Vorsicht auf Europas Straßen: So teuer wird Falschparken im Urlaub
Einmal im Jahr lockt das Abenteuer: Die kurvenreichen Straßen der Alpen, die sonnigen Küsten Italiens und die malerischen Dörfer Kroatiens freuen sich darauf, mit unseren geliebten Klassikern entdeckt zu werden.
Doch Vorsicht: Was als nostalgischer Roadtrip in bester Laune beginnt, kann schnell in einem ärgerlichen Bußgeld-Fiasko enden.
Italien, Österreich, Schweiz, Dänemark und Kroatien haben zum Teil saftige Strafen für Temposünder, Falschparker und andere Verkehrsdelikte. Bußgelder in der Schweiz können seit Mai sogar in Deutschland eingetrieben werden. Unser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die neuen Bußgelder in den beliebtesten Urlaubsländern, die Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer bereisen können und verrät, wie Sie Ihre Ferien auf vier Rädern stressfrei genießen können.
Denn wenn wir ehrlich sind: Das Knöllchen-Souvenir in Landessprache ist kein schönes Mitbringsel aus dem Urlaub …
Immer dem Sonnenuntergang entgegen: hier in einem Alfa Romeo
Schweiz: Knöllchen auch in Deutschland vollstreckt
Für Schweiz-Urlauber gilt doppelte Vorsicht: Früher konnte man ein saftiges Knöllchen z. B. wegen Falschparkens einfach aussitzen, wenn man wieder daheim in Deutschland war. Diese Zeiten sind vorbei. Ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ermöglicht es den Schweizer Behörden, seit 1. Mai Bußgelder auch in Deutschland zu vollstrecken.
Dies gilt für Geldstrafen ab 70 Euro oder 80 Franken. Da die Schweizer Bußgeldvorschriften erheblich strenger sind als die deutschen, ist dieser Betrag oft schnell erreicht. Beispiele: Zum Beispiel müssen Sie in der Schweiz schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit einem Bußgeld von mindestens 180 Euro rechnen. Erwischt man Sie mit dem Handy am Steuer, sind gleich 100 CHF (103 Euro) fällig. Außerdem gilt natürlich Vignetten-Pflicht: Wer ohne gültigen Maut-Aufkleber auf Schweizer Straßen unterwegs ist, kann gleich 200 Franken Bußgeld vom Urlaubsbudget abziehen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- 1–5 km/h zu schnell: 40 CHF
- 6–10 km/h: 120 CHF
- 11–15 km/h: 250 CHF
- mehr als 25+ km/h zu schnell: Anzeige, Führerschein weg für mindestens 3 Monate
Außerorts:
- 1–5 km/h: 40 CHF
- 6–10 km/h: 100 CHF
- 11–15 km/h: 160 CHF
Autobahn:
- 1–5 km/h: 20 CHF
- 6–10 km/h: 60 CHF
- 11–15 km/h: 120 CHF
- 16–20 km/h: 180 CHF
- Über 35 km/h: Anzeige, Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate
Parkverstöße:
- Parken im Haltverbot: 120 CHF (123 Euro)
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Gefährliche Parkzonen in Italien
In Italien wurden die Bußgelder in diesem Jahr kräftig erhöht. Wer hier nicht aufpasst, reißt ein kräftiges Loch in die Urlaubskasse. Achten Sie auch auf die speziellen Parkzonen, die farblich gekennzeichnet sind. Blau: gebührenpflichtiges Parken, Weiß: kostenloses Parken, Schwarz-Gelb: Parkverbot, Gelb: nur für Taxen und Busse. Außerdem wichtig zu wissen: Es droht ein kräftiger Nachtzuschlag! Geschwindigkeitsverstöße, die zwischen 22 - 7 Uhr begangen werden, können das Bußgeld bis zu einem Drittel teurer machen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- 1–10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
- 11–40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
- 41–60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
- Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro
Außerorts:
- 1–10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
- 11–40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
- 41–60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
- Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro
Autobahn:
- 1–10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
- 11–40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
- 41–60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
- Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro
Parkverstöße
- Falschparken in einer Zone mit Parkverbot: 41 - 168 Euro
- Parken in Bereichen für Behinderte ohne Erlaubnis: 87 - 344 Euro
- Parken in einer gebührenpflichtigen Zone ohne Zahlung: 41 - 168 Euro
Weitere Verkehrsverstöße
- Fahren ohne Sicherheitsgurt: 83 - 332 Euro
- Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung: 165 - 661 Euro
- Überfahren einer roten Ampel: 167 - 666 Euro
- Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 - 0,8 Promille): 532 - 2.127 Euro,
mögliche Fahrverbote und Fahrzeugbeschlagnahmung - Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,5 Promille): 1.500 - 6.000 Euro, Fahrverbot bis zu 2 Jahre, Fahrzeugbeschlagnahmung und Freiheitsstrafe
