A

Oldtimer Wissensdatenbank

Ihre Wissensquelle rund um Oldtimer und klassische Fahrzeuge! Entdecken Sie spannende Fakten, wertvolle Tipps und fundiertes Expertenwissen rund um das Thema historische Automobile:
  • Vorteile & Voraussetzungen eines Oldtimers
  • Eintragung und Zulassung
  • Kennzeichentafeln
  • Kauf & Import
  • Gutachten
  • Checklisten
Voraussetzungen
Eintragung und Zulassung
Kennzeichentafeln
Kauf und Import
Oldtimer Gutachten
Checklisten

Voraussetzungen und Vorteile eines Oldtimers

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?

Ab einem Zulassungsalter (Datum der Erstzulassung) von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer.

Was ist ein historisches Fahrzeug?

Die Definition eines historischen Fahrzeugs ist im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Absatz 1, Ziffer 43 festgelegt. Ein historisches Fahrzeug, wie beispielsweise ein PKW, Traktor, Motorrad oder Moped, muss erhaltungswürdig sein und darf nicht für den ständigen Alltagsgebrauch genutzt werden. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge mit einem Baujahr von 1955 oder älter bzw. solche, die älter als 30 Jahre sind. Zusätzlich müssen sie in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge (§ 131b) eingetragen sein.

Wie ist die Benützung von historischen Fahrzeugen geregelt?

Laut Gesetz dürfen historische Kraftwagen lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder/Motorräder an 60 Tagen pro Jahr. Dazu müssen "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" geführt werden. Diese sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Historische Kraftfahrzeuge müssen nur alle zwei Jahre begutachtet werden (§57a-Überprüfung). Sofern ein Oldtimer als normales Kraftfahrzeug zugelassen ist oder wird (Oldtimer ist nicht historisch typisiert und zugelassen) gelten diese Sonderregelungen nicht.

Welche Vorteile habe ich, wenn mein Fahrzeug den Status „historisches Fahrzeug“ erlangt?

Sie sparen u.a. Steuern. So entfällt für historische Fahrzeuge die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA). Außerdem profitieren Sie von günstigen Versicherungsprämien für Ihr historisches Fahrzeug. Diese liegen oft unter den Prämien für Alltagsfahrzeuge, da Versicherungen die geringere Fahrleistung pro Jahr und den vorsichtigen Umgang mit Oldtimern honorieren und in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigen.

Die Eintragung und Zulassung historischer Fahrzeuge

Wie erfolgt die Zulassung von historischen Kraftfahrzeugen (Oldtimern)?

Für die Zulassung eines historischen Kraftfahrzeugs benötigt man prinzipiell die gleichen Dokumente wie für jedes andere Fahrzeug. Bei österreichischen Originalpapieren und länger zurückliegender Abmeldung ist zu beachten, dass die letzte Abmeldung auch im Typenschein eingetragen ist (oder eine Abmeldebestätigung vorhanden ist).

Benötige man eine Haftpflichtversicherung zur Zulassung?

Bevor ein Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Eine Kaskoversicherung zur Wertabsicherung ihres Fahrzeugs ist optional.

Alle Informationen zu den OCC Spezialtarifen finden sie hier.

Welche ist die zuständige Stelle?

Eine Zulassungsstelle im Bereich des Hauptwohnsitzes (bei Privatpersonen) bzw. des Firmensitzes, die für den jeweiligen Zulassungsbezirk ermächtigt ist.

Welche Unterlagen sind zur Zulassung eines historischen Fahrzeugs erforderlich?
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Meldebestätigung, zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privatpersonen) bzw. Abfrage beim Zentralen Melderegister kann durch die Zulassungsstelle erfolgen
  • Versicherungsbestätigung (für die Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Gültiges und positives Prüfgutachten für Fahrzeuge
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument: Typenschein bzw. Einzelgenehmigung oder Nachweis für die Zulassung oder gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis.
  • Gültiges und positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen.
  • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht.
  • Bei Eigenimport: Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
  • Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
  • Eventuell ist eine Verzollungsbestätigung notwendig
  • Bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell Beglaubigung oder Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC bzw. ARBÖ oder Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Handels
Wie hoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer bei historischen Fahrzeugen bzw. Oldtimern?

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um diese regelmäßig zu zahlende Steuer.

Wie berechnet sich die Steuer?

