Fragen und Antworten rund um OCC
Fragen zu Versicherungsleistungen
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer.
Damit wir allen Versicherten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu fairen Preisen bieten können, haben wir ein paar Annahmerichtlinien. Sofern bereits eine Annahmerichtlinie nicht erfüllt ist, führt dies leider zu einer Ablehnung.
In Österreich arbeiten wir seit vielen Jahren mit zwei renommierten Versicherungsunternehmen zusammen. Gemeinsam mit der Allianz Elementar Versicherungs-AG als auch mit der ERGO Versicherung AG bieten wir exklusive Versicherungslösungen für Liebhaberfahrzeuge.
Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Hochwasser, Erdrutsch, Tierbiss und Kurzschlusschäden an der Verkabelung versichert. Bei der OCC-Teilkasko sind darüber hinaus Leitungswasserschäden, Schneedruck, Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren, mut- oder böswillige Handlungen, die Kollision mit Tieren aller Art und Parkschäden mitversichert - was nicht bei allen Versicherungsgesellschaften selbstverständlich ist.
In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen. Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.
OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens maximal der vereinbarte Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Eine eventuelle Markwertsteigerung ist, je nach Versicherungsvariante, von 30% bis zu 50% ist gemäß Bedingungen ebenfalls mitversichert (Vorsorgeversicherung).
Fragen zur Nutzung
Selbstverständlich dürfen Sie mit Ihrem Klassiker in den Urlaub fahren. Genießen Sie Ihre Reise – aber bitte beachten Sie die vereinbarte Jahresfahrleistung.
Nein - OCC versichert ausschließlich die Liebhabernutzung. Dennoch kann ein land- und forstwirtschaftliches Fahrzeug versichert werden, sofern dieses nicht mehr zu gewerblichen oder ursprünglichen Zwecken genutzt wird.
Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug täglich nutzen. Damit sind z.B. regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Sie möchten gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren? Das sehen wir nicht als Alltagsnutzung – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimertreffen und -messen.
Wir möchten, dass Sie Ihre Leidenschaft gemeinsam mit anderen Liebhabern teilen können. Deshalb besteht grundsätzlich bei allen Oldtimerveranstaltungen Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Diese Bestimmung gilt entsprechend für:
Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten
jeglichen Fahrten, Fahrerlehrgänge oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z.B. Salzburgring, Red Bull Ring, Nürburgring, Hockenheimring, Spa-Francorchamps).
Versichert sind aber Fahrten auf Rennstrecken / abgesperrten Strecken im Rahmen von Gleichmäßigkeitsfahrten, sofern die Rennstrecke / abgesperrte Strecke nur als untergeordnete Etappe in die Gesamtveranstaltung eingebunden ist, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten im Rahmen der Veranstaltung.
Auch wenn Streusalz, Schnee & Eis Ihrem Liebhaberfahrzeug zusetzen, besteht der Versicherungsschutz selbstverständlich auch in den Wintermonaten. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die entsprechend richtige Bereifung.
Ihr Versicherungsschutz besteht für anerkannte Fahrsicherheitstrainings – z.B. von den Veranstaltern ÖAMTC.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten und jeglichen Fahrten, Fahrerlehrgänge oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken.
Versichert sind aber Fahrten auf Rennstrecken / abgesperrten Strecken im Rahmen von Gleichmäßigkeitsfahrten, sofern die Rennstrecke / abgesperrte Strecke nur als untergeordnete Etappe in die Gesamtveranstaltung eingebunden ist, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten im Rahmen der Veranstaltung.
Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, z.B. ein Carport oder eine Garage
Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- bzw. Liebhaberfahrzeugen, da nur wenige von ihnen produziert wurden. Fragen Sie doch einfach bei uns an, ob wir Ihr Fahrzeug bereits versichern können.
Ja – Ihr Wohnmobil muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Wohnmobilen oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Selbstverständlich. Sofern sich das Fahrzeug beim Kunden, Restaurierer, oder Sattler in einem abschließbaren, robusten Gebäude mit harter Dachung befindet, welches nicht öffentlich zugänglich ist, ist nicht nur das Fahrzeug sondern auch die dazugehörigen, abmontierten Teile während der Restauration versichert.
Klassische Fahrzeuge mit zeitgenössischem Tuning können versichert werden. Dies gilt ebenfalls für Spezialaufbauten, sowie nachträglich eingebaute Teile. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier eine besondere Prüfung des Riskios erfolgt.
Fragen zu Wert & Gutachten
Ab einem Fahrzeugwert von 80.000€ ist ein aktuelles (nicht älter als 3 Jahre) Wertgutachten nötig. Bei der Versicherung eines Wiederherstellungswertes muss ein detailliertes Wertgutachten vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, welche nicht in die o.g. Kritereien fallen reicht in der Regel der Selbstbewertungsbogen mit Fotos.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, den Sie für einen Fahrzeugkauf bei einem professionellen Händler aufwenden müssen. Er entspricht also dem Marktwert zuzüglich der Händlerspanne.
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die über den Markt-/ Wiederbeschaffungswert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Restaurierungskosten. Wenn Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Schadeneintritt nachweislich wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert erstattet.
Der Marktwert eines Oldtimers oder anderen Klassikers beziffert den Durchschnittspreis, zu dem ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug üblicherweise am Privatmarkt zum Zeitpunkt des Schadenfalls gehandelt wird. Er ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges. Er wird grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer festgelegt.
Wenn Sie den Zustand vor Schadeneintritt wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlt. Ansonsten wird maximal der vereinbarte Versicherungswert ersetzt. Im Falle eines Totalschadens entschädigen wir zunächst den Versicherungswert. Beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs des gleichen Typs erstatten wir den Kaufpreis zuzüglich nachweislich aufgewendeter und erforderlicher Wiederherstellungskosten. Die Versicherung des Wiederherstellungswertes ist nur mit Vorlage eines aktuellen detaillierten Wertgutachtens möglich.
Bei Antragstellung darf der geforderte Wertnachweis maximal drei Jahre alt sein.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche?
Unsere Experten kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.