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Fahrzeug kann in Österreich beschlagnahmt werden
Was für die Schweiz gilt, gilt auch für unsere Nachbarn in Österreich. Bußgelder wie Knöllchen aus der Alpenrepublik können auch in Deutschland vollstreckt werden. Möglich machen es internationale Abkommen. Die Verkehrsverstöße in Österreich haben aber keinen Einfluss auf Ihr Punktekonto in Flensburg - sie werden nicht angerechnet. Neu ist seit März 2024, dass bei rücksichtsloser Raserei (mehr als 40 km/h zu schnell innerorts und 70 km/h außerorts) von der Polizei an Ort und Stelle das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- Bis 20 km/h zu schnell: 29 bis 60 Euro
- Über 40 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro, eventuell höhere Strafen möglich
Außerorts:
- Bis 20 km/h zu schnell: 20 bis 50 Euro
- Über 40 km/h zu schnell: 70 bis 2.180 Euro
Autobahn:
- Bis 20 km/h zu schnell: 30 bis 60 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: bis zu 2.180 Euro
Parkverstöße
- Parken im Halteverbot: ab 20 Euro
- Falschparken auf Geh- und Radwegen oder Schutzstreifen: 50 bis 110 Euro
Sonstige Verkehrsverstöße
- Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: 100 Euro
- Nichtbildung einer Rettungsgasse: bis zu 726 Euro
- Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,79 Promille): 300 bis 3.700 Euro, ab 0,8 Promille droht ein Fahrverbot von mindestens einem Monat, bei über 1,6 Promille Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate
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Mittagsbierchen wird teuer in Dänemark
Im Land der fröhlichen Nordlichter versteht man bei Alkoholverstößen überhaupt keinen Spaß. Wer in Dänemark mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, kann mit einem Bußgeld rechnen, das sich aus dem Promillewert multipliziert mit dem Nettoeinkommen berechnet. Beispiel: Nettoeinkommen 3000 Euro x 0,5 Promille macht 1.500 Euro Strafe. Wie schnell erreicht man 0,5 Promille? Faustregel: Eine 60 Kilogramm schwere Frau hat schon nach knapp 1,5 Flaschen Bier (eine Flasche à 0,33 Liter mit 4,8 Vol. -%) diesen Blutalkoholspiegel. Ein 70 Kilogramms schwerer Mann mit 70 kg braucht für 0,5 Promille etwa zwei Flaschen Bier à 0,33 Liter. Also besser gar nichts trinken! Außerdem gilt: In Dänemark muss tagsüber zwingend mit Abblendlicht gefahren werden, sonst droht ein Bußgeld von 70 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- Bis 20 km/h zu schnell: mindestens 135 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro
Außerorts und auf Schnellstraßen:
- Bis 20 km/h zu schnell: mindestens 135 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro
Autobahn:
- Bis 20 km/h zu schnell: mindestens 135 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro
Parkverstöße
- Allgemeine Parkverstöße: ab 70 Euro
- Parken in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen (innerhalb von 10 Metern): mindestens 70 Euro
Sonstige Verkehrsverstöße
- Rotlichtverstoß: 270 Euro
- Überholverstöße: 270 Euro
- Handy am Steuer: 200 Euro
- Sicherheitsgurt nicht angelegt: 200 Euro
Frankreich: spezielles Rauchverbot im Auto
Auch im Land der Feinschmecker gelten besondere Regeln: So ist in Frankreich die Nutzung von Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktionen verboten. Und die Fahrzeuge müssen ganzjährig tagsüber mit Abblendlicht fahren. Sitzen Minderjährige bzw. Personen unter 18 Jahre mit im Auto, darf nicht geraucht werden. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe 68 Euro. Wichtig: In Frankreich gibt es in vielen Städten Umweltzonen-Beschränkungen. Diese Zonen dürfen nur mit einer Crit’Air-Plakette befahren werden (Bußgeld 68 Euro). Für Oldtimer kann es Ausnahmeregelungen geben (z.B. den 24-Stunden-Pass, der vorher beantragt werden muss). Ob Ihr Oldtimer in der jeweiligen Zone fahren darf, müssen Sie vorher erfragen. Wertvolle Infos zum Thema gibt es beim Club Heinkel Freunde Kinzigtal.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
- 21-30 km/h zu schnell: 135 Euro
- 31-40 km/h zu schnell: 135 Euro
- Über 40 km/h zu schnell: 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren
Außerorts und auf Schnellstraßen:
- Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: mindestens 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren
Autobahn:
- Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: mindestens 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren
Parkverstöße:
- Allgemeines Falschparken: mindestens 15 Euro
- Parken auf gelben Linien: bis zu 135 Euro
- Parken vor Krankenhäusern: spezielle Regeln und Bußgelder können variieren
Sonstige Verkehrsverstöße:
- Rotlichtverstoß: 135 Euro
- Überholverstöße: 135 Euro
- Handy am Steuer: 135 Euro
- Sicherheitsgurt nicht angelegt: 135 Euro pro Person
- Fahren ohne Warndreieck und/oder Warnweste: 135 Euro
- Nutzung von Radarwarngeräten: bis zu 1.500 Euro und Beschlagnahme des Geräts
Alkohol am Steuer
- Promillegrenze: 0,5 Promille
- Fahren mit 0,5 bis 0,8 Promille: 135 Euro
- Über 0,8 Promille: 4.500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft
- Fahren unter Drogeneinfluss: 4.500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft
- Überschreitung der Promillegrenze und Fahren unter Drogeneinfluss: 9.000 Euro und bis zu drei Jahre Haft
Kroatien: billig war einmal
Auch im beliebten Urlaubsland an der Adria sind nicht nur die Restaurantpreise seit der Einführung des Euro gestiegen – auch bei Verkehrsverstößen wird ordentlich hingelangt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts:
- 1-10 km/h zu schnell: 40-65 Euro
- 11-20 km/h zu schnell: 65-130 Euro
- 21-30 km/h zu schnell: 130-265 Euro
- 31-50 km/h zu schnell: 265-670 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: ab 670 Euro
Außerorts:
- 1-10 km/h zu schnell: 40-65 Euro
- 11-20 km/h zu schnell: 65-130 Euro
- 21-30 km/h zu schnell: 130-265 Euro
- 31-50 km/h zu schnell: 265-670 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: ab 670 Euro
Autobahn:
- 1-10 km/h zu schnell: 40-65 Euro
- 11-20 km/h zu schnell: 65-130 Euro
- 21-30 km/h zu schnell: 130-265 Euro
- 31-50 km/h zu schnell: 265-670 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: ab 670 Euro
Parkverstöße
- Falschparken in einer Zone mit Parkverbot: ab 40 Euro plus eventuelle Abschleppkosten
- Parken in Bereichen für Behinderte ohne Erlaubnis: ab 265 Euro
- Parken in einer gebührenpflichtigen Zone ohne Zahlung: ab 20 Euro plus Zusatzkosten
Weitere Verkehrsverstöße
- Fahren ohne Sicherheitsgurt: 65 Euro
- Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung: 65 Euro
- Überfahren einer roten Ampel: ab 265 Euro
- Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 - 0,8 Promille): ab 395 Euro, mögliche Fahrverbote und Fahrzeugbeschlagnahmung
- Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,5 Promille): ab 1.500 Euro, Fahrverbot bis zu 2 Jahre, Fahrzeugbeschlagnahmung und Freiheitsstrafe
Vor der Tour sollten Sie Ihren Klassiker auf Herz und Nieren prüfen, die Strecke kann für die betagte Technik strapaziös sein
Schafft Ihr Klassiker die Reise?
Bevor Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer in den Urlaub starten, sollten Sie vorab bedenken: Die alten Fahrzeuge sind völlig anders ausgestattet, es fehlt ihnen beispielsweise oft an wichtigen Sicherheitsfeatures wie ABS und Airbags. Deswegen: Fahren Sie umsichtig und kommen lieber langsamer, aber entspannt ins Ziel. Beachten Sie, dass manche Touren (Alpenpässe, große Steigungen, lange Etappen etc.) von der Technik eines 50 oder 60 Jahre alten Fahrzeugs sehr viel abverlangen. Machen Sie öfter Pausen, gönnen Sie sich und Ihrem Oldie etwas Erholung (gerade bei großer Hitze).
Gute Vorbereitung auf den Roadtrip
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass der Roadtrip ein wunderschönes Erlebnis wird, ist die Wartung des Fahrzeugs, am besten in einer Werkstatt. Motor, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Reifen müssen kontrolliert werden. Um im Urlaub keine Panne zu erleben, sollten Sie Teile, die Verschleißerscheinungen zeigen, austauschen. Nehmen Sie einige Ersatzteile und Werkzeug mit und lassen Sie auch noch einen Ölwechsel vornehmen. Denn: Nicht überall sind die passenden Ersatzteile für Oldtimer erhältlich.
Tipp: Vergessen Sie nicht die Versicherungen. Bei einem Oldtimer kann ein Schutzbrief sinnvoll sein, damit Sie bei einer Panne wieder gut nach Hause kommen.
Notfallplan nicht vergessen
Um gut auf Ihren Roadtrip vorbereitet zu sein, sollten Sie einen Notfallplan erstellen und eine Mappe mit den wichtigsten Unterlagen für Ihr Fahrzeug zusammenstellen. Das ist vor allem bei Fahrten ins Ausland wichtig. Denken Sie an:
- Versicherungsunterlagen und Telefonnummern der Versicherungen
- Telefonnummer Ihrer Kfz-Werkstatt für eventuelle Rückfragen
- Adressen und Telefonnummern von Werkstätten
- Telefonnummern von Pannenhilfen im Ausland
- Informationen zu den wichtigsten Verkehrsregeln und Bußgeldern im Ausland
Wichtig sind auch Kartenmaterial, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Mit freundlicher Unterstützung von Bussgeldkatalog.net
Mehr Infos zu Bußgeldern und Verkehrs-Vorschriften für Deutschland und Europa finden Sie u.a. hier
Fotos: OCC Assekuradeur | Bernhard Eder | Adobe Stock | Agenzia per la Promozione Turistica in Liguria | Visit Denmark
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