Kraftfahrzeuge, die erstmalig vor dem 01.10.2020 zugelassen wurden – Steuersatz MVSt

Kraftfahrzeuge, die erstmalig ab dem 01.10.2020 zugelassen wurden – Steuersatz MVSt

Oldtimer: Oldtimer-Kraftfahrzeugen kommt keine Steuerbegünstigung zu, für sie ist der gleiche Steuertarif wie für Personen- und Kombinationskraftwagen anzuwenden.


Achtung
Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Drei-Wege-Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 Prozent.

Wie erfolgt die Eintragung von historischen Kraftfahrzeugen in den Typenschein und Zulassungsschein?

Damit der Oldtimer als historisches Fahrzeug gilt, muss der Eintrag „historisches Fahrzeug“ in den Typen- und Zulassungsschein erfolgen.
Folgende Unterlagen werden im Regelfall für den Eintrag "Historisches Fahrzeug" in den Typen- und Zulassungsschein benötigt:

  • Auszug aus der approbierten Liste der "Historischen Fahrzeuge"
  • Typenschein
  • Nachweis des Datums der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
  • 2 Fotos von links vorne
  • Besitznachweis und technisches Datenblatt
  • wenn von der Behörde gefordert – ein Lärmgutachten oder ein §57a Anmeldegutachten


Die Eintragung erfolgt durch die jeweilig zuständigen Landesprüfstellen, wo das Fahrzeug vorgeführt werden muss und auf Originalität und Erhaltungszustand geprüft wird. Dazu kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden.


Nach erfolgter Einzelgenehmigung muss das Fahrzeug (in allen Fällen!) in der zentralen Genehmigungsdatenbank (ZGD) durch das zuständige Finanzamt freigeschaltet werden, erst dann kann eine Zulassung erfolgen.

Für "historische Fahrzeuge" ist derzeit keine NoVA zu entrichten.

Wie hoch ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für historische Fahrzeuge bzw. Oldtimer?

Im Regelfall gelten Kraftfahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.) als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NoVA befreit.
 

Nach erfolgter Einzelgenehmigung ist es erforderlich, sich die NoVA bei seinem Wohnsitz-Finanzamt freischalten zu lassen. Erst danach kann das Fahrzeug angemeldet werden.

Was ist die NoVA (Normverbrauchsabgabe)?

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig in Österreich zu entrichtende Steuer, die u.a. fällig wird, wenn

  • man sich bei einem österreichischen Händler ein neues Fahrzeug kauft oder bei erstmaliger Zulassung eines PKW’s (Klasse M1) sowie Motorrädern und Quads (Klasse L über 125 cm³)

  • man ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug aus dem Ausland importiert und es in Österreich zugelassen werden sollen. Näheres hierzu finden Sie hier.

  • Leasingfahrzeuge mit dauerndem Standort in Österreich unterliegen ebenfalls der NoVA
Welche Kosten fallen an?

Behördenanteil: 119,80€

Bearbeitungsleistung: 60,80€

Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10€

Begutachtungsplakette: 2,30€

Kennzeichentafeln:

  • PKW/LKW: 23,00€
  • Motorrad: 13,00€
  • Motorfahrrad: 8,50€
  • Anhänger: 11,50€
  • Zugmaschine: 11,50€

Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 29,50€

Die vollständigen Informationen zur KFZ-Zulassung und KFZ-Abmeldung finden Sie unter oesterreich.gv.at 

Kennzeichentafeln

Was muss ich beim Wechselkennzeichen für Oldtimer beachten?
 

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen etc.) fallen und die Kennzeichentafeln desselben Formats und derselben Ausgestaltung auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.

Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn Sie sich für Ihr historisch typisiertes und zugelassenes Fahrzeug ein kürzeres Kennzeichen oder auch ein zweizeiliges Kennzeichen (sofern im Genehmigungsdokument entsprechend erfasst) ausfolgen lassen.

Sind mehrere Kraftfahrzeuge, die alle der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, unter einem Kennzeichen (Wechselkennzeichen) zugelassen, ist motorbezogene Versicherungssteuer nur für das Kraftfahrzeug zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt. Von der Steuer befreite Kraftfahrzeuge und nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegende Kraftfahrzeuge (z.B. Kfz mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Welche Kennzeichentafeln gibt es für historische Kraftfahrzeuge?

Die Kennzeichentafeln werden im Normalfall im bekannten rechteckigen Querformat mit abgerundeten Ecken ausgegeben und haben folgende Abmessungen:

  • Gewöhnliches Kennzeichen einzeilig: 520 x 120 mm
  • Motorrad: 210 x 170 mm bzw. 250 x 200 mm
  • Motorfahrräder: 150 x 115 mm 
  • Historisches Kennzeichen einzeilig: 460 x 120 mm
  • Historisches Kennzeichen zweizeilige: 250 x 200 mm

Da es sich bei Kennzeichentafeln um öffentliche Urkunden handelt, ist es verboten, diese in irgendeiner Form zu verändern - im schlimmsten Fall kann das als Kennzeichenmanipulation bzw. Urkundenfälschung interpretiert werden.

Welche Vorteile hat ein Wechselkennzeichen für Oldtimer (historische Fahrzeuge)?

Mit einem Wechselkennzeichen bezahlen Sie nur 1 x Haftpflichtversicherungsprämie und auch nur 1 x motorbezogene Versicherungssteuer.

Links zur einfachen Berechnung: https://www.keinesorgen.at/services/tools-rechner/kfz-versicherungssteuerrechner.html

Ein Saisonkennzeichen gibt es in Österreich nicht.

 

Was sind der Paragraf 57a, das PICKERL, und welche Regelungen gibt es zu historischen Kraftfahrzeugen?

§ 57a Begutachtung in Österreich (Pickerl)

Allgemeine Informationen

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung).

Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:

  • Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel Lkw), Anhänger
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1. Oktober 1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1. Jänner 1989 und 17. Juni 1999
  • Abgasarme Motorräder
  • Elektrofahrzeuge

 

Wie bekomme ich ein rotes Pickerl für meinen Oldtimer bzw. historisches Fahrzeug?

Historische Fahrzeuge erhalten ein rotes Pickerl mit der Aufschrift „HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE“.
Die §57a-Überprüfung für historische Kraftfahrzeuge muss nur alle zwei Jahre erfolgen.
Alle weiterführenden Infos dazu finden Sie hier und hier.

 

Warum ist für die historische Zulassung das rote Pickerl wichtig?

Um zwischen automobilem Kulturgut und generell alten Autos stärker zu unterscheiden, wird die historische Typisierung immer bedeutender. Zum Beispiel werden die Abgasnormen laufend angepasst. In einigen Bundesländern gibt es bereits Abgas-Fahrbeschränkungen nach IG-L für alte LKW mit Abgaseinstufung Euro 2 und schlechter. Für historische Fahrzeuge gilt eine Ausnahmeregelung. Darüber hinaus gelten für historische Fahrzeuge Ausnahmeregelungen bei der §57a Begutachtung. (z.B. was die Messwerte zur Überprüfung der Bremsleistung betrifft).
 

Der Import und Kauf von Oldtimern aus dem Ausland

Kann ich auch ein historisches Fahrzeug nach Österreich importieren?

Selbstverständlich. Importiert man ein historisches Kraftfahrzeug nach Österreich, kann dieses ebenfalls als "Historisches Kraftfahrzeug" typisiert und zugelassen werden. 

Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Das Fahrzeug muss der Definition des § 2 Abs. 1 Z 43 KFG entsprechen

  • erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt
  • mit Baujahr 1955 oder davor oder älter als 30 Jahre
  • und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen (§ 131b). Ist das Fahrzeug nicht in dieser Liste eingetragen, so hat der Beirat für historische Fahrzeuge eine Empfehlung abzugeben.
  • Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und einem guten Erhaltungszustand (Zustandsklasse 1-3).
  • Das Fahrzeug darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden.
Was gilt es bei einem Oldtimer-Import nach Österreich zu beachten?
  • Beglaubigte Unterschrift des Verkäufers einholen (bzw. notarielle Bestätigung).
    • Dies ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann die Behörde bei Bedenken hinsichtlich der Echtheit des Kaufvertrages eine Beglaubigung verlangen (insbesondere bei Käufen aus dem Ausland zu empfehlen)
  • Nachweis über das für das Fahrzeug entrichtete Entgelt verlangen (ggf. für Verzollung wichtig)
  • Alle zum Fahrzeug gehörigen Unterlagen einfordern – siehe notwendige Unterlagen zur Einzelgenehmigung in Österreich (z. B. ausländischer Typenschein).
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll für historische Fahrzeuge?

Je nach Standort des Importautos, müssen keine Einfuhrabgaben entrichtet werden. Wichtig ist, ob das Fahrzeug aus einem EU-Land oder einem Drittland importiert wird. Beim Import aus einem Drittland ist ausserdem die Fahrzeugart (normales Kraftfahrzeug oder Oldtimer) wichtig.

Folgende Einfuhrabgaben fallen je nach Standort und Fahrzeugart an:
  • Import eines historischen Fahrzeugs aus einem EU-Land:
    Keine Einfuhrabgaben, weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer.
  • Import eines historischen Fahrzeugs aus einem Drittland:
    Unterscheidung nach EU-Zollrecht bei Fahrzeugen zwischen - Tarif-Pos. 8703 "normale Kraftfahrzeuge“ (Zoll und normale Einfuhrumsatzsteuer) und - Tarif-Pos. 97051000 „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert" (kein Zoll, 13% Einfuhrumsatzsteuer)
Die Unterscheidung von "normalen Kraftfahrzeugen" nach Tarif-Pos. 8703 und "Oldtimern" nach Tarif-Pos. 97051000 im Zollrecht:

Damit ein Fahrzeug unter die Tarif-Pos. 97051000 eingereiht wird, muss es älter als 30 Jahre und im Originalzustand sein. Das bedeutet es dürfen keine wesentlichen Veränderungen an Karosserie, Bremsen, Lenkung, Fahrgestell, Getriebe, Motor oder Aufhängesystem vorgenommen worden sein. Instandsetzungsarbeiten und originalgetreuer Wiederaufbau ist zulässig. Es muss weiters einen Seltenheitswert sowie einen hohen Wert aufweisen, darf nicht seinem ursprünglichen Verwendungszweck genutzt werden und muss einen charakteristischen Entwicklungsschritt im Fahrzeugbau darstellen.

Für die Einreihung in diese Tarif-Pos. wird ein Auszug aus der Liste für historische Kraftfahrzeuge des Kuratoriums Historische Mobilität Österreich benötigt. Nähere Auskünfte erhält man auch bei der zentralen Auskunftsstelle der Österreichischen Zollverwaltung (0)50 233 740 bzw. email hidden; JavaScript is required beim Bundesministerium für Finanzen.

So werden historische Fahrzeuge nach Österreich transportiert
Überstellung des Fahrzeugs auf eigener Achse:

Über die zuständige Zulassungsbehörde im Ausland kann ein Überstellungskennzeichen beantragt werden. Mit Zustimmung des Verkäufers, kann auch das ausländische Kennzeichen verwendet werden.

Hinweis: Die Verwendung ausländischer Kennzeichen ist nur bis zu einem Monat ab Einfuhr nach Österreich zulässig. Danach ist das Fahrzeug umzumelden oder auszuführen.
 

Versicherter Transport über ein spezialisiertes Transportunternehmen:

Die erforderlichen Schritte hinsichtlich Verzollung können ggf. vom Transportunternehmen im Rahmen des Auftrags mit abgewickelt werden.

Gutachten

Wofür brauche ich ein Oldtimer-Gutachten?

Ein Oldtimer-Gutachten ist ein wertvolles Dokument: Es dient als Beweismittel im Schadensfall, sei es bei Eigen- oder Fremdverschulden. Darüber hinaus bildet es eine verlässliche Grundlage für Gespräche mit Versicherungen (Wertabsicherung), Banken (Fahrzeugbelehnung) und Behörden (bei Import oder Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs). Nicht zuletzt spielt es eine wichtige Rolle beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers.

Woraus besteht ein qualitatives Oldtimer-Gutachten?

Ein qualitatives Oldtimer-Gutachten liefert eine umfassende und transparente Bewertung des Fahrzeugs. Dabei werden alle Baugruppen detailliert betrachtet, um Stärken und Schwächen präzise zu beschreiben. Der Fahrzeugwert wird nachvollziehbar und schlüssig ermittelt. Zudem beleuchtet das Gutachten die Originalität des Fahrzeugs, was gerade bei Oldtimern ein entscheidender Faktor ist. Abschließend wird die aktuelle Marktsituation analysiert, um den Wert realistisch und marktorientiert einzuordnen.

Wie komme ich zu einem Gutachten für meinen Oldtimer? Wer kann meinen Oldtimer begutachten?

Bitte beachten Sie, dass seitens der Landesprüfstellen nur Gutachten von Sachverständigen gem. Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Fachgebiet 17.47 – „Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung, Bewertung“ anerkannt werden.

Nutzen Sie unsere einfache Online-Karte zur Suche eines spezialisierten Oldtimer-Gutachters:

Nutzen Sie unsere praktischen Checklisten und Vorlagen

Checkliste Oldtimerurlaub
Checkliste Zulassung in Österreich
Checkliste Eintragung in Österreich
Checkliste Import in Österreich
Checkliste Saisonstart
Kaufvertrag Vorlage

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr.