Fast 9 Wildunfälle
pro Stunde
in Österreich
Der goldenen Herbst lockt Oldtimerfreunde zu herrlichen Ausfahrten, hat aber immer auch ein paar böse Überraschungen parat. Zu den Schrecken gehören sicherlich die Wildunfälle. Pro Stunde kommt es auf den Straßen Österreichs statistisch zu fast neun Kollisionen zwischen Auto und Wildtieren. Diese Besorgnis erregende Zahl hat der österreichische Versicherungsverband VVO jetzt bekanntgegeben.
Insgesamt hatten sich 376 Personen im Jahr 2019 auf Österreichs Straßen im Zuge eines Wildunfalls verletzt, 2 Personen verunglückten tödlich.
Im Schnitt kommt es alle sieben Minuten zu einem Wildunfall. Im Laufe der Saison 2018/2019 kamen österreichweit insgesamt 75.476 Wildtiere in Folge einer Kollision mit einem Fahrzeug zu Schaden – das sind umgerechnet pro Stunde 8,6 Wildunfälle.
13 Prozent mehr Verletzte
Der österreichische Versicherungsverband VVO schätzt die Situation so ein: „Verglichen mit den Vorjahren lag die Zahl der Wildunfälle in der Saison 2018/2019 etwas über dem 5-jährigen Durchschnitt. Betrachtet man die Zahl der dabei verletzten Personen, so zeigt sich, dass hier im 5-Jahres-Vergleich ein Plus von 13 Prozent verzeichnet werden musste.“
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) rät, in Zonen mit häufigem Wildwechsel besonders achtsam zu fahren und die Geschwindigkeit der Situation vor Ort (Regen, Dämmerung, Nebel, Dunkelheit) anzupassen.
Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark besonders gefährdet
Zu den besonders unfallträchtigen Gebieten gehören Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark. Zwischen 18 Uhr und 7 Uhr früh ereignen sich laut VVO-Versicherungsstatistik die meisten Unfälle. 50 Prozent passieren bei Dunkelheit, 11 Prozent in der Dämmerung.Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV: „Wie folgenschwer ein Wildunfall sein kann, zeigt auch die Physik: Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein 80 kg schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von 2 Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein.“ Gerade Motorradaufsassen hätten gegen solcherlei Urgewalt keinerlei Chancen und würden sehr oft mit schweren Verletzungen in die Spitäler eingeliefert werden.
Könnten neuartige Assistenzsysteme Wildunfälle verhindern?
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat dazu einzelne Wildwarntools (u.a. Nachtsichtgeräte für PKW) getestet. Fazit: Die Systeme sind noch nicht ausgereift, hätten jedoch Potential bei der Prävention.
Lieber schleichen, damit Auto, Tiere und eigene Gesundheit schützen
Auch ohne Hightech sollte jeder Pilot (gerade von klassischen Liebhaberfahrzeugen) folgende Ratschläge bei Begegnung mit Wild auf der Straße beherzigen:- zunächst bremsen
- dann abblenden
- dann mehrmals hupen
- wichtig: ein Ausweichmanöver, womöglich unkontrolliert in Wald, ist oft riskanter als Zusammenstoß mit dem Wild – stattdessen lieber stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten
- da Oldtimer weder Airbags noch ABS oder andere Stabilisierungsprogramme an Bord haben, ist es ratsamer, durch Wildwechselgebiete zu „schleichen“ als Gas zu geben
Was tun, wenn es wirklich gekracht hat?
Was tun, wenn es wirklich gekracht hat?
Die Gefahrenstelle muss nach dem Unfall unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Wichtig: Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Der zuständige Jagdaufseher kümmert sich um das getötete Wild.
Sind bei OCC Wildunfälle abgedeckt?
Bernhard Eder, Geschäftsführer OCC Österreich: „Wildunfälle sind im Rahmen unserer Teilkasko-Versicherungslösungen abgedeckt, was sich aber nicht ausschließlich auf Wild beschränkt. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.“
Und wie reguliert OCC den Schaden?
Bernhard Eder: „Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des versicherten Marktwerts, wenn uns der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist. Die Regulierung eines Schadens erfolgt unter Abzug des individuell vereinbarten Selbstbehalts für Teilkasko-Schäden.“ (dr)
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