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AllRisk
Wir schützen Ihren Klassiker unbegrenzt gegen alle Gefahren, die vertraglich
nicht ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch: verschiedene Betriebsschäden,
z.B. Schäden durch chemische Reaktionen, Leitungswasser sowie unbegrenzte
Tierbiss- und Kurzschluss-Folgekosten.
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Parkschaden Plus
Schäden, verursacht durch unbekannte Personen und Fahrzeuge am parkierten Fahzeug. Die Dextra bezalht pro Kalenderjahr maximal 2 Schäden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl versicherter Fahrzegue und der Anzahl Monate, die der Vertrag in Kraft ist.
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Alle Leistungen des PRO-Tarifs
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Mitgeführte Sachen
Mitgeführte Sachen bis zu einer Deckungssumme von CHF 2.000
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Kollision
Schäden durch plötzliche, gewaltsame, mechanische, unfreiwillige, äussere Einwirkung,
also etwa durch Anprall, Zusammenstoss, Absturz oder Umkippen (auch Einsinken, jedoch nur bei
Motorwagen und Anhängern bis 3.5 t Gesamtgewicht). Verwindungen und Verbiegungen des
Fahrgestelles oder der Ladebrücke beim Kippen oder Be- und Entladen sind einer Kollision gleichgestellt.
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Insassenunfall Standart
Versichert sind Unfälle bei der Benützung des Fahrzeugs sowie beim Einoder Aussteigen, bei unterwegs vorzunehmenden Hantierungen am Fahrzeug sowie bei unterwegs geleisteter Hilfe im Strassenverkehr.
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Feuer
Ungewollt eingetretene Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Explosion und Kurzschluss. Mitversichert sind Löschaktionen. Nicht versichert sind Batterieschäden und Schäden an elektrischen und elektronischen Fahrzeugteilen, wenn die Schadenursache auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist.
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Elementarereignis
Schäden, die unmittelbar verursacht werden – z.B. durch Felssturz oder Steinschlag (Herabstürzen auf das Fahrzeug), Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Sturm (75 km/h und mehr), Schneedruck oder Lawinen. Andere Naturereignisse sind nicht versichert.
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Schneerutsch
Schäden durch das Herabfallen von Schnee oder Eis auf das Fahrzeug.
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Diebstahl
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch Diebstahl, Entwendung oder Raub – sowie durch den Versuch.
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Kollision mit einem Tier
Schäden, die durch Kollision mit fremden Tieren auf öffentlichen Verkehrsflächen entstehen. Schäden, die wegen Ausweichmanövern entstehen, sind nicht versichert.
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Marderbiss
Schäden und Folgeschäden am Fahrzeug durch Bisse von Mardern und Nagetieren
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Glasbruch Plus
Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas (inkl. Kleingläser wie Scheinwerfer, Blinker etc.). Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert sind zudem Glühlampen und Leuchtioden (LED), sofern sie beim Glasbruch zerstört werden.
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Vandalismus
Wir versichern Schäden, die durch das mutwillige oder böswillige Abbrechen von Antenne, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Ziervorrichtung: das Zerstechen der Reifen, Satteltaschen und Sitzflächen; das Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstoff- oder Öltank; das Aufschlitzen des Cabrioletverdecks oder das Bemalen und Bespritzen mit Farbe oder anderen Stoffen entstehen. Andere Vandalenschäden sind ausgeschlossen.
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Hilfeleistungsschäden
Schäden und Verschmutzungen im Wageninnern, die durch verunfallte Personen entstehen, denen Hilfe geleistet wird.
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Abstürzende Objekte
Schäden infolge eines Absturzes von Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon – sowie einer Notlandung.
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Schlossänderung
Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen, weil der Schlüssel für das versicherte Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde. Sowie die Kosten, die durch das Ändern oder Ersetzen der Schlüssel entstehen.
Reinigungskosten: Kosten für die Reinigung des versicherten Fahrzeuges, die aufgrund eines versicherten Kaskoereignisses nötig war.
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Reinigungskosten
Kosten für die Reinigung des versicherten Fahrzeuges, die aufgrund eines versicherten Kaskoereignisses nötig war.
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Wiedererlangungskosten
Kosten wie Reise- und Transportkosten, Zoll, Gebühren und etwaige Sicherheitskosten für die erfolgte Wiederbeschaffung, wenn das versicherte Fahrzeug abhanden gekommen oder nicht wieder auffindbar ist.
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Grobfahrlässigkeit
In der Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung verzichten wir bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht.