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Wir versichern Ihren Klassiker.

  • Der perfekte Schutz für Ihren Oldtimer
  • Mit Selbstgutachten bis 100.000 € Fahrzeugwert
  • Online-Tarifrechner mit Sofort-eVB
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Alle Versicherungslösungen auf einen Blick

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Die Versicherung vom Testsieger:

Der beste Schutz für Ihr Liebhaberfahrzeug.

Maximaler Schutz, minimale Kosten

Das ist unser Maßstab zur Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags.

Premium Oldtimer Absicherung

Wir sind die Erfinder der Versicherung für Liebhaberfahrzeuge und damit Experten für die Absicherung Ihres Fahrzeugs.

Wertvorsorge inklusive

Wenn eine Wertsteigerung eintritt, erstatten wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis zu 150% des Versicherungswertes.

Classic Cars Testsieger 2023

Die renommierte Oldtimer-Zeitschrift Classic Cars zeichnete uns im vergangenen Jahr als beste Oldtimer-Versicherung aus.

Ohne Gutachten bis 100.000 €

Bis zu einem Versicherungswert von 100.000 € verzichten wir auf ein aufwendiges Wertgutachten.

Bis zu 10.000 Kilometer / Jahr

Fahren Sie bis zu 10.000 Kilometer pro Jahr.

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Wolfgang Nix

Geballtes Expertenwissen für Ihr Liebhaberfahrzeug

Wir haben Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge erfunden, als viele von den heute versicherten Oldtimern noch Neuwagen waren: Nur mit Sonnenschirm, Campingstühlen, Klapptisch und einem Stapel Info-Blätter präsentierten wir 1985 beim Oldtimer Grand Prix am Nürburgring unser revolutionäres Versicherungskonzept.

Heute sorgen über 100 Mitarbeiter für die vollste Zufriedenheit unserer Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vom Selbstschrauber bis zum Exoten-Sammler vertrauen über 100.000 Menschen unserem ausgezeichneten Versicherungsschutz.

Occ messestand1985
Seit 1984

Wichtige Infos für Sie

Hier finden Sie alle Downloads zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):

Kundeninformation (AKB)
Informationsblatt IPID
Sonderbedingungen Liebhaberfahrzeuge
Sonderbedingungen Premium Cars
Sonderbedingungen Rote Kennzeichen

Fragen und Antworten zu unserer Versicherung für Liebhaberfahrzeuge

Versichert OCC auch jüngere Fahrzeuge?

Selbstverständlich. Oft werden bestimmte Modelle schon zum Herstellungszeitpunkt zu Sammler- bzw. Liebhaberfahrzeugen, weil nur einige produziert wurden. Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner auf occ.eu/rechner, um herauszufinden, ob wir Ihr Fahrzeug versichern können. Wir bieten auch Versicherungen für Premium Cars ab einem Neuwert in Höhe von 150.000€ an.

Ich habe ein Saisonkennzeichen. Wie ist mein Fahrzeug außerhalb der Saison versichert?

Das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison mit einer Standhaftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung geschützt, wenn im laufenden Vertrag eine Kaskoversicherung mitversichert ist.

Darf ich mein Fahrzeug außerhalb der Saison bewegen?

Bei Saisonzulassung: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ausnahme: Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, ist eine Fahrt außerhalb des Saisonzeitraums möglich.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Hochwasser, Erdrutsch, Tierbiss und Kurzschlusschäden an der Verkabelung versichert. Bei der OCC-Teilkasko sind darüber hinaus Leitungswasserschäden, Schneedruck, Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren, mut- oder böswillige Handlungen, die Kollision mit Tieren aller Art und Parkschäden mitversichert - was nicht bei allen Versicherungsgesellschaften selbstverständlich ist.

Was ist in der Vollkasko versichert?

In der OCC-Vollkasko sind alle Leistungen aus der Teilkaskoversicherung versichert und zusätzlich Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen. Unfälle mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers und Schäden bei Feststellung einer Mithaftung.

Zur Information - hier die Leistungen der Teilkasko:

Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung ist genau umfasst. Normalerweise sind nur die Schadenarten Brand, Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch, Tierbiss, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der OCC-Teilkasko ist darüber hinaus Vandalismus, Transportmittelunfall, Versicherungsschutz auf Fähren und die Kollision mit Tieren aller Art mit versichert - was nicht bei allen selbstverständlich ist.

Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den AKB unter Punkt A 2.2.

Welchen Wert entschädigt OCC?

OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal bis zum vereinbarten Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung. Die Leistungsobergrenze kann zusätzlich durch die:

OCC-Vorsorge (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Vorsorge von 30% auf den dann dokumentierten Versicherungswert bei Teil- / Vollkasko und sogar von 50% bei einer VollkaskoPlus.)

und

OCC Wertgarantie (Wenn Sie uns einen aktuellen Wertnachweis einreichen, gewähren wir Ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine kostenlose Wertgarantie auf die OCC-Kaskoversicherung für den Fall, dass der Wert Ihres Fahrzeugs marktbedingt unter den dokumentierten Versicherungswert sinkt.)

ergänzt werden.




Was versteht OCC unter alltäglichem Gebrauch?

Eine Alltagsnutzung liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.

Darf mein Fahrzeug auch mal draußen stehen?

Das lässt sich manchmal nicht vermeiden. Der regelmäßige, überwiegende Abstellplatz muss jedoch eine harte Dachung aufweisen, zum Beispiel ein Carport oder eine Garage.

Darf ich mit meinem Fahrzeug in den Urlaub fahren?

Selbstverständlich darf der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer mit dem Klassiker in den Urlaub fahren. Aber die vereinbarte Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden.