Voraussetzungen und Vorteile eines Oldtimers
Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?
Ab einem Zulassungsalter (Datum der Erstzulassung) von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer.
Was ist ein historisches Fahrzeug?
Die Definition eines historischen Fahrzeugs ist im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Absatz 1, Ziffer 43 festgelegt. Ein historisches Fahrzeug, wie beispielsweise ein PKW, Traktor, Motorrad oder Moped, muss erhaltungswürdig sein und darf nicht für den ständigen Alltagsgebrauch genutzt werden. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge mit einem Baujahr von 1955 oder älter bzw. solche, die älter als 30 Jahre sind. Zusätzlich müssen sie in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge (§ 131b) eingetragen sein.
Wie ist die Benützung von historischen Fahrzeugen geregelt?
Laut Gesetz dürfen historische Kraftwagen lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder/Motorräder an 60 Tagen pro Jahr. Dazu müssen "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" geführt werden. Diese sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Historische Kraftfahrzeuge müssen nur alle zwei Jahre begutachtet werden (§57a-Überprüfung). Sofern ein Oldtimer als normales Kraftfahrzeug zugelassen ist oder wird (Oldtimer ist nicht historisch typisiert und zugelassen) gelten diese Sonderregelungen nicht.
Welche Vorteile habe ich, wenn mein Fahrzeug den Status „historisches Fahrzeug“ erlangt?
Sie sparen u.a. Steuern. So entfällt für historische Fahrzeuge die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA). Außerdem profitieren Sie von günstigen Versicherungsprämien für Ihr historisches Fahrzeug. Diese liegen oft unter den Prämien für Alltagsfahrzeuge, da Versicherungen die geringere Fahrleistung pro Jahr und den vorsichtigen Umgang mit Oldtimern honorieren und in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigen.