Ihre Fragen - unsere Antworten
Fragen zu Versicherungsleistungen
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer.
Damit wir allen Versicherten den bestmöglichen Versicherungsschutz zu fairen Preisen bieten können, haben wir ein paar Annahmerichtlinien. Sofern bereits eine Annahmerichtlinie nicht erfüllt ist, führt dies leider zu einer Ablehnung.
In Österreich arbeiten wir seit vielen Jahren mit zwei renommierten Versicherungsunternehmen zusammen. Gemeinsam mit der Allianz Elementar Versicherungs-AG als auch mit der ERGO Versicherung AG bieten wir exklusive Versicherungslösungen für Liebhaberfahrzeuge.
Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Hochwasser, Erdrutsch, Tierbiss und Kurzschlusschäden an der Verkabelung versichert. Bei der OCC-Teilkasko sind darüber hinaus Leitungswasserschäden, Schneedruck, Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren, mut- oder böswillige Handlungen, die Kollision mit Tieren aller Art und Parkschäden mitversichert - was nicht bei allen Versicherungsgesellschaften selbstverständlich ist.
In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen. Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.
OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens maximal der vereinbarte Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbstbewertung. Bei regelmäßigem Einreichen eines Wertnachweises bieten wir eine kostenlose Vorsorgeversicherung gegen Wertsteigerung sowie eine Wertgarantie gegen Wertschwankungen an.
Der Umfang der Vollkasko ist genau geregelt, in dem einzeln aufgezählt wird, was versichert ist. Die Full Risk Care hingegen geht den umgekehrten Weg und bietet Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass deutlich mehr Schadenursachen mitversichert sind als bei der klassischen Vollkasko.
Hier einige Beispiele: Verschiedene Betriebsschäden wie z.B. das Aufschlagen der Motorhaube, Schäden durch chemische Reaktion wie z.B. saurer Regen und unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden. Dazu gibt es dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit, da wir beweisen müssen, dass im schlimmsten Fall der Schaden unter einen der genannten Ausschlüsse fällt. Die besonderen Ausschlüsse sind u.a.: Schäden aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses wie Rost, Schäden durch thermische Probleme wie z.B. zu wenig Kühlmittel und Motor- und Getriebeschäden durch Fehlbedienung. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie hier. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen besonderen Versicherungsschutz nur überdurchschnittlich guten Fahrzeugen gegen Vorlage eines detaillierten Gutachtens bieten können.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23 unterzeichnet haben.
Fragen zur Nutzung
Selbstverständlich dürfen Sie mit Ihrem Klassiker in den Urlaub fahren. Genießen Sie Ihre Reise – aber bitte beachten Sie die vereinbarte Jahresfahrleistung.
Nein - OCC versichert ausschließlich die Liebhabernutzung. Dennoch kann ein land- und forstwirtschaftliches Fahrzeug versichert werden, sofern dieses nicht mehr zu gewerblichen oder ursprünglichen Zwecken genutzt wird.
Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug täglich nutzen. Damit sind z.B. regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Sie möchten gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren? Das sehen wir nicht als Alltagsnutzung – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimertreffen und -messen.
Wir möchten, dass Sie Ihre Leidenschaft gemeinsam mit anderen Liebhabern teilen können. Deshalb besteht grundsätzlich bei allen Oldtimerveranstaltungen Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Diese Bestimmung gilt entsprechend für:
Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten
jeglichen Fahrten, Fahrerlehrgänge oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z.B. Salzburgring, Red Bull Ring, Nürburgring, Hockenheimring, Spa-Francorchamps).
Versichert sind aber Fahrten auf Rennstrecken / abgesperrten Strecken im Rahmen von Gleichmäßigkeitsfahrten, sofern die Rennstrecke / abgesperrte Strecke nur als untergeordnete Etappe in die Gesamtveranstaltung eingebunden ist, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten im Rahmen der Veranstaltung.
Auch wenn Streusalz, Schnee & Eis Ihrem Liebhaberfahrzeug zusetzen, besteht der Versicherungsschutz selbstverständlich auch in den Wintermonaten. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die entsprechend richtige Bereifung.
Ihr Versicherungsschutz besteht für anerkannte Fahrsicherheitstrainings – z.B. von den Veranstaltern ÖAMTC.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten und jeglichen Fahrten, Fahrerlehrgänge oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken.
Versichert sind aber Fahrten auf Rennstrecken / abgesperrten Strecken im Rahmen von Gleichmäßigkeitsfahrten, sofern die Rennstrecke / abgesperrte Strecke nur als untergeordnete Etappe in die Gesamtveranstaltung eingebunden ist, jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten im Rahmen der Veranstaltung.
Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, z.B. ein Carport oder eine Garage
Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- bzw. Liebhaberfahrzeugen, da nur wenige von ihnen produziert wurden. Fragen Sie doch einfach bei uns an, ob wir Ihr Fahrzeug bereits versichern können.
Ja – Ihr Wohnmobil muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Wohnmobilen oft mehr Unterlagen für die Risikoprüfung benötigen.
Selbstverständlich. Sofern sich das Fahrzeug beim Kunden, Restaurierer, oder Sattler in einem abschließbaren, robusten Gebäude mit harter Dachung befindet, welches nicht öffentlich zugänglich ist, ist nicht nur das Fahrzeug sondern auch die dazugehörigen, abmontierten Teile während der Restauration versichert.
Klassische Fahrzeuge mit zeitgenössischem Tuning können versichert werden. Dies gilt ebenfalls für Spezialaufbauten, sowie nachträglich eingebaute Teile. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier eine besondere Prüfung des Riskios erfolgt.
Selbstverständlich. Unsere Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. Im Interesse unserer Kunden empfehlen wir, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.
Trotz aller Liebe und Vorsicht ist es leider nie ausgeschlossen, dass einem Klassiker mal etwas passiert. Nachdem die Formalitäten an der Unfallstelle z.B. mit der Polizei geklärt wurden, wenden Sie sich bitte an OCC. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen hilfsbereit zur Seite, klären Werkstattfragen, beauftragen einen auf Klassiker spezialisierten Gutachter mit der Schadenbesichtigung – und begleiten den Schadenfall persönlich bis zur Regulierung.
Fragen zu Wert & Gutachten
Ab einem Fahrzeugwert von 80.000€ ist ein aktuelles (nicht älter als 3 Jahre) Wertgutachten nötig. Bei der Versicherung eines Wiederherstellungswertes muss ein detailliertes Wertgutachten vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, welche nicht in die o.g. Kritereien fallen reicht in der Regel der Selbstbewertungsbogen mit Fotos.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, den Sie für einen Fahrzeugkauf bei einem professionellen Händler aufwenden müssen. Er entspricht also dem Marktwert zuzüglich der Händlerspanne.
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die über den Markt-/ Wiederbeschaffungswert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Restaurierungskosten. Wenn Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Schadeneintritt nachweislich wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert erstattet.
Der Marktwert eines Oldtimers oder anderen Klassikers beziffert den Durchschnittspreis, zu dem ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug üblicherweise am Privatmarkt zum Zeitpunkt des Schadenfalls gehandelt wird. Er ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges. Er wird grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer festgelegt.
Wenn Sie den Zustand vor Schadeneintritt wiederherstellen lassen, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlt. Ansonsten wird maximal der vereinbarte Versicherungswert ersetzt. Im Falle eines Totalschadens entschädigen wir zunächst den Versicherungswert. Beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs des gleichen Typs erstatten wir den Kaufpreis zuzüglich nachweislich aufgewendeter und erforderlicher Wiederherstellungskosten. Die Versicherung des Wiederherstellungswertes ist nur mit Vorlage eines aktuellen detaillierten Wertgutachtens möglich.
Bei Antragstellung darf der geforderte Wertnachweis maximal drei Jahre alt sein.