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Schaden melden: So einfach geht`s!

Schnell erklärt: Wann wir zahlen – und wann nicht.

Keine Sorge: Mit Ihrer Oldtimerversicherung sind Sie nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei anderweitigen Schäden an Ihrem Fahrzeug abgesichert. Wir verweigern nur dann den Versicherungsschutz, wenn Sie den Schaden vorsätzlich selbst verursacht haben.

Richtig

Meine Versicherung zahlt, wenn …

  • … wenn es zu einem durch Sie verursachten Unfall kommt. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Sach- und Personenschäden.
  • … wenn Ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird.
  • … wenn Sie mit einem Tier zusammenstoßen.
  • … wenn sich z.B. ein Marder an Ihrem Auto zu schaffen macht.
Falsch

Meine Versicherung zahlt nicht, wenn …

  • … wenn Drogen oder Alkohol am Steuer nachgewiesen wurden.
  • … wenn eine vorsätzliche Beschädigung vorliegt.
  • … wenn Sie Ihr Fahrzeug unsachgemäß transportieren und es dabei beschädigt wird.
  • ...wenn Schäden bei Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

So melden Sie einen Schaden:

Per Onlineformular

Schaden bequem online melden

Per E-Mail

Außerhalb der Geschäftszeiten von OCC können Sie uns auch per E-Mail über einen Schaden informieren – wir melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen:

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Per Telefon

Sie erreichen das Team Schaden von OCC telefonisch.
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter:

T +41 43 497 65 65


Kurze Frage – schnelle Antwort!

Unsere Experten kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.

Till Waitzinger
Managing Director Schweiz