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73.000 Wildunfälle pro Jahr in Österreich

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Der goldenen Herbst lockt Oldtimerfreunde zu herrlichen Ausfahrten, hat aber immer auch ein paar böse Überraschungen parat. Zu den Schrecken gehören sicherlich die Wildunfälle. Von der Saison 2019/20 bis zur Saison 2023/24 haben sich in Österreich durchschnittlich rund 72.939 Wildunfälle pro Jahr ereignet. Darauf macht das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) aufmerksam.
In den meisten Fällen seien die Kraftfahrzeuge mit einem Reh (55 Prozent) oder einem Hasen (26 Prozent) zusammengestoßen. In den vergangenen 16 Jahren sei die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Rehe um 7 Prozent gestiegen, bei Rotwild gebe es ein Plus von 3 Prozent.

Dagegen sei bei Hasen ein Rückgang um 55 Prozent und bei Fasanen um 63 Prozent festzustellen gewesen, sagt KFV-Direktor Christian Schimanofsky.

Sechs Tote durch Wildunfälle

In den letzten fünf Jahren wurden in Österreich nach Angaben des KFV 1.586 Personen bei Wildunfällen verletzt, sechs getötet. „Der Bezirk Neusiedl am See, wo deutlich mehr Hasen als Rehe überfahren werden, liegt zwar in der Fallwildstatistik mit durchschnittlich 3.030 Unfällen pro Jahr gleichauf mit Mistelbach an erster Stelle“, berichtet der KFV-Direktor. „Die meisten Wildunfälle mit Personenschäden passieren allerdings im Bezirk Amstetten, wo sich 4 Prozent aller Wildunfälle mit verletzten oder getöteten Menschen ereignen“, so Schimanofsky.

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Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark besonders gefährdet

Zu den besonders unfallträchtigen Gebieten gehören Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark. Zwischen 18 Uhr und 7 Uhr früh ereignen sich laut VVO-Versicherungsstatistik die meisten Unfälle. 50 Prozent passieren bei Dunkelheit, 11 Prozent in der Dämmerung.

Wie folgenschwer ein Wildunfall sein kann, zeigt auch die Physik: Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein 80 kg schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von 2 Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein. Gerade Motorradaufsassen hätten gegen solcherlei Urgewalt keinerlei Chancen und würden sehr oft mit schweren Verletzungen in die Spitäler eingeliefert werden.

Könnten neuartige Assistenzsysteme Wildunfälle verhindern?

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat dazu einzelne Wildwarntools (u.a. Nachtsichtgeräte für PKW) getestet. Fazit: Die Systeme sind noch nicht ausgereift, hätten jedoch Potential bei der Prävention.

Wildunfallgrafik

Lieber schleichen, damit Auto, Tiere und eigene Gesundheit schützen

Auch ohne Hightech sollte jeder Pilot (gerade von klassischen Liebhaberfahrzeugen) folgende Ratschläge bei Begegnung mit Wild auf der Straße beherzigen:

- zunächst bremsen

- dann abblenden

- dann mehrmals hupen

- wichtig: ein Ausweichmanöver, womöglich unkontrolliert in Wald, ist oft riskanter als Zusammenstoß mit dem Wild – stattdessen lieber stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten

- da Oldtimer weder Airbags noch ABS oder andere Stabilisierungsprogramme an Bord haben, ist es ratsamer, durch Wildwechselgebiete zu „schleichen“ als Gas zu geben

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Was tun, wenn es wirklich gekracht hat?

Was tun, wenn es wirklich gekracht hat?
Die Gefahrenstelle muss nach dem Unfall unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Wichtig: Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Der zuständige Jagdaufseher kümmert sich um das getötete Wild.
Sind bei OCC Wildunfälle abgedeckt?
Bernhard Eder, Geschäftsführer OCC Österreich: „Wildunfälle sind im Rahmen unserer Teilkasko-Versicherungslösungen abgedeckt, was sich aber nicht ausschließlich auf Wild beschränkt. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.“
Und wie reguliert OCC den Schaden?
Bernhard Eder: „Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des versicherten Marktwerts, wenn uns der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist. Die Regulierung eines Schadens erfolgt unter Abzug des individuell vereinbarten Selbstbehalts für Teilkasko-Schäden.“ (dr)

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