilt neue Norm

Schauen Sie an den Rand oder unter den Sitz: Ein kleiner orangefarbener Aufkleber klärt darüber auf, welche Prüfnorm der Kindersitz besitzt. Wichtig: Ab September 2023 wird die neue, von der Europäischen Wirtschaftskommission (UNECE) entwickelte Norm UN ECE R129 gelten. Nach diesem Datum dürfen nur noch Kindersitze mit der neueren UN ECE R129-Zulassung angeboten und verkauft werden. Für Lagerware mit Kindersitzen der alten Norm ECE R44 gibt es eine einjährige Übergangsfrist.

Was unterscheidet die alte Norm von der neuen Norm? Noch mehr Sicherheit in der Prüfung!

Die Körpergröße des Kindes ist ausschlaggebend für die Einteilung der Sitzklassifikationen – früher war es das Gewicht (nach Klassen). Außerdem wurde die Pflicht zum rückwärts gerichteten Transport von Babys verlängert (jetzt 15 Monate). Ferner muss jeder Kindersitz jetzt einen Seitenaufpralltest bestehen, die Kindersitze wurden mit sensibleren Crash-Test-Dummies geprüft. Sitzerhöhungen sind nur noch für Kinder mit einer Körpergröße ab 1,25 m gestattet.


Welche Kindersitze sind für Oldtimer geeignet?

ISOFIX ist eigentlich ist der Standard zur Kindersicherung im Auto. Das Befestigungssystem, mit dem Kindersitze mittels Metallbügeln in stabile Halterungen am Fahrzeug fixiert werden, wurde in den 90ern Jahren entwickelt und 1997 eingeführt.

Da Oldtimer und Youngtimer in der Regel keine ISOFIX-Befestigung für Kindersitze (wie moderne Autos) haben, bieten renommierte Hersteller wie Maxi-Cosi die praktische Gurt-Lösung an.

Erik Salters (Sicherheitsexperte von Maxi-Cosi): „Bei älteren Fahrzeugen und bei Oldtimern gibt es nach wie vor Kindersitze, die ohne ISOFIX, mit dem Fahrzeuggurt sicher befestigt werden können – allerdings nur, wenn im Oldtimer ein 3-Punkt-Gurt vorhanden ist. Maxi-Cosi bietet viele dieser Sitze an, wie zum Beispiel den Coral 360 - und die Klassiker Tobi und Rodi SPS.“

Diese Sitze können relativ einfach mit herkömmlichen Drehpunktgurten am Sitz fixiert werden können. Dies ist bei den meisten Oldtimern ab Baujahr 1970 der Fall - erst ab diesem Zeitpunkt gab es eine Gurtpflicht (Dreipunktgurt auf Vordersitzen) für Neuwagen. Dreipunktgurte auf dem Rücksitz wurden erst mit Erstzulassung 1. August 1984 Pflicht.

Können Gurte im Oldtimer nachgerüstet werden?

Was ist, wenn der Oldtimer gar keinen Gurt besitzt? Die rechtliche Lage: Es besteht keine Nachrüstpflicht für historische Fahrzeugmodelle, die vor 1970 auf den Markt kamen. Allerdings dürfen ohne Gurte zumindest keine Kleinkinder im Oldtimer mitfahren.

Das Nachrüsten sollten für die meisten Klassiker kein Problem sein, denn ab Mitte der 60er Jahre gab es in den meisten Fahrzeugen serienmäßige Befestigungspunkte für Gurte. Übrigens: Oldtimer, die zwischen April 1970 und Ende 1973 zugelassen wurden, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn die Sitze mit Gurtbefestigungspunkten ausgerüstet sind.

Nachrüstsätze für Sicherheitsgurte gibt es im Fachhandel (z.b. Limora). Achten Sie darauf, dass die Gurte die aktuelle Norm UN ECE R16 besitzen. Kaufen Sie keine gebrauchten Gurte: Diese Gurte können in Unfallsituationen zu Fehlfunktionen neigen und ihren Schutzmechanismus versagen.

Da Gurte im Ernstfall Leben retten sollen, müssen sie einwandfrei funktionieren und sollten deswegen nur von Fachleuten (z.B. Karosseriebaubetrieben) nachträglich eingebaut werden. Das ist besonders ratsam, wenn der Oldtimer keine Befestigungspunkte für den Gurt ab Werk hatte und deswegen aufwändig gebohrt und geschweißt werden muss. Im Zweifel fragen Sie immer bei Ihrer örtlichen Kfz-Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ) nach.

Die neuen Nachrüstgurte gibt es ab ca. 100 Euro (Statikgurte), Drei-Punkt-Automatikgurte kosten ab ca. 300 Euro. Dazu kommen noch die Montagekosten in der Fachwerkstatt je nach Aufwand.
(dr)

Mehr Infos zu Kindersitzen gibt es in einer Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die
Sie hier downloaden können.
Fotos: Maxi-Cosi | Limora Oldtimer GmbH & Co KG

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